Opferberatungen begrüßen Brandenburger Erlass
14. Januar 2017 - 14:16 Uhr
Der Verband der Beratungsstellen (VBRG) für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt hat den Erlass des Brandenburgischen Innenministeriums begrüßt, künftig Ermessenspielräume zu nutzen, um Opfern rassistischer Gewalt ohne sicheren Aufenthaltstitel ein Bleiberecht zu gewähren. Nachdem im November 2016 eine Gesetzesinitiative zur Schaffung eines Aufenthaltsrecht für Betroffene rassistischer Gewalt im Bundestag gescheitert war, bezeichnete der Verband den Erlass als „deutliches Zeichen der Verantwortungsübernahme“. Der Hintergrund für die von allen Parteien mit Ausnahme der Alternative für Deutschland (AfD) begrüßten Entscheidung ist ein starker Anstieg rechtsmotivierter Gewalttaten seit 2014. Derzeit prüft die Opferperspektive Brandenburg, ob der Erlass in zwei konkreten Fällen angewendet werden könnte.
Gegenüber dem Vorjahr hatte sich 2015 die Zahl rechtsmotivierter Straftaten in Brandenburg noch einmal um 23,4 % auf insgesamt 1.581 Fällen erhöht. Nach dem deutlichen Anstieg hatte der rot-rot regierte Brandenburgische Landtag am 28.04.2016 die Landesregierung aufgefordert, die Möglichkeiten der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und Duldungen auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bei Betroffenen zu verbessern. Das Ziel dabei sollte es sein, „vollziehbar Ausreisepflichtige, die Opfer einer rechten Gewaltstraftat geworden sind, zu einem Bleiberecht zu verhelfen, indem auf der Grundlage des geltenden Rechts alle Ermessensspielräume genutzt werden“.
Dadurch sollen Betroffene in Zukunft nicht nur Wiedergutmachung erfahren, sondern es soll ihnen zugleich Sicherheit und Schutz angeboten werden. Weiter heißt es in dem Erlass, dass das Land Brandenburg „ein erhebliches öffentliches Interesse daran [hat], den mutmaßlichen Tätern der Gewalttat zu verdeutlichen, dass ihrem Opfer durch eine Verfestigung des Aufenthalts Gerechtigkeit widerfährt und das Gegenteil dessen erreicht wird, was die Täter beabsichtigten“. Brandenburg ist bislang das einzige Bundesland mit einer solchen Initiative. Angesichts dessen rief der Sprecher des Verbandes, Robert Kusche, die anderen Bundesländer auf, dem Beispiel aus Brandenburg zu folgen.
In ihrer Stellungnahme verwies der 2014 gegründete Bundesverband der Beratungsstellen darauf, dass die von rassistischer Gewalt betroffenen Menschen ohne sicheren Aufenthaltstitel in Straf- und Ermittlungsverfahren derzeit deutlich schlechter gestellt sind: „Im Fall einer Abschiebung kann diese Personengruppe verbriefte Rechte als Opfer und Zeuginnen bzw. Zeugen einer Gewalttat schlicht nicht mehr wahrnehmen. Das staatliche Versagen bei der Aufklärung der Morde des NSU und der massive Anstieg rechter und rassistischer Gewalt in den vergangenen zwei Jahren sollten Anlass genug sein, diesem Unrecht konsequent zu begegnen.“
Veröffentlicht am 14. Januar 2017 um 14:16 Uhr von Redaktion in Soziales