Keine Weihnachtsgeschenke von der Sparkasse
10. Dezember 2009 - 12:21 Uhr
Anfang November erhielten tausende Kunden der Ostsächsischen Sparkasse Dresden einen Brief, in dem sie darüber informiert wurden, dass ab 1. Dezember die monatlichen Kontoführungsgebühren um satte 300% von derzeit drei Euro auf 12 Euro angehoben werden. Auffällig ist, dass von der neuen Regelung vor allem die Bevölkerungsteile betroffen sind, die über das wenigste Geld verfügen. Wie der Unternehmenssprecher und ehemalige Philosophie-Student Andreas Rieger der BILD-Zeitung gegenüber mitteilte, betrifft die Erhöhung ausschließlich die Menschen, „die mit Pfändungen und ständigen Überziehungen ihr Konto belasten“, so dass für die Sparkasse „ein erheblicher Kontrollaufwand“ entsteht, der über die drei Euro nicht finanziert werden kann. Offen bleibt die Frage, welche Alternativen Menschen haben, die oft über sehr wenig Geld verfügen und mit Kreditversprechen in die Schuldenfalle geraten sind.
Das „Kinderlachen“, welches noch zum Stadtfest bei der Sparkasse gesehen wurde, wird zumindest bei den betroffenen Familien in Zukunft zunehmend leiser werden. Das Girokonto ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben, eine Gebührenerhöhung lässt sich für die Betroffenen kaum umgehen, da ein Bezug staatlicher Transferleistungen nur über ein Konto möglich ist.
Kritik kommt von der SPD, Stadtratsmitglied Richard Kaniewski fordert die Sparkasse auf, „einen anderen Weg einzuschlagen und die Gebührenanhebung zurück zu nehmen“. Auch bei den GRÜNEN wird die geplante Erhöhung scharf kritisiert. Für Stadträtin Eva Jähnigen steht fest, dass sich die Sparkasse „mit dieser Maßnahme ungeliebter Kunden entledigen“ will. In einem Antrag im Stadtrat fordert die Stadtratsfraktion der GRÜNEN Oberbürgemeisterin Helma Orosz dazu auf, ihren Einfluss geltend zu machen und sich für „sozialverträgliche und preiswerte Kontoführungsgebühren einzusetzen“.
Den betroffenen Personen bleibt nur die Möglichkeit gegen das Schreiben möglichst über einen Anwalt Widerspruch einzulegen oder sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen zu beschweren. Girokonten unterliegen keiner gesetzlichen Kündigungsfrist. Im Fall von so genannten „Jedermann-Konten“ besteht jedoch auch bei der Sparkasse eine besondere Rechtsverpflichtung: der so genannte „Kontrahierungszwang“. Damit wurde der gesetzliche Rahmen für Menschen geschaffen, denen wegen Kontopfändung oder SchuFa-Einträgen das bisherige Girokonto gekündigt wurde oder denen aus diesem Grund die Einrichtung eines neuen Girokontos verweigert wird. Eine grundlose Kündigung eines Konto auf Guthabenbasis (Jedermann-Konto) steht im Widerspruch zu den landesgesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Selbstverpflichtungen, aus denen sich für die Sparkassen in Sachsen ein „Kontrahierungszwang“ mit den Kunden ergibt. Als letztes gibt es die Möglichkeit, sich bei der für die Ostsächsischen Sparkasse zuständigen Schlichtungsstelle in Berlin schriftlich zu beschweren.
Sparkassen entstanden im 19. Jahrhundert auf Initiative von Landesherrschaften oder Privatleuten und sollten vor allem der ärmeren Bevölkerungsschicht als sichere Möglichkeit dazu dienen, Kapital zur Risikovorsorge im Alter oder bei Krankheit zurückzulegen. Aus diesem Grund waren die Geschäftsbedingungen zu Beginn sehr stark eingeschränkt, im Laufe der letzten Jahre wurden sie jedoch zunehmend gelockert.
Die 1819 in Königsbrück gegründete Ostsächsische Sparkasse ist die größte Sparkasse Ostdeutschlands und die elftgrößte Sparkasse der Bundesrepublik. Als Anstalt des öffentlichen Rechts gehört sie zu 100% der Sachsen-Finanzgruppe und damit mehrheitlich den sächsischen Kommunen und dem Freistaat Sachsen. Sie verfügt über fünf eigene Stiftungen in den Bereichen Kunst, Kultur, Sport, Jugend, Umwelt und Soziales und fördert damit gemeinnützige Projekte und Vereine. Das Budget der Stiftungen beläuft sich auf ca. 1% der Bilanzsumme. Im vergangenen Jahr lag der Umsatz der Ostsächsischen Sparkasse bei mehr als 10 Milliarden Euro.
Kopie des Schreibens:
Sehr geehrte/r Frau/Herr …
die Führung Ihres Girokonto Nr. XXXXXXXXXXX haben Sie in unsere Hände gelegt. Wir danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns damit entgegenbringen.
Leider liegen die Aufwendungen, die der Sparkasse bei der Führung Ihres Kontos entstehen, deutlich über dem Durchschnitt. Ungeachtet dessen sind wir grundsätzlich gern bereit, Ihr Konto weiterhin zu führen. Allerdings kann dies nicht mehr zu dem bisherigen Preis erfolgen.
Eine Kontoführung über den 30.11.2009 hinaus setzt daher voraus, dass ab dem 01.12.2009 eine Anhebung des Kontoführungsentgeltes auf monatlich 12,00 Euro erfolgt. Sofern wir von Ihrer Seite bis zu dem erstgenannten Termin keine gegenteilige Mitteilung erhalten, gehen wir von Ihrer Zustimmung aus. Für den Fall einer Ablehnung des erhöhten Kontoführungsentgeltes durch Sie kündigen wir den Kontoführungsvertrag hiermit zum Ablauf des 30.11.2009.Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne unter 0351 455-XXXXX.
Freundliche Grüße
A.K. K.H.
Veröffentlicht am 10. Dezember 2009 um 12:21 Uhr von Redaktion in News, Soziales