Kein Konto für die „Deutsche Stimme“
14. Dezember 2013 - 22:02 Uhr
Während in Dresden im Januar das Verwaltungsgericht die Ablehnung einer Kontoeröffnung eines Kreisverbandes der NPD durch die Ostsächsische Sparkasse für rechtswidrig erklärt hatte, scheiterte das Presseorgan der NPD, der Verlag der „Deutschen Stimme“ aus Riesa, Ende November vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen mit seiner Klage wegen fehlender Gleichbehandlung. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Verlags GmbH keine Gleichbehandlung nach Artikel 3 des Grundgesetzes mit anderen Unternehmen einfordern könne. Aus diesem Grund müsse die Sparkasse Meißen einem Unternehmen auch dann kein Konto zur Verfügung stellen, wenn dieses einer politischen Vereinigung nahesteht.
Noch im Januar hatte im Unterschied dazu das Dresdner Verwaltungsgericht die Kontoablehnung durch die Ostsächsische Sparkasse mit Verweis auf den Gleichheitssatz des Artikel 3 des Grundgesetzes und Artikel 18 der Sächsischen Verfassung sowie das Parteienprivileg des Artikel 21 als unbegründet zurückgewiesen. Sparkassen, so die Präsidentin des Verwaltungsgerichtes Susanne Dahlke-Piel damals, seien als Anstalten des öffentlichen Rechts „unmittelbar an die Grundrechte gebunden“.
Veröffentlicht am 14. Dezember 2013 um 22:02 Uhr von Redaktion in Nazis