Nazis

Clausnitz: Polizeigewalt bleibt folgenlos

7. Juni 2016 - 22:45 Uhr - Eine Ergänzung

Transparent mit der Aufschrift "Kampf den rassistischen Zuständen!"

Wie nicht anders zu erwarten war, wurden im Fall Clausnitz die Verfahren gegen zwei Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt inzwischen eingestellt. Das geht aus einem Schreiben hervor, welches der Bundestagsabgeordnete Niema Movassat (Die Linke) in den letzten Tagen von der zuständigen Chemnitzer Staatsanwaltschaft erhalten hat. Aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ war es der Staatsanwaltschaft nicht möglich, eine Begründung für diese Entscheidung zu liefern. Im Februar hatte ein Mob von etwa 100 Bürgerinnen und Bürgern versucht, die Ankunft von Asylsuchenden in ihrem Dorf mit einer Blockade zu verhindern. Statt die Blockade zu räumen, hatte der Einsatzleiter anschließend die verängstigten Businsassen unter dem Jubel der Menge teilweise mit Gewalt in die Unterkunft geschafft.

Schreiben zur Einstellung des Verfahrens (Quelle: twitter.com/MatthiasMeisner/)Im Nachgang hatte der Chemnitzer Polizeipräsident Uwe Reißmann das Vorgehen als „notwendig“ verteidigt und angesichts der Resonanz auf die Berichterstattung in sozialen Netzwerken von einem „Shitstorm“ gegen die Polizei gesprochen. Der Bundestagsabgeordnete Movassat bezeichnete gegenüber dem Tagesspiegel die Einstellung der Verfahren hingegen als „falsches Signal“: „Richtig wäre gewesen, den Sachverhalt vor Gericht aufklären zu lassen. Durch die Verfahrenseinstellung entsteht der Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft bei Polizeiübergriffen die Augen zudrückt. Jubeln wird über die Einstellung nur der braune Mob, der in Clausnitz verängstigte Flüchtlinge massiv bedrohte.“

Anders als gegen die zwei Polizeibeamten, hat das Freiberger Amtsgericht gegen vier Personen mittlerweile Strafbefehle erlassen. In drei Fällen richten sich die Strafbefehle gegen die Halter von Fahrzeugen, mit denen die Zufahrt des Busses blockiert worden war, eine Person muss sich wegen Beleidigung eines Polizeibeamten verantworten. Insgesamt waren nach den Ereignissen sowohl bei der Chemnitzer Staatsanwaltschaft, als auch bei der Polizeidirektion Chemnitz, 84 Strafanzeigen wegen Körperverletzung im Amt eingegangen. Obwohl der Chemnitzer Polizeipräsident im Februar den Geflüchteten vorgeworfen hatte, die Menschenmenge mit Gesten „provoziert“ zu haben, gab es gegen sie keine Anzeige.


Veröffentlicht am 7. Juni 2016 um 22:45 Uhr von Redaktion in Nazis

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