Formfehler beendet Verfahren wegen Sachsen LB Skandal
17. Februar 2014 - 13:13 Uhr - Eine Ergänzung
In der Diskussion über die Folgen der Ende 2007 abgewickelten Sächsischen Landesbank (Sachsen LB) gibt es eine neue Hiobsbotschaft. So teilte das Dresdner Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 13. Februar mit, dass die von der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Nichteröffnung des Hauptverfahrens im November eingelegte Beschwerde aus formalen Gründen als unzulässig angesehen und deshalb verworfen wird. Grund für die Entscheidung des zuständigen Strafsenats sei eine fehlende Unterschrift in der Beschwerde gewesen. Zuvor hatte bereits das Sächsische Staatsministerium für Finanzen (SMF) aus „Kostengründen“ auf die Fortführung eines zweiten, zivilrechtlichen Verfahrens verzichtet.
Das Gericht war der Ansicht, dass das Beschwerdeschriftstück der Staatsanwaltschaft „nicht formgerecht“ innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist eingangenen sei und stützt sich dazu auf die Entscheidung einer höheren Instanz, wonach ein „bestimmender Schriftsatz“ nur dann rechtsgültig ist, wenn dieser der Schriftform entspricht (§ 126 BGB). Im vorliegenden Fall hätte die Beschwerde demzufolge entweder handschriftlich unterzeichnet oder beglaubigt werden müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Beschwerde auch tatsächlich dem „Sinn des Verantwortlichen“ entspricht und mit dessen Einverständnis versendet worden ist.
Den drei Ex-Vorständen Michael Weiß, Rainer Fuchs und Hans-Jürgen Klumpp war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, in ihrer Funktion als Vorstandsmitglieder der Landesbank Sachsen Girozentrale in den Jahresabschlüssen 2003 und 2004 jeweils Beträge in dreistelliger Millionenhöhe unrichtig als Forderungen eingestellt zu haben, um dadurch einen Verlust der Bank zu vermeiden, um weiterhin in den Genuss erfolgsabhängiger Vergütung zu gelangen. Das Leipziger Landgericht hatte Ende November vergangenen Jahres die Klage wegen unrichtiger Darstellung und Untreue gegen drei der damals verantwortlichen Vorstandsmitglieder nicht zugelassen. Um doch noch ein Verfahren zu ermöglichen, hatte die Staatsanwaltschaft damals eine Beschwerde gegen die Entscheidung einlegt. Ob zumindest für das Jahr 2004 Anklage wegen Beihilfe gegen Hans-Jürgen Klumpp erhoben wird, ist bislang noch nicht entschieden worden. In seinem Fall hatte das Gericht zunächst weitere Ermittlungen angeordnet.
Dass eine solche Beschwerde durchaus zum Erfolg führen kann, zeigt das Beispiel aus Bayern. Obwohl das Landgericht München I zunächst ebenfalls einen Anklage gegen den alten Vorstand der Bayerischen Landesbank wegen des Kaufs der Skandalbank Hypo Alpe Adria zurückgewiesen hatte, konnte die Staatsanwaltschaft mit ihrer handschriftlich unterschriebenen Beschwerde beim Münchner Oberlandesgericht schließlich doch noch einen Prozess erzwingen. Der Prozess gegen sieben der damals verantwortlichen Vorstandsmitglieder wegen des Verdachts der Untreue und Bestechlichkeit hatte Anfang Februar begonnen. Doch darauf hat in Sachsen, wo aus Kostengründen nicht einmal gegen die politisch Verantwortlichen ermittelt werden wird, offensichtlich niemand ein Interesse. Einen Fehler wollte sich die Leipziger Staatsanwaltschaft auch in diesem Fall auf Nachfrage nicht eingestehen.
Die Grünen Politikerin Antje Hermenau bezeichnete die Vorgänge als „hochpeinlich“ und befürchtet nicht zuletzt einen „Vertrauensschwund in unsere Demokratie“. In der Bevölkerung sei der Eindruck entstanden, so die Politikerin weiter, „dass es von Anfang an kein wirkliches Interesse gegeben hat, die Verantwortlichen des SLB-Desasters zur Rechenschaft zu ziehen“. Ähnlich äußerte sich der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der Linken im Sächsischen Landtag, Klaus Bartl. Er forderte die Generalstaatsanwaltschaft und Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) „unverzüglich“ zu einer „Überprüfung und intensiven Untersuchung“ dieses „schier unglaublichen Vorgangs“ auf. „Während „kleine Leute“ teilweise wegen Bagatellen jahrelang juristisch verfolgt werden, bleibt hier ein Milliardenschaden auf Kosten der Allgemeinheit unaufgeklärt und ungesühnt.“, so der Politiker abschließend.
Der Schaden für den Freistaat beläuft sich nach aktuellen Angaben auf insgesamt schon mehr als eine Milliarde Euro. Allein im vierten Quartal 2013 war der Freistaat seinen Verpflichtungen bei der Sealink Funding Limited nachgekommen und hatte 45,61 Millionen Euro zur Absicherung der Folgekosten überwiesen. Insgesamt haftet der Freistaat mit einer Höchstsumme von bis zu 2,75 Milliarden Euro. Abgesichert werden die Kosten für die Zahlungsausfälle durch einen Garantiefonds, mit dem zumindest der sächsische Haushalt in Zukunft nicht belastet werden wird.
Veröffentlicht am 17. Februar 2014 um 13:13 Uhr von Redaktion in News