Posse um neuen Dresdner Polizeipräsidenten
4. März 2016 - 18:28 Uhr - 2 Ergänzungen
Auf dem Papier schien die Sache mit dem Führungswechsel an Dresdens Polizeispitze klar. Auf Dieter Kroll, der seit 2011 an der Spitze der Polizei in der Sächsischen Landeshauptstadt stand und dessen Dienstzeit im letzten Jahr noch einmal um ein Jahr verlängert worden war, folgt am 1. April mit Horst Kretzschmar ein alter Bekannter. Kretzschmar, der als Chef der Bereitschaftspolizei nach Dresden kommt, war schon bis 2014 u.a. als Stellvertreter von Dieter Hanitsch Vize-Präsident der Dresdner Polizei. In seine Amtszeit fiel auch die Versetzung Hanitschs durch Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU), nachdem dieser als Bauernopfer für die bis heute umstrittene Funkzellenabfrage im Februar 2011 seinen Posten abgeben musste.
Zur Verabschiedung bedankte sich Innenminister Ulbig noch einmal ausdrücklich bei Kroll für seine Arbeit in den zurückliegenden fünf Jahren und stellte wider besseren Wissens fest, dass nicht die jahrelangen Proteste zehntausender Menschen, sondern dessen „Einsatzphilosophie“ zu einer „weitgehenden Befriedung an Tagen wie dem 13. Februar“ beigetragen haben soll. Was jedoch in der offiziellen Pressemitteilung verschwiegen wurde ist die Tatsache, dass Kretzschmar ursprünglich gar nicht als neuer Präsident vorgesehen war. Stattdessen sollte Ulbigs Wunschkandidat Ulrich Bornmann den Posten übernehmen. Aus diesem Grund war Bornmann schon einmal zur fachlichen Einarbeitung in Dresden, doch bereits damals hatte es aus den Reihen der Grünen Zweifel und Kritik an dieser Entscheidung gegeben. Was war der Grund?
Ein halbes Jahr zuvor waren gegen die Sächsische Bereitschaftspolizei und dessen damaligen Präsidenten Bornmann Vorwürfe laut geworden, wonach Einsatzkräfte gleich in mehreren Fällen mit einer mit Lösch- und Frostschutzmittel angereicherten Flüssigkeit gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Kundgebung in Leipzig und gegen Fußballfans in Dresden vorgegangen sein sollen. Wenige Monate später war Bornmann von Ulbig ins Ministerium versetzt worden, strafrechtliche Folgen hatte der von der Polizeiführung zunächst sogar bestrittene Gebrauch bis heute allerdings für keinen der beteiligten Beamten.
Dies sollte allerdings nicht der einzige Vorfall bleiben, bei dem die Personalie Bornmann eine Rolle spielt. Erst vor wenigen Wochen war er vom Innenministerium beurlaubt worden, nachdem er kürzlich mit 1,5 Promille auf der A9 in Sachsen-Anhalt einen Auffahrunfall verursacht hatte. Nach Christian Hartmann, dem innenpolitischen Sprecher der Sächsischen CDU, der erst vor wenigen Wochen ebenfalls betrunken unweit des Sächsischen Landtags sein Auto beschädigt und anschließend von der Polizei angehalten und kontrolliert worden war, ist dies bereits der zweite bekannt gewordene Fall eines sächsischen Beamten, der es mit der Straßenverkehrsordnung offenbar nicht allzu genau nimmt.
Veröffentlicht am 4. März 2016 um 18:28 Uhr von Redaktion in News
Dresden. Der CDU-Landtagsabgeordnete Christian Hartmann darf wieder Auto fahren.
Vier Tage nach seinem Alkoholvergehen hat er seine Fahrerlaubnis zurückbekommen, erfuhren die DNN. Hartmann bestätigte, dass er seinen Führerschein wiederbekommen hat. Den gerichtsfesten Blutalkoholwert, der bei ihm gemessen wurde, kannte er noch nicht. Sein Anwalt habe noch keine Post mit dem Testergebnis bekommen, sagte der Landtagsabgeordnete, der gelernter Polizist ist, für seine Fraktion als innenpolitischer Sprecher fungiert, dem CDU-Kreisverband Dresden vorsitzt und Chef der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der sächsischen Union ist.
Hartmann war in der Nacht zum 17. Februar, einem Mittwoch, betrunken gefahren. Die Polizei hat ihn damals nahe der Yenidze erwischt. Aufgefallen war den Beamten das Auto des CDU-Landtagsabgeordneten, weil er mit einem kaputten Reifen unterwegs war. Hartmann fuhr auf der Devrientstraße am Landtag vorbei. Sein Auto hatte Schaden genommen, als er kurz zuvor gegen eine Bordsteinkante gefahren war. Die Kollision hat Hartmann eingestanden, ob der Fahrfehler auf seinen Alkoholgenuss zurückzuführen ist, muss nun ein Gericht entscheiden. Dass ihm die Polizei die Fahrerlaubnis sofort abgenommen hat, sah die Dresdner Staatsanwaltschaft als Fehler an. Bereits am Freitag nach dem Unfall durfte sich Hartmann seinen Führerschein im Polizeirevier Mitte an der Schießgasse abholen. Damit gilt die Trunkenheitsfahrt des 41-Jährigen, der als Anwärter auf den Innenministerposten gehandelt wird, vorerst nur als Ordnungswidrigkeit. Dafür wären 500 Euro Bußgeld fällig. Dazu bekäme Hartmann zwei Punkte in Flensburg und müsste einen Monat lang zu Fuß gehen.
Ist der Unfall, der zum Schaden an seinem Auto geführt hat, auf seinen Promillewert zurückzuführen und somit eine „Ausfallerscheinung“, muss Hartmann mit einer deutlich höheren Strafe rechnen.
Von Christoph Springer
http://www.dnn.de/Dresden/Lokales/CDU-Abgeordneter-Hartmann-aus-Dresden-darf-wieder-Auto-fahren
Vor dem Gesetz sind alle gleich, manche sind gleicher