Alle Artikel zum Thema: 19. Februar

Antifa | Freiräume

Anklage gegen Lothar König erhoben

9. Dezember 2011 - 17:11 Uhr - 5 Ergänzungen

Die Repression gegen Gegnerinnen und Gegner der Anti-Naziproteste im Februar geht unvermittelt weiter. Gestern wurde der bekannte Jenaer Jugendpfarrer Lothar König über die Presse darüber informiert, dass die zuständige Staatsanwaltschaft ein Anklage wegen schweren Landfriedensbruchs am Amtsgericht eingereicht hat. Aus dem vom Pfarrer gesteuerten Lautsprecherwagen soll am 19. Februar „ständig gegen die Polizeibeamten gehetzt worden“ sein. Einer der möglichen Gründe für eine Anklageerhebung ist die belastende Aussage eines in dieser Woche verurteilten 19jährigen aus Döbeln. Dieser hatte gemeinsam mit seinem Bruder an den Protesten teilgenommen. Sein Bruder soll sich nach Steinwürfen in dem Transporter versteckt haben, um so einer Festnahme zu entgehen. König wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück.

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Antifa

Hausdurchsuchung bei Anti-Nazi-Aktivisten in Berlin

13. Oktober 2011 - 19:09 Uhr - 7 Ergänzungen

In den frühen Morgenstunden durchsuchte das Berliner Landeskriminalamt mit sächsischen KollegInnen drei Wohnungen in Berlin. Die Beschuldigten sollen am 19. Februar in Dresden eine Gruppe von 500 Personen angestachelt haben, eine Polizeikette zu durchbrechen, um den Naziaufmarsch zu blockieren. Laut dem Bündnis „Dresden Nazifrei“ wurden jedoch nicht nur die Räume der Beschuldigten durchsucht, sondern das komplette Haus. Die ErmittlerInnen beschlagnahmten Computer, Speichermedien, aber auch Kleidung. Vor knapp einen Monat wurden bereits mehrere Wohnungen von AktivistInnen aus Stuttgart durchsucht.


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Kommission soll Grundrechtsverstöße aufarbeiten

10. Oktober 2011 - 23:53 Uhr - Eine Ergänzung

Hello! My name is "Sächsische Demokratie" (Quelle: flickr.com/photos/haskala/6033259273)

Eine Sonderkommission der Bürgerrechtsorganisiation „Komitee für Grundrechte und Demokratie“ hat sich am Montag konstituert. Ziel der „Untersuchungskommission 19. Februar“ soll es sein, die „vielfältigen staatlichen Verstöße gegen Grundrechte“ während und nach der Proteste gegen den Naziaufmarsch am 19. Februar aufzuarbeiten. Die Arbeit der Kommission könne zur Versachlichung der Diskussion beitragen, so die SPD-Landtagsabgeordnete Sabine Friedel.

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Die fünfte Jahreszeit beginnt…

7. Oktober 2011 - 23:27 Uhr - 4 Ergänzungen

Aktivierungskonferenz von "Dresden Nazifrei" im Hörsaalzentrum der TU Dresden

Mit einer Auftaktveranstaltung zur Aktivierungskonferenz hat das Bündnis „Dresden Nazifrei“ die Mobilisierung und Auseinandersetzung mit dem kommenden Naziaufmarsch im Februar 2012 in Dresden begonnen, die sogenannte fünfte Jahreszeit. Wie in den vergangenen zwei Jahren sollen die Proteste in Form von Massenblockaden erfolgen, um sich offensiv den Nazis in den Weg zu setzen. Mit kollektiver Regelüberschreitung soll Europas größter Naziaufmarsch auch das dritte Jahr in Folge verhindert werden.

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Ermittlungen gegen NazigegnerInnen ohne Rechtsgrundlage

5. Oktober 2011 - 20:51 Uhr - 3 Ergänzungen

Hello! My name is "Sächsische Demokratie" (Quelle: flickr.com/photos/haskala/6033259273)

Der Umgang mit den Protesten gegen die Naziaufmärsche in Dresden sorgte bundesweit für Aufsehen. Mehrere Funkzellenabfragen, der Einsatz eines IMSI-Catchers und die Verfolgung dutzender Personen unter dem Vorwurf, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, gaben dem Begriff der „sächsichen Demokratie“ eine neue Bedeutung. Nun sollen die Ermittlungen wegen dem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz rechtswidrig sein, denn das sächsische Versammlungsgesetz wurde im April 2011 rückwirkend gekippt. Zu diesem Schluss kam ein jüngst veröffentlichtes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Dies wird jedoch nicht zu einem Einlenken der sächsischen Staatsanwaltschaft führen. Diese möchte in Kürze die ersten Verfahren gegen führende Mitglieder der Linken eröffenen. Insgesamt stehen 54 Personen unter dem Verdacht, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Eine Verurteilung scheint jedoch unwahrscheinlich.

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Kriminalisierung von Anti-Naziprotesten geht weiter

30. September 2011 - 11:07 Uhr - 8 Ergänzungen

Blockade mit Politprominenz im Februar 2010

Gestern hat die Mehrheit des Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschusses in seiner Sitzung der Forderung der Dresdner Staatsanwaltschaft zugestimmt und damit für eine Aufhebung der Immunität des Fraktionsvorsitzenden der Linken, André Hahn, gestimmt. In der nichtöffentlichen Sitzung sprachen sich Vertreterinnen und Vertreter der CDU, FDP und der NPD für und Linke, SPD und Grüne gegen die Fortsetzung eines Strafverfahrens wegen „Verstoß gegen des Versammlungsgesetz“ aus. Erst im April hatte der Ausschuss den Vorschlag den Antrag der Staatsanwaltschaft ausgesetzt und von den Ermittlungsbehörden eine Stellungnahme zu dem Einwand des Politikers verlangt, dass seine Verfolgung gegen das Willkürverbot verstoße. Dem Politiker wird vorgeworfen, am 13. Februar 2010 maßgeblich für die erfolgreichen Blockaden hinter dem Neustädter Bahnhof verantwortlich gewesen zu sein. Damals hatte die Polizei einen Aufmarsch von mehreren tausend aus ganz Europa angereisten Nazis nach stundenlangem Warten untersagt und eine stationäre Kundgebung für beendet erklärt.

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Hausdurchsuchungen in Stuttgart

28. September 2011 - 23:50 Uhr - 2 Ergänzungen

In den Morgenstunden des 28. Septembers kam es in Baden-Württembergs Landeshauptstadt Stuttgart zu vier Hausdurchsuchungen. In einem Fall stürmten vermummte BFE-Beamte mit gezogenen Waffen zunächst die falsche Wohnung. Zwei der betroffenen Antifaschisten wurden in den Morgenstunden für Verhöre auf der Arbeit und in der Schule aufgesucht. Einer Frau wurde nach ihrer Festnahme und einer anschließenden erkennungsdienstlichen Behandlung eine DNA-Probe entnommen. An den Durchsuchungen beteiligten sich neben Vertretern des Baden-Württembergischen LKAs, der Dresdner Staatsanwaltschaft und der SOKO 19/2 auch Beamte der Stuttgarter BFE.

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Hörte der Verfassungsschutz am 19. Februar Telefongespräche ab?

16. September 2011 - 22:19 Uhr - 4 Ergänzungen

Nur eine Diktatur braucht Überwachung (Quelle: flickr.com/photos/steffireichert/6141752202)

Nachdem der sächsische Datenschutzbeauftragte in der vergangenen Woche seinen Bericht zur Funkzellenabfrage (FZA) zu den Antinaziprotesten im Februar vorgestellte, meldete sich der sächsische Richterverein und warf ihm die Überschreitung seiner Kompetenzen vor. Einen Tag später legte das Innenministerium ein Gutachten des Berliner Rechtsprofessors Ulrich Battis vor, welches die FZA zwar als angemessen einschätzte, sich jedoch nicht näher mit dem Bericht des sächsischen Datenschützers und Fragen der Verhältnismäßigkeit auseinanderzusetzte. Auch der Verfassungsrechtler Joachim Wieland verwies gegenüber dem MDR auf die schon im Vorfeld bekannt gewesene Anwesenheit besonders geschützter Personengruppen und die große Anzahl unbeteiligter Betroffener. Aus diesem Grund hätten Polizei und Staatsanwaltschaft den Antrag auf Funkzellenabfrage gar nicht erst stellen dürfen. Nun berichtet die taz, dass am 19. Februar möglicherweise auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Handygespräche mitgehört und aufgezeichnet haben soll.

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Bericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht

14. September 2011 - 09:39 Uhr - 5 Ergänzungen

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Am 9. September hat der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig dem Landtag seinen lange erwarteten detaillierten Bericht zu den staatlichen Überwachungsmaßnahmen am 13., 18. und 19. Februar vorgestellt. Dazu hatte er sowohl schriftliche Antworten der Behörden als auch die Ergebnisse eigener Ermittlungen ausgewertet. Die den Datenerfassungen zugrunde liegenden richterlichen Beschlüsse waren dabei aus rechtlichen Gründen nicht Gegenstand seiner Untersuchungen. Wir haben uns den Bericht mal etwas genauer angeschaut.

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Ermittlungen gegen unbequemen Anwalt

1. September 2011 - 16:39 Uhr - 2 Ergänzungen

André Schollbach bei einem Parteitag der Linken

Das sächsische Landeskriminalamt informierte kürzlich diverse Chefredakteure von in Sachsen erscheinenden Zeitungen über ein Ermittlungsverfahren gegen den Dresdner Anwalt André Schollbach. Ein äußert ungewöhnlicher Weg, denn Schollbach wusste bisher nichts von einem solchen Verfahren gegen ihn. Der Vorwurf: Er soll Informationen aus einem laufenden Verfahren öffentlich gemacht haben. Diese sollen den Einsatz eines IMSI-Catchers am 19. Februar belegen. Mithilfe diesen Gerätes lassen sich Handygespräche und Kurznachrichten mithören. Dabei simuliert der IMSI-Catcher einen gewöhnlichen Funkmast, an dem sich Mobilfunkteilnehmer automatisch einloggen. Die Vorwürfe weißt der zugleich Fraktionsvorsitzende der Linkspartei in Dresden als „absurd“ zurück. Die Linke in Sachsen spricht von einem Einschüchterungsversuch.

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