Soziales

Frustration statt Integration – Flüchtlingsrat übt Kritik an Integrationsgesetz

8. Juli 2016 - 17:45 Uhr

Mit Kritik hat der Sächsische Flüchtlingsrat in einer Pressemitteilung auf das am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Integrationsgesetz reagiert und die pauschale Kategorisierung Geflüchteter nach Herkunftsländern „als „diskriminierend“ zurückgewiesen. Mit der Begründung einer geringeren Anerkennungsquote von weniger als 50% soll Menschen aus bestimmten Ländern der Zugang zu wesentlichen Integrationsmaßnahmen verwehrt bleiben. Erst vor wenigen Tagen hatte der Verein in einem an die in Sachsen gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestags und Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) gerichteten offenen Brief den „ordnungspolitischen Charakter“ des Integrationsgesetzes kritisiert. Um der „zunehmenden Ungleichbehandlung und Marginalisierung von Menschen“ entgegenzuwirken, sollten in Zukunft vielmehr alle asylsuchenden und geduldeten Menschen die Möglichkeit erhalten, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Nach Auffassung von Ali Moradi, dem Geschäftsführer des Vereins, geht das Gesetzesvorhaben an der Realität Geflüchteter in Deutschland vorbei: „Bereits die Wohnsitzauflage offenbart das mangelnde Vertrauen der Bundesregierung in geflüchtete Menschen, ihr Leben eigenständig gestalten zu können.“ Auch das Vorhaben, insgesamt 100.000 Arbeitsgelegenheiten für einen Stundenlohn von weniger als einem Euro zu schaffen, würde Geflüchteten weder den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern, noch einen Qualifizierungseffekt aufweisen. Stattdessen sollte das dafür genutzte Geld für gezielte Fördermaßnahmen zur Qualifizierung verwendet werden. Zudem setzt sich der Flüchtlingsrat für eine „weitreichendere Aufenthaltserlaubnis“ ein, um damit sowohl Auszubildenden, als auch Ausbildungsbetrieben, mehr Sicherheit zu garantieren. Derzeit müssen Menschen aus bestimmten Ländern oft monatelang auf ihren Asylbescheid warten. Gerade bei jungen Menschen führt das dazu, dass sie Monate auf ihrem Bildungsweg und in ihrer beruflichen Entwicklung verlieren. Damit können nicht nur vorhandene Traumata verstärkt werden, sondern psychische Erkrankungen überhaupt erst entstehen.

Angesichts der Fehler in der Vergangenheit begrüßte der Flüchtlingsrat trotz seiner Kritik die vom Bundestag beschlossene eingeschränkte Öffnung der Integrationsmaßnahmen für Menschen in laufenden Asylverfahren: „Inzwischen greift die Erkenntnis, dass eine frühzeitige Sprachförderung und aktive Unterstützung der Arbeitsmarktintegration einen effektiven Weg bereitet, und gleichzeitig die vielbeschworene „Zuwanderung in die Sozialsysteme“ begrenzt wird, indem eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt aktiv befördert wird.“ Der Sächsische Flüchtlingsrat berät und unterstützt seit nunmehr sechs Jahren im Rahmen von zwei Projekten Geflüchtete dabei, Fuß auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu fassen. Dabei stellte der Verein auf Seiten der nach Deutschland gekommenen Menschen immer wieder eine „ausgesprochen hohe Motivation“ fest, über Sprachkurse und Qualifizierungsmaßnahmen ein durch Arbeit ermöglichtes, selbstbestimmtes Leben zu führen.


Veröffentlicht am 8. Juli 2016 um 17:45 Uhr von Redaktion in Soziales

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