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Versammlungsgesetzentwurf in der Kritik – Bericht von der Anhörung mit Sachverständigen im Landtag

26. November 2009 - 22:24 Uhr

Gestern fand im sächsischen Landtag eine Anhörung zum Gesetzentwurf für das neue Versammlungsgesetz statt. Dieser soll kaschieren, dass die CDU schon seit Jahren jeglichen praktischen Protest in Dresden gegen den Naziaufmarsch am 13. Februar aktiv behindert. Stattdessen wird der Naziaufmarsch als Vehikel genutzt, um das Versammlungsgesetz in Sachsen gravierend einzuschränken.

Über diesen Vorgang und den Inhalt des Gesetzentwurfs wurde schon von „Alternative Dresden News“ ausführlich berichtet. Hier erstmal noch eine kurze Zusammenfassung.

Nach diesem Gesetzentwurf soll es prinzipiell erleichtert werden, Demonstrationen mit dem Argument der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beauflagen oder ganz zu untersagen. Das gilt insbesondere für Demonstrationen, die schon in der Vergangenheit zu Gefährdungen und Störungen geführt haben und in direkten Bezug zur aktuellen Veranstaltung gebracht werden können, oder „besondere tatsächliche Umstände die Annahme rechtfertigen, dass die Versammlung oder der Aufzug in gleicher Weise zu einer Gefährdung führen wird.“ Mit dieser Argumentationsgrundlage lässt sich theoretisch jede Antifa- oder Nazidemonstration verbieten.

Neben dem totalitarismustheoretisch geprägten Sprachgebrauch in der Begründung zum Gesetzentwurf, zeigt sich auch in der konkreten Ausgestaltung der totalitarismustheoretische Ansatz, wenn nämlich im Entwurf weiterhin davon die Rede ist, das Versammlungsrecht an Orten die mit nationalsozialistischer oder kommunistischer Gewaltherrschaft in Verbindung stehen einzuschränken.

Konkret als Orte benannt mit genau definierten Umgebungen werden allerdings nur das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig, die Frauenkirche mit Neumarkt in Dresden und am 13. und 14. Februar zusätzlich die nördliche Altstadt und die südliche innere Neustadt. Würde man dieses Szenario konkret auf den 13. und 14. Februar 2009 in Dresden beziehen, so stellt man fest, dass die Naziaufmärsche auch schon letztes Jahr außerhalb dieses Bereichs lagen. Stattdessen wären davon fast alle Gegenveranstaltungen betroffen gewesen.

Gegen den Naziaufmarsch wäre dann konkret nur noch ein äußerst wackliges Konstrukt aus der inhaltlichen Begründung des Gesetzentwurfs verwendbar. Die Würde der Opfer außerhalb der konkret benannten Orte sei durch die allgemeine Verschärfung des Versammlungsrechts geschützt. Das Leugnen der Verantwortung des nationalsozialistischen Regimes durch die Nazis wird dann einfach als Verhöhnung der Opfer der Bombardierung definiert.

Zur allgemeinen inhaltlichen Begründung brauchen nicht viele Worte verloren werden. Am Bemerkenswertesten ist die Feststellung, dass die Frauenkirche in Dresden seit 1945 das stärkste Sinnbild für die zivilen Opfer des Krieges ungeachtet ihrer Nationalität wäre. Der rassisch motivierte Vernichtungs- und Eroberungskrieg vor allem im Osten Europas wird dabei völlig außer Acht gelassen, bzw. vom zweiten Weltkrieg einfach abgetrennt, als hätte es damit nichts zu tun gehabt. Auch Auschwitz fand während des zweiten Weltkriegs statt und wurde in dem Ausmaß nur durch diesen möglich. Diese Vernichtungslager dürften als Symbols zu Recht wesentlich stärkere Sinnbilder für zivile Opfer in diesem Krieg sein.

Zu den restlichen historischen Ungenauigkeiten sei den Machern des Gesetzentwurfs das Studium von Fachliteratur zum Thema empfohlen. Zum Beispiel „Dresden im Luftkrieg“ von Götz Bergander, der auch zur Historikerkommission gehört und schon in den 70er Jahren anfing, eine objektive historische Betrachtung des Ereignisses zu publizieren.

Am Mittwoch, den 25. November 2009 tagte nun der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss des Sächsischen Landtages. Am Anfang dieser Sitzung stand eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf.

Geleitet wurde die Sitzung vom CDU-Landtagsneuling Martin Modschiedler, der die Gelegenheit wahrnahm, nach Herzenslust die NPD und ihren „Gutachter“ Christian Worch zu dissen. Das Publikum war gemischt, lachte aber mehrheitlich darüber. Nazis selbst waren nur wenige zu sehen: René Despang mit weiblichem Anhang und Hartmut Krien. Andreas Storr saß als Mitglied im Ausschuss und spielte Worch in der Fragerunde den Ball zu, was dieser aber so gut wie garnicht ausnutzte. Die Statements im Einzelnen.

Prof. Dr. Dirk Heckmann, CDU-Mitglied, fand den Gesetzentwurf im Großen und Ganzen verfassungsrechtlich unbedenklich, hatte dennoch eine Reihe Detailkritiken anzubringen. Mit Erstaunen vermerkte er beispielsweise, dass mit dem Schutz von Opfern der „kommunistischen Gewaltherrschaft“ juristisches Neuland betreten wird. Andere Absätze fand er zu weit gefasst und damit zu unklar, nämlich dort, wo der Versöhnungsgedanke und die Opfer des Krieges geschützt werden sollen.

Kati Hille vom Landratsamt Sächsische Schweiz Osterzgebirge, CDU-Mitglied, begrüßte den Entwurf. Sie stellte zwar fest, dass es in ihrem Landkreis bisher immer gelungen war, historisch sensible Orte in der Verständigung mit den Veranstaltern unberührt zu lassen, fand es aber besser, dies nun bequem per Gesetz verordnet zu bekommen.

Ralf Hron, Dresdner DGB-Chef, stellte die Position des DGB vor. Darin waren die deutlichsten Worte gegen den Aufmarsch zu vernehmen. Inbesondere mahnte er an, dass das bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen sei, ein Verbot von Nazidemos jedoch auch nicht schlecht ist, die Zivilgesellschaft jedoch nicht davon entlastet, Position gegen Nazis zu beziehen. Er betonte, dass Protest in Sicht- und Hörweite endlich einmal auch in Dresden zuzulassen sei, da es immerhin geltendes Recht darstellt, dass der Gegenstand des Protestes diesen zu hören und zu sehen bekommt. Tausende PolizistInnen zum Schutze der Nazidemo heranzukarren sei ebenso unverständlich, da PolizistInnen im Dienste der Bürger zu stehen haben.

Prof. Dr. Martin Morlok, SPD-nah, widmete sich einer ausführlichen, sehr klaren Kritik des Entwurfes und bescheinigte diesem, ein verfassungsrechtliches Risiko zu sein. Der Entwurf versuche mehrere unscharfe Rechtsbegriffe sich gegenseitig stützen zu lassen: Die Würde der Opfer, Orte mit historischer Bedeutung und der öffentliche Frieden. So sei es fraglich, ob es nachweisbar ist, dass ein Ort der Historie die Würde der Opfer verletzt, indem dort demonstriert wird. Als Kernproblem benennt er: Wann liegt denn eine solche Würdeverletzung vor? Und was ist ein Ort von historisch herausragender Bedeutung? Er hält die Gesetzgebungstechnik daher für missglückt, da hier Erinnerungspolitik und Gefahrenabwehr ineinander gedreht werden. Das Grundrecht auf freie Wahl des Ortes einer Demonstration kann nicht eingeschränkt werden, ohne dezidiert nachzuweisen, dass eine Verletzung der Menschenwürde der Opfer an diesem Ort vorliegt.

Prof. Dr. Christian Pestalozza ist prinzipiell dafür, den Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Allerdings versteht er nicht die Gleichsetzung des Unrecht des NS mit der „kommunistischen Gewaltherrschaft“. Hier muss eine klare Distanz zum NS geschaffen werden. Des weiteren versteht er nicht, warum im Gegensatz zum Entwurf dafür die Synagogen nicht mehr erwähnt werden. Die Orte der Opfer des NS müssen unbedingt wieder hinein, also Synagogen, ehemalige Synagogen, Konzentrationslager und deren Außenlager. Absatz 15 Punkt 2 sei zu streichen.

Prof. Dr. Ralf Poscher bemängelt, dass im ersten Absatz mit Copy&Paste geschlampert wurde, durch eine unsaubere Ummodelung eines Bundesgesetz zum Landesgesetz. Desweiteren gehe es nicht an, dass argumentiert werde mit den Erfahrungen vergangener Demonstrationen, sondern es müsse immer eine konkrete Gefahr nachgewiesen werden, da Demonstrationen ohnehin bei sich entwickelnden Gefahren aufgelöst werden können. Zum Anliegen der Gesetzes macht er deutlich, dass der Gesetzgeber hier in der Pflicht ist, zu beweisen, warum eine solche Grundgesetzeinschränkung notwendig ist. Es muss außerdem klargestellt werden, welche Orte warum betroffen sind – unter Wahrung des Grundgesetzes. Skeptisch ist er, wie die Würde einzelner Menschen an Orten gefährdet sein kann, hier schließt er sich Prof. Morlok an.

In der Fragerunde hatte Prof. Poscher außerdem Gelegenheit, über das Trennungsgebot zu sprechen. Der neben ihm sitzenden Ordnungsbürgermeister Sittel mußte sich damit im Prinzip anhören, dass dieses sich nicht über mehrere Kilometer erstrecken kann. Leider waren jedoch die Gerichte genau dieser Argumentation von Poscher, die im Kern auch für die diesjährige Demonstration von No pasarán vor Gericht gebracht worden war, nicht gefolgt, sondern hatten die dem Dresdner Ordnungsamt eigene Rechtsauffassung bestätigt.

Ordnungsbürgermeister Sittel bemerkte, dass die Situation um den 13. Februar für die Dresdner Bürger nicht zufriedenstellend ist. Dennoch haben die Bürger rechtextreme Demonstrationen hinzunehmen, auch wenn nach seinen Erkenntnissen die Mehrheit dagegen ist oder ein Verbot wolle. Ein Verbot sei wegen des hohen Gutes der Versammlungsfreiheit jedoch nicht möglich, sondern vorher müssen die Auflagen vollständig ausgeschöpft werden, weswegen die entsprechenden Bescheide auch immer länger werden. Er betonte, dass im Prinzip das gesamte Demonstrationsgeschehen um den 13. eine Folge der rechtsextremen Demos sind, dass also diese das Problem darstellen.

Christian Worch, der von der NPD als Experte in die Runde geschickt wurde, hatte offenbar kein eigenes Gutachten angefertigt, sondern kommentierte nur munter seine Vorredner, indem er sich das rauspickte, was ihm vom Gesagten in den Kram passte. Einen Seitenhieb auf Ralf Hron konnte er natürlich auch nicht unterlassen. Besonders gefiel ihm aber anscheinend, was Prof. Morlok zum Völkerschlachtdenkmal sagte, nämlich dass die Würde der Opfer der Völkerschlacht allmählich ausdünne. Damit zeigt er, dass er, der zum Thema 13. Februar ohnehin im Clinch mit den Veranstaltern der Nazidemo liegt, auch inhaltlich überhaupt kein Interesse an dem Thema zeigt. Zum Gesetzentwurf sagte er immerhin, dass er es vor dem Verfassungsgericht kippen möchte. Er prangerte an, dass es hastig „vor dem 13. Oktober“ durchgezogen werden solle. Dies bot einen weiteren Anlass, auf Nazikosten zu lachen, was sich nicht wenige Anwesende immer wieder genehmigten.

Alles in allem werden CDU und FDP, die „Möchtegerngesetzgeber“, wie einem der Professoren herausrutschte, ordentlich nachzuarbeiten haben. Besser wäre es natürlich, sich lieber auf praktischen Protest zu konzentrieren, statt wieder nur die staatliche Gewalt zu bemühen.

Quelle: AK Antifa Dresden (26.11.09)


Veröffentlicht am 26. November 2009 um 22:24 Uhr von Redaktion in Freiräume, News

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