Repression gegen Anti-Nazimobilisierung (Update3)
19. Januar 2010 - 15:15 Uhr - 7 Ergänzungen
Nach wochenlangen Diffamierungskampagnen in den Medien erreichte heute die Kriminalisierung von antifaschistischem Widerstand anlässlich des 13. Februars in Dresden ihren vorläufigen Höhepunkt. Am frühen Nachmittag wurden mehrere Objekte in Dresden und Berlin von der Polizei durchsucht.
Hintergrund der Durchsuchungen ist aller Wahrscheinlichkeit nach ein Blockadeaufruf des breiten zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Dresden nazifrei“, welches sich die Verhinderung des größten Naziaufmarsches in Europa mit Massenblockaden zum Ziel gesetzt hat. Grund der Durchsuchungen ist ein vermeintlicher Aufruf zu Straftaten.
Unterstützer des Aufrufs: „Nazifrei! Dresden stellt sich quer“ sind neben Musikern, wie Bela B. (Die Ärzte), Konstantin Wecker und zahlreichen Bundestagsabgeordneten der Parteien Die Linke und von Bündnis 90/Die Grünen auch Landtagsabgeordnete der SPD, der Oberbürgermeister von Jena, Gewerkschaftssekretäre und Pfarrer.
(Update)
In Berlin wurde der Laden des Antifa-Versandes Red Stuff Ziel der Aktion. Beamte des Berliner und sächsischen Landeskriminalamtes durchsuchten in den Nachmittagstunden den Laden in Kreuzberg (Fotos: 1 | 2) und beschlagnahmten Kisten mit Aufrufen und Plakaten. Meldungen, wonach in Dresden das örtliche alternative Zentrum Conni durchsucht worden sein soll, können nicht bestätigt werden. Katja Kipping, Bundestagsabgeordnete der LINKEN, kritisierte in einer ersten Stellungnahme die Durchsuchungen als Triumph für die Naziszene und forderte die Dresdner Staatsanwaltschaft auf, „die Kriminalisierung bürgerschaftlichen Engagements sofort einzustellen“. Sie reagierte damit auf die Beschlagnahmungen von Mobilisierungsmaterial und Computern in der Landesgeschäftsstelle der LINKEN in Dresden.
(Update2)
Für Grünen Politikers Hans-Christian Ströbele sind die Durchsuchungen mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren. Er forderte die Polizei auf, die beschlagnahmten Computer und Plakate wieder herauszugeben. Unterdessen stellte der zuständige Dresdner Oberstaatsanwalt Christian Avenarius in einer Presseerklärung klar, dass der zivilgesellschaftliche Bündnisaufruf eine Straftat darstellt, weil nach Angaben der Dresdner Staatsanwaltschaft damit eine bereits genehmigte Demonstration von Nazis aus ganz Europa mit Blockaden behindert werden soll.
Seit mehreren Jahren schon marschieren tausende Nazis aus ganz Europa mit revisionistischen Plakaten durch die Dresdner Innenstadt. Gegenstand von Durchsuchungen wie im aktuellen Fall, waren die jahrelangen Vergleiche des alliierten Luftangriffs auf die Stadt im Februar 1945 mit dem Massenmord an den europäischen Juden durch die Nazis jedoch nie.
Inzwischen mobilisiert die Antifaschistische Linke in Berlin aus gegebenen Anlass zu einer Anti-Repressions-Demo heute Abend um 20 Uhr auf den Heinrichplatz in Berlin-Kreuzberg. Auch in Leipzig soll mit einer Spontandemonstration um 21 Uhr am Südplatz auf die staatlichen Einschüchterungsversuche gegen notwendiges zivilgesellschaftliches Engagement aufmerksam gemacht werden.
(Update3)
Begründet werden die Durchsuchungen mit §111 des StGB, der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und wird in der letzten Zeit häufig im Zusammenhang mit §21 des Versammlungsgesetzes angewendet. Wer versucht, eine Versammlung zu verhindern oder grobe Störungen verursacht, kann dem Gesetz nach mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Aus diesem Grund versucht die Dresdner Staatsanwaltschaft den Urheber des Aufrufs und der Plakate zu ermitteln. Die Polizei kündigte während der Durchsuchungen weitere Maßnahmen an.
Bereits vor knapp neun Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen in einer Entscheidung Sitzblockaden für zulässig erklärt.
Veröffentlicht am 19. Januar 2010 um 15:15 Uhr von Redaktion in Antifa, News
morgen kundgebung vor dem landtag gegen die verabschiedung des neuen versammlungsgesetztes
http://anarchiadd.blogsport.de/2010/01/18/versammlungsgesetz-du-alte-scheisse/