Stadt Dresden unterliegt vor Gericht: Verlegung des Täterspuren Mahngangs rechtswidrig
22. Oktober 2013 - 12:57 Uhr
Das Verwaltungsgericht in Dresden hat einer Klage des Landtagsabgeordneten Falk Neubert stattgegeben und das faktische Verbot des Täterspuren-Mahngangs am 13. Februar vor mehr als zwei Jahren für rechtswidrig erklärt. Die Verlegung des Rundgangs auf die andere Elbseite durch das Dresdner Ordnungsamt war damals vom Verwaltungsgericht in Dresden bestätigt worden. Die von Neubert auf der Altstadtseite angemeldete Veranstaltung hatte es sich zum Ziel gesetzt, an Wirkungsstätten des Nationalsozialismus auf die Verbrechen der Täter in den Jahren 1933 bis 1945 aufmerksam zu machen, um damit auch ein Zeichen gegen die in Dresden vorherrschende Rolle als eigentliches Opfer des Zweiten Weltkriegs etwas entgegenzusetzen. Gleichzeitig hatte eine von der Stadt initiierte Menschenkette in Erinnerung an die Bombardierung Dresdens jedoch ungehindert stattfinden können.