Nazis

NPD-Hetze bleibt in Sachsen erlaubt

26. April 2010 - 19:27 Uhr

Nach mehr als einem halben Jahr hat die Staatsanwaltschaft Görlitz vergangenen Freitag die Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen die NPD eingestellt. Den Beschuldigten könne, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Begründung, „kein Vorsatz nachgewiesen“ werden. Im vergangenen Jahr war die rechte Partei vor allem im Grenzgebiet mit polenfeindlichen Plakaten auf Stimmenfang gegangen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger der Stadt hatten sich daraufhin mit eigenen Plakaten gegen den Wahlkampf der NPD engagiert. Dem Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick warfen sie Untätigkeit vor. Polnische Politiker reagierten mit Zustimmung auf die Bemühungen der Görlitzer Bürgerinitiative.

In einem ähnlichen Fall hatte 2009 das Oberverwaltungsgericht in Greifswald entschieden und der Partei den Wahlkampf mit dem gleichen Plakat untersagt. Das Gericht sah den Straftatbestand der Volksverhetzung als erwiesen an. Die verwendeten Text- und Bildelemente sowie die Gestaltung seien ein Angriff auf die Menschenwürde der in Deutschland lebenden polnischen Menschen und damit verfassungsfeindlich, urteilten die Richter. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte das Urteil. Auch in Hessen war die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main zu einem ähnlichen Urteil gekommen.

Warum jedoch ausgerechnet in Sachsen volksverhetzenden Plakate auch in Zukunft hängen bleiben dürfen, bleibt angesichts der Urteile in zahlreichen anderen Bundesländern ein Rätsel.


Veröffentlicht am 26. April 2010 um 19:27 Uhr von Redaktion in Nazis

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