Bewährungsstrafen für rechte Schläger
15. Juni 2016 - 00:16 Uhr - 2 Ergänzungen
Im Prozess gegen mehrere Mitglieder der rechten Szene hat das Dresdner Jugendschöffengericht zu Monatsbeginn nach vier Prozesstagen gegen drei der zur Tatzeit noch heranwachsenden jungen Männer Bewährungsstrafen verhängt. Die beiden 18jährigen Hauptbeschuldigten wurden wegen gefährlicher Körperverletzung und Raub unter Auflagen zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der dritte Angeklagte erhielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Das Gericht blieb mit seinem Urteil deutlich unter den Forderungen von Staatsanwältin Ute Schmerler-Kreuzer, die für die beiden Hauptangeklagten mehrjährige Jugendstrafen gefordert hatte. „Die Verteidigung der Rechtsordnung gilt nicht im Jugendstrafrecht, auch nicht die Statuierung eines Exempels. Jugendstrafrecht ist ein Erziehungsstrafrecht.“, so die Vorsitzende Richterin Susanne Halt in ihrer Urteilsbegründung. Ein 22-Jähriger ebenfalls angeklagter Mann hatte freigesprochen werden müssen, da ihm nichts nachgewiesen werden konnte.
Zwei der Beschuldigten waren im Dezember 2015 von der Polizei wegen dringendem Tatverdacht festgenommen worden und saßen seitdem in Untersuchungshaft. Vor Gericht gaben sie an, Teil einer rechten Kameradschaft zu sein und sich bei den montäglichen PEGIDA-Veranstaltungen kennengelernt zu haben, um dort gemeinsam Jagd auf politisch links verortete Gegnerinnen und Gegner zu machen. Als Treffpunkte der Gruppe nannte einer der Hauptangeklagten den Dresdner Hauptbahnhof und einen Veranstaltungsort am Wiener Platz; die Kommunikation und Verabredung für ihre Taten lief über eine Whatsapp-Gruppe mit der Bezeichnung „FK-Info“. Angaben zu möglichen weiteren Tätern machten die Angeklagten während des Prozesses allerdings nicht. Ein Umstand, der zumindest teilweise auch auf die rechte Drohkulisse im Laufe des Prozesses zurückzuführen sein dürfte.
Im ersten Fall waren am 13. Juni vergangenen Jahres im Neustädter Alaunpark sechs alternative Jugendliche von einer größeren Gruppe brutal angegriffen, zusammengeschlagen und verletzt worden. Dabei raubten sie einem der Opfer den Rucksack und ein Telefon. Wenige Tage später hatte sich ein Student als Zeuge bei der Polizei gemeldet und Anzeige erstattet. Über den Käufer des Telefons hatte die Polizei schließlich die Namen der Beteiligten ermitteln können und eine Telefonüberwachung (TKÜ) angeordnet. Vor Gericht gaben die jungen Männer an, zum Zeitpunkt der Tat betrunken von einer Geburtstagsparty in den Alaunpark gefahren zu sein. Von dort sei ein Teil der Gruppe in eine Bar gegangen, während die verbliebenen Personen später die Gruppe angegriffen haben sollen. Als Grund dafür gab einer der Täter an, dass die Betroffenen als Linke eingeschätzt worden waren.
Zwei der angeklagten Jugendlichen hatten sich zudem im August an einem Überfall auf eine Unterkunft für Asylsuchende im Dresdner Stadtteil Stetzsch beteiligt. Parallel zu einer antifaschistischen Demonstration in Heidenau, welche damals von der Polizei brutal angegriffen und aufgelöst worden war, hatten mehrere in zwei Fahrzeugen angereiste Personen am gleichen Abend das Gebäude auf der Podemusstraße mit Steinen und Pyrotechnik angegriffen. Im Prozessverlauf hatte auch der unter Terrorverdacht stehende Freitaler Timo Schulz seine Beteiligung an dem Angriff eingeräumt. Der eigentliche Plan sah vor, in der Nacht neben dem Heim in Stetzsch weitere Unterkünfte anzugreifen. Eigens zu diesem Zweck sollten nach Aussage von Schulz Nazis aus Leipzig und Halle anreisen.
In ihrer Urteilsbegründung bezeichnete Richterin Halt die Übergriffe als „widerlich“ und sprach angesichts dessen von einem Klima der Angst in der Stadt. Den beiden Haupttätern warf sie Mitläufertum vor; ohne Gruppe, so die Richterin weiter, seien sie nicht sehr überzeugend. Bei ihrem ersten Überfall im Alaunpark hätten die Täter nicht nur „aus Spaß an der Freude“ angegriffen, sondern auch Verletzungen billigend in Kauf genommen. Obwohl sich die Angeklagten in polizeilichen Vernehmungen gegen Linke und Asylsuchende ausgesprochen hatten, fiel es dem Gericht schwer, den drei jungen Männern eine politische Gesinnung nachzusagen. Eine deutliche Distanzierung von den Taten sei lediglich in einem Fall zu erkennen gewesen. Auch das Gericht sah in der Anwesenheit mehrerer Nazis im Prozessverlauf einen Grund dafür, dass nicht mehr ausgesagt wurde.
Veröffentlicht am 15. Juni 2016 um 00:16 Uhr von Redaktion in Nazis