Rechtswidrige rassistische Polizeikontrollen am Dresdner Hauptbahnhof
27. August 2022 - 14:18 Uhr - 3 Ergänzungen
Seit Donnerstag führt die Bundespolizeidirektion Pirna umfangreiche Kontrollen im Dresdner Hauptbahnhof durch. Im Fokus der Beamt*innen stehen insbesondere Reisende, die aus Prag kommend die tschechische Grenze passiert haben. Kontrolliert werden jedoch nicht alle, sondern nur ein kleiner Teil. Bei der Auswahl orientieren sich die Bundespolizist*innen offenbar allein an äußerlichen Merkmalen. Rechtlich zulässig ist diese Praxis des „Racial Profiling“ jedoch nicht, sie verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des Artikel 3 des Grundgesetzes.
Die durch die Bundespolizist*innen ausgewählten Reisenden wurden anschließend vom Gleis in massiver bundespolizeilicher Begleitung in Räume innerhalb des Hauptbahnhofs gebracht und weiteren Maßnahmen unterzogen. Später wurden viele der Personen in Kleinbussen der Bundespolizei abtransportiert – mutmaßlich in Erstaufnahmeeinrichtungen. Dabei wurden augenscheinlich auch Kinder getrennt von ihren erwachsenen Begleitpersonen weggefahren. Auch am Freitag haben Beamt*innen der Bundespolizei diese Art der Kontrollen fortgesetzt.
Die Praxis des Racial Profiling wird von der Bundespolizei regelmäßig geleugnet. So auch in diesem Fall. Auf Twitter verkündete die Bundespolizei Mitteldeutschland: „Entscheidend für die Maßnahmen ist der aufenthaltsrechtliche Status, nicht die Herkunft der Person.“ Unklar bleibt jedoch, woran die Beamt*innen den Aufenthaltsstatus der Personen erkennen wollen, bevor sie diese dann kontrollieren. Die Dokumentation von vue.critique, aber auch die eigenen Beobachtungen von addn.me lassen nur den Schluss zu, dass die Beamt*innen allein die Hautfarbe zum Anlass der Kontrolle nehmen. Weiße Personen wurden nicht in Hinblick auf ihren Aufenthaltsstatus kontrolliert.
Es ist naheliegend, dass diese Vorgehen rechtlich nicht zulässig ist. Erst im Januar 2022 hatte das Verwaltungsgericht Dresden in einem ähnlichen Fall geurteilt. Der Schwarze Kläger wurde 2018 am Hauptbahnhof Chemnitz von Beamt*innen der Bundespolizeidirektion Pirna kontrolliert. Unzulässig, entschied das Gericht, denn die Hautfarbe des Klägers sei „zumindest mitursächlich“ für die Kontrolle gewesen und das sei ein Verstoß gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes.
Offenbar hat aber die Bundespolizei beschlossen, dieses Gerichtsurteil zu ignorieren und ihre rechtswidrige Praxis einfach fortzuführen. Sie scheint darauf zu vertrauen, dass die Betroffenen die Maßnahme nicht rechtlich prüfen lassen (können). Lange Verfahrensdauer, schwierige Beweislage sowie fehlende Sanktionsmöglichkeiten spielen der Polizei zusätzlich in die Karten. Um dieses rechtstaatlich bedenkliche Gebahren einzudämmen, wäre an dieser Stelle der Gesetzgeber gefragt. Ein wirksames Mittel könnten Kontrollbescheinigungen sein, auf denen der konkrete Anlass dokumentiert werden muss, wieso eine Kontrolle durchgeführt worden ist. Der Koalitionsvertrag der Sächsischen Staatsregierung zumindest verspricht so eine Regelung für die Landespolizei – die Umsetzung steht allerdings noch aus. Im konkreten Fall wäre jedoch das Bundesinnenministerium (BMI) und die SPD-Ministerin Nancy Faeser gefragt, die für die Bundespolizei zuständig ist.
Aber nicht nur die Racial-Profiling-Praxis ist rechtswidrig. Auch mit der Pressefreiheit nahmen es die Beamt*inen nicht so genau: Anwesende Pressevertreter*innen von vue.critique, welche die Aktion am Hauptbahnhof dokumentierten, wurden kurzzeitig im Bundespolizeirevier festgehalten. Zur Begründung soll ein eingesetzter Beamter behauptet haben, dass es nicht zulässig wäre, Polizeieinsätze zu filmen. Erst nach mehreren Telefonaten wurden die Presseleute wieder gehen gelassen. Nicht einmal einen Namen wollte der für die Maßnahme verantwortliche Beamte herausrücken. Auch hier wäre eine Quittung mehr als hilfreich gewesen.
Zumindest im Bundestag werden diese Vorgänge ein Nachspiel haben. Die Bundestagsabgeordnete Clara Anne Bünger (Die Linke) kommentierte die Kontrollen: „Diese Praxis ist absolut inakzeptabel und muss unbedingt beendet werden. Es handelt sich auch nicht um einen Einzelfall, sondern allen Hinweisen zufolge um eine offensichtlich rassistische Praxis der Polizei.“ Sie kündigte außerdem an, die Bundesregierung hierzu kritisch zu befragen.
Bild: vue.critique
Veröffentlicht am 27. August 2022 um 14:18 Uhr von Redaktion in Soziales
Dann kontrollieren sie beim nächsten mal hoffentlich ausnahmslos unterschiedslos alle reisenden…
Welche Hautfarbe hatten denn die Pressevertreter? Angenommen sie hatten keine sogenannten auffälligen äußerlichen körperlichen Merkmale, widerlegt das dann nicht eure Anschuldigungen?
Zitat .“Später wurden viele der Personen in Kleinbussen der Bundespolizei abtransportiert – mutmaßlich in Erstaufnahmeeinrichtungen“ war das nicht eine anlassbezogene erfolgreiche Kontrolle?
Also wenn jemand in Deutschland einreist weil er ein Flüchtling ist, sollte ihnen dann nicht geholfen werden? Es ist total sinnvoll das am Bahnhof zu tun wo sie ankommen. Sie werden in Unterkünfte gebracht.Oder sollen sie mit den Kindern auf der Straße nächtigen oder im Hotel einchecken?Wie dumm ist das denn?Wenn Politiker völligen Realitätsverlust erleiden…