Mord im Namen Gottes – Islamist wird zu lebenslanger Haft verurteilt
30. Mai 2021 - 11:42 Uhr
Nach mehreren Wochen Prozess, fiel am Oberlandesgericht Dresden am vergangenen Freitag das Urteil gegen Abdullah Al H. H. Dem 21-Jährigen war vorgeworfen worden, am 4. Oktober 2020 in der Dresdner Innenstadt ein homosexuelles Paar mit einem Messer angegriffen zu haben. Ein 55-Jähriger verstarb in Folge des Angriffes, sein 51jähriger Lebenspartner überlebte schwer verletzt. Der Angeklagte hat aus homosexuellenfeindlichen und islamistischen Motiven heraus gehandelt. Das Gericht sah die Täterschaft als bewiesen an und verurteilte den Angeklagten nach neun Verhandlungstagen wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Eine anschließende Sicherheitsverwahrung wurde unter Vorbehalt angeordnet. Vor dem Gericht, als auch wenige Stunden später am Tatort, demonstrierte ein Bündnis aus Dresdner linken und queeren Gruppen gegen Islamismus und Queerfeindlichkeit. Auch der Dresdner CSD veranstaltete am Abend eine Trauerkundgebung.
Für Beobachter:innen des Prozess gegen Abdullah H. war der Urteilsspruch vom Freitag keine große Überraschung. Bereits am ersten Prozesstag am 12. April war durch die Aussagen des Gutachters Norbert Leygraf, die Schuld des sich schweigend verteidigenden Angeklagten H. weitgehend belegt worden. Gegenüber dem forensischen Psychiater hatte der Angeklagte in zwei dreistündigen Gesprächen über die Tat und seine Motive gesprochen. Der 78-Jährige war für das Gespräch von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden worden und im Prozess als Gutachter und Zeuge geladen. Auch der Verteidiger von H. wertete die Aussagen gegenüber Leygraf als Geständnis. Der Prozess drehte sich im Folgenden vor allem darum, ob auf den Angeklagten das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden war, da H. zum Zeitpunkt der Tat 20 Jahre alt war und er damit als Heranwachsender gilt. Heranwachsende können je nach Reifegrad nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.
„Bei dem Angeklagten können wir nicht sehen, dass eine Entwicklungsmöglichkeit noch besteht“, argumentierte der Vorsitzende Richter Schlüter-Staats in der Urteilsverlesung. Das Gericht verurteilte den Angeklagten daraufhin nach Erwachsenenstrafrecht. Es folgte damit den Anträgen der Bundesstaatsanwaltschaft, sowie der Nebenklage. Dem entgegen stand das Plädoyer des Verteidigers Hollstein, der zwar die Tat als bewiesen ansah, jedoch hinterfragte, ob der Angeklagte im Gefängnis zu einem Erwachsenen herangereift sei. Die Verteidigung plädierte daher für die Anwendung des Jugendstrafrechts. Abdullah H. hatte kurz vor der Tat eine dreijährige Haftstrafe verbüßt, zu der er 2017 u.a. wegen des Werbens für den als terroristische Vereinigung eingestuften Islamischen Staat (IS) verurteilt worden war.
Im Urteilsspruch stellte der Richter das religiös-fundamentalistische Motiv des Angeklagten heraus: „Der Angeklagte handelte in radikal-islamistischer Gesinnung in dem Bestreben, Repräsentanten einer von ihm abgelehnten freiheitlich-demokratischen Gesellschaft zu töten“, erklärte Schlüter-Staats. Demnach habe H. die beiden Männer aufgrund ihrer sexuellen Orientierung als besonders geeignete Opfer angesehen. Dass Oliver L. nur durch Glück den Angriff überlebte, zeige „mit welcher Wucht und absoluten Tötungsabsicht er zugestochen hat“, so der Richter. Dass H. auch in der seit Oktober 2020 angeordneten Untersuchungshaft seine Ideologie nicht aufgegeben habe, wurde durch die Aussagen des Gutachters Leygraf verdeutlicht. So habe H. ihm gegenüber geäußert, dass er wieder Taten begehen würde, sollte er frei kommen. Sein einziger Fehler sei es gewesen sei, dass einer der Betroffenen überlebt habe. In seinen letzten Worten während des Prozesses erklärte Abdullah H., dass er nur Gott Rechenschaft schuldig sei.
Schon zuvor hatte der Angeklagte H. immer wieder seinen Vernichtungswillen gegenüber Ungläubigen und insbesondere Homosexuellen zum Ausdruck gebracht. Noch kurz vor der Haftentlassung hatte H. gegenüber einer Gefängnispsychologin geäußert, dass Ungläubige geköpft werden dürften. Ebenso sei Homosexualität nach Ansicht des Angeklagten eine Todsünde. Auch aufgrund dieser Aussagen war H. als Gefährder eingestuft gewesen. Wie eine Beamtin des Sächsischen Landeskriminalamtes (LKA) Sachsen gegenüber dem Gericht erklärte, seien alle Mittel der Sicherheitsbehörden ausgeschöpft gewesen. Bei konkreteren Fragen zu den Observationen berief sich die Beamtin jedoch auf das Zeugnisverweigerungsrecht. Nach der Haftentlassung, sechs Tage vor dem Mord, wurde H. vom Verfassungsschutz überwacht. Dennoch gelang es dem Angeklagten, an mehrere Messer zu gelangen und den grausamen Mord zu begehen. Eine 24-Stunden Überwachung sei aus personellen Gründen nicht möglich gewesen, so die Beamtin vor Gericht.
Diesen Umstand nahm auch die Nebenklage in ihrem Plädoyer auf. Zwar sei der Prozess ihrer Ansicht nach durch einen hervorhebenswerten Aufklärungswillen geprägt gewesen, jedoch nicht was die Rolle der Sicherheitsbehörden anbelange. Auch wenn sich die Nebenklage bewusst gewesen sei, dass das Oberlandesgericht nicht der richtige Ort für die Aufarbeitung von Fehlern der Sicherheitsbehörden ist, blieben trotzdem viele Fragen zu den Maßnahmen des LKA und des Verfassungsschutzes unbeantwortet, erklärte die Nebenklage. Schlussendlich müsse eventuell vor einem Verwaltungsgericht geklärt werden, ob das Zeugnisverweigerungsrecht in einem solchen Prozess Bestand haben kann.
Die hohe mediale Aufmerksamkeit machte die bundesweite Bedeutung des Prozesses deutlich. Es war der erste islamistische Mord aufgrund eines homosexuellenfeindlichen Tatmotivs in Deutschland. Im Unterschied zu dem großen medialen Echo infolge des gesprochenen Gerichtsurteils, blieben die Reaktionen in der Stadtgesellschaft zurückhaltend. Zwar sprachen auf der Kundgebung des Dresdner CSD am Abend zwei Landtagsabgeordnete der Grünen und SPD, sowie ein Stadtratsmitglied, allerdings war die Resonanz auf die Kundgebung sehr verhalten. Auch Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert blieb wie schon im November letzten Jahres der Veranstaltung fern.
Neben der Veranstaltung des CSD Dresden demonstrierte ein Bündnis aus linken und queeren Gruppen unter dem Motto „Emanzipatorisch gegen Islamismus und Queerfeindlichkeit!“. Sowohl am Morgen vor dem Gerichtsgebäude, als auch am Nachmittag in unmittelbarer Nähe zum Tatort kamen rund 50 Aktivist:innen zusammen. „Islamistische Ideologie und der politische Islam sind regressiv und stehen in all ihren menschenverachtenden Bestandteilen für alles, was wir als Linke bekämpfen“, erklärte das Bündnis gegenüber addn.me. Darüber hinaus kritisiert das Bündnis die mangelnden Aufklärung der Rolle der Sicherheitsbehörden, sowie die Repression gegenüber kurdischen Aktivist:innen. Dabei seien sie es „die in Syrien einen großen Anteil am Zurückdrängen des IS haben und mit ihrem basisdemokratischen, feministischen Projekt Rojava eine konkrete Antwort auf die hierarchische und archaische Gesellschaft der Islamist*innen geben“, erklärten die Aktivist:innen.
Immer wieder sind queere Menschen Ziel von Angriffen. So thematisierte das Bündnis während der Kundgebung auch den Mord durch Neonazis an dem homosexuellen Christopher W. in Aue. Als Konsequenz aus den Angriffen forderte das Bündnis: „Wir wollen ohne Angst auf die Straße gehen können. Dazu braucht es eine emanzipatorische, queere Organisierung und queeren Selbstschutz“. Es brauche „ebenso Zivilcourage von allen, bei queerfeindlichen Angriffen auch im Alltag und im Kleinen“.
Gegenüber addn.me äußerte eine Aktivistin ihre Enttäuschung über die geringe Beteiligung an der Kundgebung. Dass nur wenige Menschen an der Kundgebung teilgenommen haben, zeigt, dass „Die Linke es nicht geschafft hat, die Geschehnisse vom Herbst letzten Jahres aufzuarbeiten. Wie kann es sein, dass ein Mensch aufgrund seiner sexuellen Orientierung grausam ermordet wird und es kaum entsprechende Reaktionen darauf gibt.“
Veröffentlicht am 30. Mai 2021 um 11:42 Uhr von Redaktion in Soziales