Soziales

Homophobes Tatmotiv? Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmaßlichen Islamisten in Dresden

15. Februar 2021 - 17:53 Uhr

Wie der Spiegel in der vergangenen Woche berichtete , hat der Generalbundesanwalt Anklage gegen Abdullah Al H. H. wegen Mordes erhoben. Der Mann wird beschuldigt, am 4. Oktober 2020 zwei Touristen in der Dresdner Innenstadt mit einem Messer angegriffen zu haben. Während Oliver die Tat mit schweren Verletzungen überlebte, verstarb der 55 jährige Thomas L. noch am Ort des Geschehens. Der mutmaßliche Täter wurde rund zwei Wochen später festgenommen und soll Kontakt ins islamistische Milieu gehabt haben.

Entgegen erster Annahmen, geht die Bundesstaatsanwaltschaft in ihrer Anklage nun doch von einem homophoben Tatmotiv aus. Sie wirft dem Angeklagten Abdullah Al H. H. nach Informationen des Spiegel Mord und versuchten Mord aus islamistischen und homosexuellenfeindlichen Motiven vor. Der seit dem 21. Oktober in dem Fall ermittelnde Generalbundesanwalt äußerte sich jedoch bisher nicht zur Anklageschrift. Zuvor waren die Ermittlungsbehörden in die Kritik geraten, da sie einen islamistischen Hintergrund, sowie ein mögliches homophobes Tatmotiv verschwiegen hätten. Nach der Festnahme hatte die Dresdner Polizei erklärt, sich zur sexuellen Orientierung der Opfer nicht äußern zu wollen. Dies, so Dresdens Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt damals auf einer Pressekonferenz, sei „nicht unsere Aufgabe“.

Nach Informationen des Spiegel habe Abdullah Al H. H. bereits lange vor der Tat in Chatverläufen seinen Hass auf homosexuelle Menschen zum Ausdruck gebracht. Sollte sich das Motiv im Prozessverlauf bestätigen, wäre es der erste islamistisch und homofeindlich motivierte Mord in Deutschland. Gegenüber der Taz äußerte sich der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) positiv über die Einordnung der Bundesanwaltschaft: „Es ist zu begrüßen, dass Homosexuellenfeindlichkeit als Tatmotiv explizit benannt wird. Denn damit wird der Angriff klar als Hasskriminalität erkenntlich und erfasst“. 

Schon seit geraumer Zeit ruft der Verband die Bundesregierung dazu auf, eine „unabhängige Expert*innen-Kommission einzusetzen, die eine systematische Bestandsaufnahme aller Erscheinungsformen von LSBTI-Feindlichkeit und damit verbundener Hasskriminalität erarbeitet und der Bundesregierung sowie dem Bundestag einen Lagebericht mit Handlungsempfehlungen vorlegt.“ Ob die grausame Tat in Dresden und die Einordnung des Generalbundesanwalt nun Anlass sein könnte, dieses Vorhaben auf den Weg zu bringen, wird sich erst noch zeigen.


Veröffentlicht am 15. Februar 2021 um 17:53 Uhr von Redaktion in Soziales

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