Hainichen. Bekannte Neonazis verurteilt.
16. September 2009 - 21:04 Uhr
Ein Jahr und zwei Monate Jugendstrafe, ohne Bewährung. Dieses Urteil wurde heute unter anderen im Amtsgericht Hainichen gegen den schon mehrfach vorbestraften Neonazi Michael W. verhängt. Dem Urteil liegen mehrere Körperverletzungen, sowie die Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen zu Grunde.
Insgesamt saßen vier Neonazis auf der Anklagebank. Inhalt der Verhandlung waren mehrere rassistisch bzw. rechts motivierte Körperverletzungen gegen Personen, sowie die Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen. Ein Schwerpunkt war ein Vorfall während des Inselsfest in Rochlitz im vergangenen Jahr. Die in dieser Sache angeklagten Neonazis, André B. und Frank F. grölten lauthals „Sieg Heil“ und zogen zusammen mit anderen Rechten zum Festgelände. Dort wurden einzelne alternative Jugendliche durch diese gezielt mit Flaschen und Steinen beworfen, mit Reizgas im Gesicht verletzt, sowie geschlagen und getreten.
Ein weiterer Schwerpunkt lag in insgesamt 4 wesentlichen Anklagepunkten gegen Michael W. Dieser war zwar in den wesentlichen Anklagepunkten geständig, präsentierte sich aber ohne Reue oder Einsicht für die begangenen Straftaten.
„Unkraut vergeht nicht. Wenn ich wieder da bin geht es scharf.“ äußerte er laut während einer Sitzungspause. Während der ganzen Sitzung wurden Betroffene seiner Straftaten verhöhnt und beleidigt.
Die Richterin musste immer wieder zur Ordnung mahnen, was aber nur bedingt half die Situation für die Zeugen zu erleichtern. Auch das Herr W. einen schwarzen Lederhandschuh während der Verhandlung anhatte, trug sicher nicht dazu bei, den Zeugen die Aussage zu erleichtern.
„ Der Schwarze Lederhandschuh verdeckt verfassungsfeindliche Symbole, welche sich Michael W. auf die Hand tätowiert hat. Diese müssen natürlich verdeckt werden. Doch dazu hätte auch undurchsichtiges Klebeband gelangt. Ein solcher Lederhandschuh, wie er auch oft bei Übergriffen getragen wird, dient natürlich zu Einschüchterung von Zeugen.
„Hier wünschen wir uns einfach mehr Sensibilität von Seiten des Gerichtes“ so Andre Löscher von der Opferberatung.
Michael W. wurde insgesamt wegen 3 gefährlichen Körperverletzungen verurteilt. Dabei wurde einem Mann mit Migrationshintergrund ein Flasche auf dem Kopf zerschlagen, einem alternativen Jugendlichen mit einem großen Drehmomentschlüssel 5- bis 6-fach gegen den Kopf geschlagen und einen weiteren Jugendlichen im Don Bosco Haus Burgstädt mit Reizgas im Gesicht verletzt.
Der Angeklagte Dirk T. wurde der einfachen Körperverletzung beschuldigt.
Der Angeklagte Frank F. erhielt eine Verwarnung, da er bisher nicht strafrechtlich aufgefallen ist. Weiterhin muss er an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen.
André B. wird zu 150 Tagessätzen a 10 € verurteilt.
Dirk T. bekam eine Haftstrafe von 6 Monaten, welche zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Hauptangeklagte Michael W. wurde zu insgesamt einem Jahr und zwei Monaten Jugendhaft verurteilt. Dabei wurde ein vorausgegangenes Urteil vom April diesen Jahres ( 7 Monate Haftstrafe ohne Bewährung) mit einbezogen.
Alle Angeklagten wurden nach dem Jugendgerichtsgesetz verurteilt.
„Es ist erfreulich, dass es zu Verurteilungen der derart aktiven und bekannten Neonazis kam. Erschreckend bleibt aus Sicht der Opferberatung aber, mit welcher Respektlosigkeit sich die Angeklagten sowie deren Symphatisanten, die das Publikum dominierten, im Gerichtssaal verhielten. Als deutliches Zeichen gegen menschenverachtende, rechte Ideologie, die im Gerichtssaal nicht geduldet werden darf, sollte daher zumindest untersagt werden, dass Kleidung, die rechte Ideologie glorifiziert, getragen werden darf“, so abschließend André Löscher.
Quelle: RAA Sachsen (04.09.09)
Veröffentlicht am 16. September 2009 um 21:04 Uhr von Redaktion in Nazis