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Freispruch für Antifaschistin

23. Februar 2010 - 16:30 Uhr - 2 Ergänzungen

Realität wieder gerade gerückt! – Freispruch für Antifaschistin im Berufungsverfahren am Landgericht

4 Jahre nach einem Prozess am Amtsgericht Dresden, wurde der Schuldspruch und die von Richterin Fahlberg verhängte Freieheitstrafe gegen eine Antifaschistin verworfen und die Angeklagte freigesprochen.

Im Juni 2005 veranstaltete Bürger Courage in der Kunsthofpassage Dresden eine Buchlesung zu „Strategien gegen Neonazis“. Diese versuchten etwa 30 als gewalttätig bekannte Neonazis zu stören, darunter Elli Doberstein, bekannt als mehrmalige Co-Anmelderin des alljährlichen Naziaufmarsches zum 13. Februar.
Die versuchte Störung erfolgte im Rahmen der von der NPD propagierten „Wortergreifungsstrategie“.

In diesem Zusammenhang kam es zu einer Auseinandersetzung, bei der die Neonazi-Kaderin Elli Doberstein verletzt wurde.

Eine Antifaschistin wurde angeklagt, Elli Dobberstein mit einer Eisenstange auf den Kopf geschlagen zu haben.
Ronny Thomas, Dresdner Nazikader, hatte eine Anzeige gestellt, welche den Namen der Angeklagten enthielt. Diese wurde gleichlautend von mehrern Neonazis und späteren Zeugen aufgegeben.
In einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Dresden 2006 wurde die Antifaschistin, trotz Widersprüchen in den Aussagen der Neonazis, zu einem Jahr Haft auf 2 Jahre Bewährung und 600 € Geldstrafe verurteilt.

Nahezu vier Jahre später, am 22. und 23. Februar 2010 fand das Berufungsverfahren am Landgericht statt. Erneut wurden die fünf angeblichen Tatzeug_innen, die sich alle in der rechten Szene bewegten/bewegen, vernommen. Der Großteil berief sich nach 5 Jahren entweder auf Erinnerungslücken oder bestätigten pauschal die Aussagen vom Prozess am Amtsgericht. Richter Schultze-Griebler stellte daher fest, daß diese Ausagen einen „fahlen Beigeschmack“ hinterließen.
Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Schlussplädoyer Freispruch, da die Tat der Angeklagten nicht nachzuweisen sei. Dem schloß sich die Verteidigung vollumfänglich an. Das Gericht sprach die Angeklagte frei.

In seiner Urteilsbegründung entschuldigte sich der Richter für die mehrjährige Dauer des Verfahrens, die kein Ruhmesblatt für das Landgericht darstelle. Gleichzeitig erklärte er jedoch, daß selbst wenn das Berufungsverfahren zeitnah stattgefunden hätte das Gericht wahrscheinlich zum gleichen Urteil gekommen wäre. Der Richter stellte fest, daß die Aussagen bei der Polizei erheblich von einander abwichen, sowohl die Täterinbeschreibung als auch den Ablauf des Geschehens betreffend. Entgegen seiner Berufserfahrung fand er es erstaunlich das sich die Aussagen dann im weiteren Verfahren anglichen. Es gäbe in diesem Prozess keine neutralen Tatzeug_innen, sondern nur der rechten Szene zuzuordnende, die einräumten, daß Ihnen die Beschuldigte als Linke bekannt war. Richter Schultze-Griebler gelangte zu dem Eindruck sie hätten die sich bietende Gelegenheit genutzt, um der Angeklagten „eins auszuwischen“.

Soligruppe Kunsthof

Quelle: Indymedia (23.02.10)

Veröffentlicht am 23. Februar 2010 um 16:30 Uhr von Redaktion in Antifa, News

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