Ökologie

Erste Verurteilung einer Klimaaktivistin der Letzten Generation in Dresden

13. Dezember 2023 - 06:07 Uhr

Am 13. November endete der erste mündliche Prozess in Dresden gegen eine Aktivistin der Letzten Generation (LG) nach drei Verhandlungstagen mit einer Geldstrafe von 1.200 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Hintergrund war die bisher größte Blockade in Dresden, bei der im März 2023 eine große zentrale Kreuzung in der Innenstadt trotz des Einsatzes von dutzenden Polizeibeamt:innen zeitweise vollständig blockiert werden konnte. Die Angeklagte war unter den Beteiligten die Erste, die aufgrund eines Einspruchs gegen ihren Strafbefehl zur mündlichen Verhandlung vor das Amtsgericht Dresden geladen wurde. Inzwischen wurde das bundesweite repressive Vorgehen der staatlichen Sicherheitsbehörden von zwei internationalen Menschenrechtsorganisationen kritisiert.

Die Blockade

Bei der Blockade am 15. März durch mindestens 15 Aktivist:innen der LG, zahlreiche Unterstützer:innen sowie Teilnehmer:innen einer Kundgebung konnten alle Richtungen und Fahrspuren der Kreuzung Ammonstraße / Freiberger Straße blockiert werden. 
Angekündigt wurde die Aktion mittels Aufrufes zu einer solidarischen Demonstration auf dem Postplatz. Dort fanden sich ab 15:30 Uhr zunächst etwa 30 Personen zu einer angemeldeten Kundgebung ein. Kurz vor 16 Uhr lief die Kundgebung mit Polizeibegleitung auf die Kreuzung der Ammon- und Freiberger Straße. Dort hatten Aktivist:innen der LG die mehrspurigen Fahrbahnen in alle vier Richtungen blockiert. Dafür hatten sich in jeder Richtung mehrere Menschen in Warnwesten auf der Fahrbahn festgeklebt und sich Weitere dazugesetzt, darunter auch ein Mensch mit Rollstuhl. 
Dabei hielten die Aktivist:innen ihre bekannten Banner mit der Aufschrift „Artikel 20a Grundgesetz = Leben schützen“, um darauf hinzuweisen, dass sie für die Umsetzung und Einhaltung der Verfassung eintreten, die Bundesregierung jedoch durch die Förderung fossiler Energien die Verfassung bricht und langfristig die Lebensgrundlagen aller Menschen zerstört, wenn sie weiterhin den Klimawandel vorantreibt, statt ihn zu bekämpfen. Während Vertreter:innen der Bundesregierung sich offiziell besorgt über den Klimawandel äußern und die Notwendigkeit des Ausstiegs aus fossilen Energieträgern anerkennen, fördert die Regierung jedoch tatsächlich massiv die Verbrennung von Öl, Gas und Kohle. Das Umweltbundesamt hatte in einem Bericht für das Jahr 2018 über 65 Milliarden Euro umweltschädliche Subventionen in Deutschland berechnet.

Die genehmigte Kundgebung vor Ort, die sich mit der LG-Blockade solidarisierte, wuchs mit der Zeit auf etwa 50 Menschen an. Die Musik aus einem mitgebrachten Lautsprecher und solidarische Durchsagen sorgten trotz großer Polizeipräsenz, übergriffigen Autofahrern und drohender Repression dennoch für eine ausgesprochen gute Stimmung. Die Straßenbahnen wurden über die Kreuzung fahren gelassen und teilweise beim Vorbeifahren bejubelt. 

Einzelne Autofahrer, sowie Passanten, die ohne Auto vor Ort waren, versuchten die Blockaden aufzulösen und zerrten mehrere Aktivist:innen von der Straße, die sich währenddessen auf Diskussionen einließen und sich bei körperlichen Angriffen die ganze Zeit aktiv gewaltfrei verhielten. Sie ließen sich von der Straße schleifen, um direkt danach aufzustehen und sich wieder auf die Straße zu setzen. Die Übergriffe von Autofahrern und Passanten wurden später durch weitere eintreffende Polizeibeamt:innen unterbunden.
Nach etwa einer halben Stunden waren mehr als ein dutzend Polizeibusse und etwa 70 Einsatzkräfte vor Ort. Einige lösten die angeklebten Aktivist:innen von der Straße, andere filmten an mehreren Stellen das Geschehen. Aber die meisten Beamt:innen standen die gesamte Zeit herum. Zudem parkten Polizeibusse auf Fahrradwegen und behinderten gerade die Verkehrsteilnehmer:innen, die die Klimaaktivist:innen nicht behindern wollten. Dieses Vorgehen ist in Dresden öfter zu beobachten. Um nach Verkehrsunfällen in erster Linie die Fahrspuren für Autos frei zu bekommen, werden dafür regelmäßig die Fahrspuren von Fahrradwegen blockiert, sowohl von Polizeibussen als auch unter Billigung oder Anleitung der Polizei die Autos beteiligter Verkehrsunfälle. Auch am 15. März war es offenbar das einzige Ziel der Polizei den Verkehr schnellstmöglich für Autos frei zu machen, aber nicht grundsätzlich die Sicherheit des Verkehrs oder die Bewegung über die Kreuzung auch für andere Verkehrsteilnehmenden zu ermöglichen.

Während die Polizei am 15. März alles unternahm, um die Straßen für Autos freizuräumen, blockierte sie zeitgleich die Wege anderer Verkehrsmittel.

Gegen die Aktivist:innen gingen die meisten Polizeibeamt:innen an diesem Tag rücksichtsvoll vor. Allerdings wendete mindestens ein Beamter völlig unnötig Schmerzgriffe an, vermutlich weil er keine Lust hatte, eine Aktivistin zu tragen. Etwa ein dutzend Aktivist:innen wurden nach ihrer Loslösung von der Fahrbahn durch den Einsatz von Speiseöl auf eine Wiese gebracht und zur Identitätsprüfung für Anzeigen wegen Nötigung über eine halbe Stunde festgehalten. Dabei posierten sie auch für Fotos (siehe Titelbild). Nach über einer Stunde war die Kreuzung wieder frei. 

Strafbefehl und Prozess

Mehrere Monate nach der Blockade erhielt die Angeklagte einen Strafbefehl über 1.200 Euro. Aufgrund ihres Einspruchs dagegen kam es zur mündlichen Verhandlung am Amtsgericht Dresden am 18. Oktober. Die politische Dimension des Prozesses nutzte die Angeklagte und Unterstützer:innen der LG durch Öffentlichkeits- und Pressearbeit, sowie im Gerichtssaal gleich mit der Einlassung, in der sie die Gründe für die Aktion erläuterte. Wie üblich unter Aktivist:innen der LG äußerte sie Bedauern darüber, sollten Autofahrende gestört oder aufgehalten worden sein. Jedoch sei die Störung notwendig, um auf die Katastrophe und die fatale Klimapolitik der Bundesregierung aufmerksam zu machen, und ziviler Ungehorsam sei angesichts der Klimakatastrophe notwendig, effizient und demokratisch. Sie berief sich auf den Klimawandel, das Grundgesetz und die Versammlungsfreiheit.
Wenig später folgten drei Beweisanträge zu den Ausführungen. Es wurde beantragt, eine verkehrswissenschaftlich sachverständige Person zu laden, um zu zeigen, dass die Zahl der Autos in Dresden steigt und Autofahrer:innen ohnehin täglich im Stau stehen. Ein zweiter Antrag forderte ein politisch-sozialwissenschaftliches Gutachten für den Nachweis, dass ziviler Ungehorsam eine wirkungsvolle Protestform ist. Zudem wurde die Vorladung von Oberbürgermeister Dirk Hilbert beantragt, der bezeugen solle, dass sich die Dresdner:innen selbst mehr Klimaschutz wünschen. Schließlich wurde 2020 in Dresden nicht nur der Klimanotstand ausgerufen, auch hatten im letzten Jahr 25.000 Menschen das Bürgerbegehren von „Dresden Zero“ unterzeichnet, in dem gefordert wird, die Stadt bis spätestens 2035 klimaneutral umzugestalten.

Richter Rainer Gerards ging jedoch nicht auf die politische Dimension des Prozesses ein und interessierte sich offenbar nur für Detailfragen des Verkehrsstaus, beispielsweise ob Autos wenden konnten oder ob eine Rettungsgasse vorhanden war. Er befragte einen Polizeizeugen, der aber keine konkreten Erinnerungen wiedergeben und sich nur auf den polizeiinternen Bericht beziehen konnte. Deutlich wurde, dass die Aktion wie immer friedlich war und keine Gewalt von den Teilnehmer:innen ausging.
Nach Beobachtungen von addn am 15. März vor Ort war trotz der Ausmaße der Blockade, bei der zeitweise alle Spuren und Richtungen der Kreuzung blockiert waren, der Verkehr kaum als besonders beeinträchtigt zu werten. Denn in unmittelbarer Nähe befinden sich unzählige weitere Autostraßen. Der gesamte Verkehrsraum der Stadt ist in erster Linie auf das Verkehrsmittel Auto ausgerichtet, weshalb trotz Baustellen, Verkehrsblockaden oder Unfälle, Autos fast überall freie Fahrt haben. Sie müssen nur deshalb täglich mit Staus rechnen, da trotz des dichten Verkehrsnetzes und vieler mehrspuriger Straßen durch Pendlerverkehr täglich unnötig viele Menschen mit dem Auto fahren, statt andere zur Verfügung stehende Verkehrsmittel zu nutzen.

Am zweiten Prozesstag lehnte der Richter alle drei Beweisanträge als unzulässig ab, da sie nicht zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen würden. Zudem wurden weitere Polizeizeugen befragt, Kommissar R. zum zweiten mal, nachdem er bereits am ersten Verhandlungstag ausgesagt hatte ohne die Detailfragen des Richters zu den Auswirkungen auf den Verkehr beantworten zu können, sowie Herr F. vom Dezernat 5 (Staatsschutz). Dieser war am Aktionstag selbst nicht vor Ort, hatte aber eine Video-CD mitgebracht. Die Aufnahme der gesamten Blockade wurde komplett abgespielt. Nach wie vor schien sich der Richter aber ausschließlich für die Dauer der Blockade, die Staulänge und der Anzahl der stehenden Autos zu interessieren, und ignorierte weiterhin die Motivation und Ziele der Aktion sowie die politische Dimension des Verfahrens.

Die Verurteilung

Am dritten Verhandlungstag erfolgte das Urteil. Die Angeklagte führte noch einmal aus warum die kriminalisierten Aktionen notwendig sind. Sie bezog sich auf die gescheiterte Klimapolitik Deutschlands und den Verfassungsbruch der vergangenen und aktuellen Regierungen. Sie selbst sei im Gegensatz zur Bundesregierung nicht darauf aus sich den Konsequenzen ihrer Handlungen zu entziehen. 
Der Richter sah dennoch den Tatbestand der Nötigung erfüllt und wertete die Planung der Aktion als belastenden Umstand, obwohl ohne eine Planung solche Aktionen, die mit Risiken für die teilnehmenden Aktivist:innen verbunden sind, kaum möglich sind. Aus seiner Sicht hätte die Blockade angemeldet werden müssen. Auch diese Bedingung hätte dazu geführt, dass die Aktion nicht umsetzbar gewesen wäre. Zudem wäre eine Blockade, die den Verkehr länger als wenige Minuten auf einer solchen großen Kreuzung in alle Richtungen blockiert, nach einer Anmeldung verboten worden. Mit Anmeldung und ohne Planung ist eine solche Aktion schlicht nicht möglich, weshalb die Aussagen des Richters dahingehend interpretiert werden müssen, dass seiner Ansicht nach solche Aktionen gar nicht stattfinden sollen. 

Maßnahme zur Verkehrsberuhigung: Eine von mehreren kleinen Blockaden, die den Autoverkehr über die Kreuzung Ammonstraße / Freiberger Straße am 15. März in alle Richtungen für eine Stunde stoppten.

Er legte das Versammlungsrecht restriktiv gegen die Angeklagte aus, beurteilte die Demonstration als rechtswidrig und hielt altruistische Motive für irrelevant. Für Richter Gerards ist die Klimakatastrophe kein entschuldigender Notstand für den Protest. Denn Autofahrende hätten nicht weniger Recht, sich fortzubewegen, als die Demonstrierenden auf ihren Protest. Damit setzt er das Recht auf Mobilität mit umweltschädlichen Maschinen, die ohnehin den Stadtraum beherrschen, gleich mit verfassungsmäßigen Grundrechten auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und dem Recht auf Leben und Unversehrtheit vieler Menschen und Tiere, die durch Autoindustrie und Klimawandel zunehmend bedroht werden. Ein individueller Freiheitsanspruch, der auf eine Weise ausgeübt wird, der der Allgemeinheit schadet, wird juristisch gleich gewichtet mit verfassungsmäßig verankerten Rechten und dem Anspruch sich zum eigenen Nachteil für eine zukunftsfähige Politik einzusetzen, die allen nützen würde.
Zudem schien es für Richter Gerards ein belastender Umstand zu sein, mit der Aktion möglichst viel Aufmerksamkeit erreichen zu wollen, obwohl ohne dieses Ziel politischer Protest und damit auch die Ausübung von Grundrechten wie Versammlungsfreiheit und das damit verbundene Recht auf Protest völlig wirkungslos und sinnlos bliebe. Seine Behauptung, dass Rechtsfindung und Rechtsprechung nichts mit politischen und moralischen Kategorien zu tun habe, lässt seine Unkenntnis von der Absicht und Wirkung von Rechtsprechung erkennen, die ungleichen Machtverhältnisse aufrecht zu halten, die eine Ungleichheit zwischen den Rechtssubjekten erzeugen. In dem aktuellen Rechtssystem, in dem die Rechtssubjekte trotz theoretisch gleicher Rechte völlig unterschiedliche Voraussetzungen und Möglichkeiten haben, die theoretischen Rechte wahrzunehmen und zu verteidigen, ist Rechtsprechung grundsätzlich politisch. Der Staat und seine rechtsprechende Judikative können nicht neutral, objektiv oder unpolitisch handeln und urteilen, wenn die Machtverhältnisse unter den Bürger:innen so ungleich sind, Rechte von ganzen Menschengruppen, von nichtmenschlichen Tieren ganz zu schweigen, systematisch eingeschränkt oder völlig missachtet werden, und zudem Lebensumstände, Herkunft, Einkommen und Klasse ganz erheblich die Möglichkeiten von Verteidigung oder Strafhöhe beeinflussen. Prozesse gegen Aktivist:innen der Letzten Generation sind zudem grundsätzlich politisch, weil sich die Aktionen gegen die politische Entscheidungen richten und politische Forderungen beinhalten. Die Ansicht, Rechtsprechung wäre hier unpolitisch, entzieht sich damit den Tatsachen, der Realität und den politischen Verhältnissen insgesamt, verkennt die eigenen Aufgaben sowie die repressive und demokratische Rechte einschränkende Wirkung der eigenen Tätigkeit.

Das Urteil von 1.200 Euro, das sich aus 40 Tagessätzen zu je 30 Euro ergibt, entsprach der Höhe des Strafbefehls, gegen den die Aktivistin Einspruch eingelegt hatte, obwohl ein Tagessatz von 30 Euro für das Einkommen einer Studentin ungewöhnlich hoch ausfällt. Üblich sind Tagessätze von 10 Euro bei Menschen mit geringem Einkommen.
Die verurteilte Aktivistin kündigte an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

Weitere Verurteilung eines Dresdner Aktivisten in Berlin

Wenige Tage zuvor wurde Christian Bläul, ebenfalls ein Aktivist der LG aus Dresden, am Amtsgericht Tiergarten für die Teilnahme an vier Straßenblockaden zu einer Strafe von sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er ist seit mehreren Jahren in der Klimagerechtigkeitsbewegung aktiv, saß bereits in Schweden in Untersuchungshaft und war auch von den bundesweiten Hausdurchsuchungen gegen Aktivist:innen der LG im Mai diesen Jahres betroffen. Diese waren aufgrund der Absicht der Generalstaatsanwaltschaft München erfolgt, die LG als kriminelle Vereinigung zu verfolgen und waren daher auch von Verfassungsrechtler:innen scharf kritisiert worden, unter anderem weil die Aktionen als Form des sogenannten zivilen Ungehorsams stets friedlich ablaufen und es juristisch umstritten ist, ob Straßenblockaden überhaupt grundsätzlich strafbar sind. Weitere Aktionen der Ermittlungsbehörden ihm Rahmen der Verfolgung der LG, die die Pressefreiheit betreffen, wurden im Nachgang ebenfalls breit kritisiert.

Nachdem bereits im September die Menschenrechtsorganisation Amnesty International im Vergleich der internationalen Bewertung der Versammlungsfreiheit Deutschland zum ersten mal zu den Ländern rechnete, in denen Protest unterdrückt wird, hat nun auch die Menschenrechtsorganisation Civicus in einem Bericht über die Bedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement die Freiheitsrechte Deutschlands von zuvor “offen” auf den Status “eingeengt” herabgestuft, da die deutsche Regierung die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ihrer Bürger:innen nicht vollständig schütze, und dabei vor allem das Vorgehen der deutschen Behörden gegen die Letzte Generation genannt.

Er nutzte die erneute Aufmerksamkeit wiederholt für das Anliegen, um auf die verheerenden Auswirkungen der Klimapolitik der Bundesregierung und den weltweit drohenden Verlust der Lebensgrundlagen zu verweisen: „Wir schließen wahrscheinlich gerade die Tür zu einer stabilen Demokratie und Gesellschaft. Es ist wie unangeschnallt rasen – ein unnötiges Risiko. Wir haben genug Wissen und Technologien, um Treibhausgasemissionen schnell zu senken – nur der Wille fehlt noch. Um Aufmerksamkeit für die Katastrophe zu schaffen, bin ich bereit, ins Gefängnis zu gehen. Wir brauchen jetzt stabile Mehrheiten für Klimaschutzmaßnahmen“, sagte Bläul der Presse nach seiner Verurteilung.

Der nächste Prozess gegen eine Aktivistin der Letzten Generation findet am 19. Dezember um 10 Uhr am Amtsgericht in Dresden statt.

Alle Fotos: Redaktion addn.me


Veröffentlicht am 13. Dezember 2023 um 06:07 Uhr von Redaktion in Ökologie

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.