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Prozess gegen rechte Schläger

5. Mai 2009 - 21:08 Uhr

Am Morgen des 04. Mai 2009 stellte das Dresdner Amtsgericht unter Vorsitz der Richterin Keeve ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen zwei junge Männer und eine junge Frau ein. Die drei sollen im November 2004 an einem Überfall auf den Dresdner World-Studentenklub beteiligt gewesen sein.

In der Nacht vom 16. zum 17.11.2004 fand im Dresdner Studentenklub „World“ wie so oft eine Party internationaler Studierender statt. Der Klub ist für seine internationale Ausrichtung bekannt und wird überwiegend von Studierenden genutzt, die nicht aus Deutschland stammen. Gegen 1.30 Uhr sollte die Feier jedoch ein trauriges Ende finden. Etwa 20 jugendliche „Dynamo-Fans“ machten sich auf den Weg, um „Ausländer zu klatschen“, wie einer der Beschuldigten später bei der Polizei aussagen wird.

Im Studentenklub fand die Gruppe, wonach sie gesucht hatte. Einzelne Personen provozieren einen Streit und die Lage eskaliert. Gemeinschaftlich gehen die TäterInnen auf die Partygäste los. Ein Teil der Angreifer hat sich dazu vermummt. Dabei brüllen sie immer wieder „Ausländer raus“ und „Dynamo“. Mindestens zwei ausländischen Studierenden wird eine Flasche über den Kopf geschlagen, andere werden mit Faustschlägen ins Gesicht und auf den Oberkörper traktiert. Ein Betroffener wird ohnmächtig, erleidet eine Schädelprellung und eine schwere Kopfplatzwunde. Mindestens zwei weitere müssen ebenfalls im Krankenhaus behandelt werden. Um 1.36 Uhr erhält die Polizei einen Notruf. Ein bulgarischer Student berichtet später, dass er die Beamten am Telefon regelrecht anbetteln musste, damit sie zum Tatort kommen. Um 1.53 Uhr traf die Polizei ein. Die TäterInnen waren inzwischen verschwunden. Trotzdem konnten noch in derselben Nacht zwei Tatverdächtige gefunden werden.

Die Sächsische Zeitung berichtete zwei Tage später von „Randale im Studentenklub“ und stellte den rassistischen Angriff als scheinbar unpolitische „Auseinandersetzung in einem Studentenklub“ dar. Dem schloss sich die zuständige Richterin Keeve an. Nach fast 3 Jahren mehr oder weniger ergebnisloser Ermittlungsarbeit landete der Vorfall beim Dresdner Amtsgericht. Mehr als 4 ½ Jahre nach dem Vorfall wurde ein erster Prozesstermin anberaumt.

Angeklagt waren Paul Oehme (geb. 1988), Uwe Kastler (geb. 1984) und Miriam Hamann (geb. 1987). Letztere soll einem bulgarischen Studenten eine Flasche über dem Kopf zerschlagen haben, so dass dieser mit einer Schnittwunde ohnmächtig wurde. Uwe Kastler soll einen anderen Partygast mit Faustschlägen ins Gesicht bearbeitet haben. Kastler war in der Vergangenheit bereits wegen einer anderen Körperverletzung angeklagt. Eine fremdenfeindliche Motivation für die gemeinschaftliche Gewalttat wollte Richterin Keeve nicht erkennen, obwohl sie anerkannte, dass keines der Opfer eine deutsche Staatsangehörigkeit hatte. Stattdessen behandelte sie die ganze Angelegenheit wie eine herkömmliche Wirtshausschlägerei. Dass eines der Opfer auf Grund der Verletzungen ein Semester lang sein Studium aussetzen musste fand keinerlei Beachtung.

Auf Antrag des Verteidigers des Angeklagten Kastler fand direkt nach Prozesseröffnung ein Rechtsgespräch statt. Richterin, Staatsanwalt, Jugendgerichtshilfe und Nebenklage einigten sich auf eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen.

Alle drei Angeklagten waren geständig, räumten ihre Taten ein und entschuldigten sich merklich aufgesetzt bei einem anwesenden Opfer, u.a. mit den Worten „Tut mir leid. Kommt nicht wieder vor.“ Uwe Kastler muss 250 Euro zahlen, Paul Oehme muss binnen 3 Monaten 50 Arbeitsstunden gemeinnütziger Arbeit ableisten und Miriam Hamann bekommt für ihren Schlag mit einer Flasche auf den Kopf ihres Opfers eine gemeinnützige Arbeit von 50 Stunden in einer sozialen Einrichtung, in welcher sie ihr ein Jahr altes Kind mitnehmen darf.

Ein härteres Urteil zu fordern wäre ein halbes Jahrzehnt nach der Tat autoritär und vermessen. Wer Rechtsstaatlichkeit fordert, der/die sollte auch anerkennen, dass sich Menschen über einen Zeitraum von fast 5 Jahren ändern und dass es unmöglich erscheint nach so langer Zeit ein Urteil zu sprechen, welches auf Grund seiner vermeintlichen Härte einem der Opfer irgendwie hilft. Trotzdem zeigt dieser Fall sehr deutlich, wie in Sachsen mit rassistischer Gewalt umgegangen wird. Einzelne Regionalzeitungen behandeln rassistische Übergriffe nach wie vor als Schlägerei zwischen Jugendlichen. Die Polizei muss zum Tatort gebettelt werden, um anschließend schlampig zu ermitteln. Staatsanwaltschaft und Gericht brauchen mehrere Jahre um einen Prozesstermin zu finden. Am Ende werden die TäterInnen auf Grund der langen Zeit die seit der Tat vergangen ist oder auf Grund der schlechten Ermittlungsarbeit der Polizei laufen gelassen. – Egal wo der Fehler liegt, ob nun bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder dem Wetter. Klar ist, dass es absolut unverständlich bleibt, wie es sein kann, dass rassistische Schläger erst ein halbes Jahrzehnt nach ihrer Tat und der Ermittlung ihrer Personalien vor Gericht stehen.

Quelle: Indymedia (04.05.09)

Weitere Informationen: Naziübergriff auf Studentenklub Dresden


Veröffentlicht am 5. Mai 2009 um 21:08 Uhr von Redaktion in Nazis, News

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