Stillstand statt Marsch am 13. Februar?
20. Januar 2014 - 15:24 Uhr - Eine Ergänzung
Aktuellen Informationen zufolge wird es in diesem Jahr von Seiten der Nazis möglicherweise keinen „Trauermarsch“ am 13. Februar in Dresden geben. Stattdessen planen sie eine symbolträchtige Kundgebung vor der Dresdner Frauenkirche. Ein Ende der Aufmärsche wäre nicht zuletzt ein Erfolg der großen antifaschistischen Mobilisierungen seit 2009, die es sich trotz massiver staatlicher Repression und gegen den Willen eines großen Teils der Dresdner Öffentlichkeit immer wieder zum Ziel gesetzt hatten, die Naziaufmärsche endlich Geschichte werden zu lassen. Wie ernst diese erste Stellungnahme der Nazis zu nehmen ist, bleibt abzuwarten. Das Bündnis „Dresden Nazifrei“ jedenfalls kündigte an, die Nazis auch an anderer Stelle zu blockieren.
Die Nazis begründeten ihre Entscheidung, lediglich eine stationäre Kundgebung auf dem historischen Neumarkt durchzuführen, mit den „Erfahrungen der vergangenen Jahre“. Da auch 2014 damit zu rechnen sei, dass durch ein „Zusammenwirken“ unterschiedlicher Kräfte eine Demonstration „unmöglich gemacht werden wird“, sagten sie den „Trauermarsch“ kurzerhand ab. Gleichzeitig kündigten sie „Klagen vor den Verfassungsorganen“ gegen ein Verbot von Versammlungen vor der Frauenkirche am 13. Februar an. Das Anfang 2012 von einer schwarz-gelben Landtagsmehrheit überarbeitete Sächsische Versammlungsgesetz sieht für Kommunen die Möglichkeit vor, politische Veranstaltungen an „Orten von historisch herausragender Bedeutung“ unter bestimmten Voraussetzungen zu verbieten.
Wie die „Dresdner Neuesten Nachrichten“ berichteten, sei die Anmeldung für eine Kundgebung der rechten Szene erst in der vergangenen Woche bei der Stadt eingegangen. Während die Nazis in ihrer heute veröffentlichten Stellungnahme bereits von Klagen gegen das Verbot ihrer Veranstaltung schreiben, dementierte Stadtsprecher Kai Schulz eine entsprechende Verbotsverfügung durch die Stadt. Auch das Dresdner Verwaltungsgericht konnte auf Nachfrage der Zeitung bislang keine Klage in „Zusammenhang mit geplanten Demonstrationen oder Kundgebungen am 13. Februar 2014 oder in dessen Umfeld“ bestätigen.
Veröffentlicht am 20. Januar 2014 um 15:24 Uhr von Redaktion in Nazis