Bewährungsstrafe für FKD-Mitglied – Prozessökonomie schlägt Recht
25. September 2019 - 15:48 Uhr - Eine Ergänzung
Von Alwin von Havelhoeven und Amália Báthory
Am Dienstag, dem 17. September, wurde André Mühl (32) als Mitglied der rechtsradikalen und gewalttätigen Freien Kameradschaft Dresden (FKD) [1] zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. In seiner Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter Mrodzinsky darauf hin, dass sich Mühl damals selbst als Mitglied der militanten Gruppierung gesehen habe und er von Anfang an mit dabei war. Er habe sich in allen Belangen und bei den begangenen Straftaten mit eingebracht. Das Gericht ging davon aus, dass Mühl sich in Heidenau an den rassistischen Ausschreitungen im August 2015 beteiligte und von geplanten Aktionen im Vorfeld erfuhr, womit er die rassistisch und fremdenfeindlich motivierten Ausschreitungen mit den Worten des Vorsitzenden unterstützt, gefördert und gestärkt hat. Ebenso nahm er an einem Treffen teil, bei dem der Angriff auf zwei Geflüchtetenunterkünfte in der Schäferstraße und der Podemusstraße in Dresden im August 2015 geplant wurde. Er selbst habe sich zwar vor den Angriffen unauffällig zurückgezogen, hätte aber anhand der Aufrufe im Vorfeld wissen können, dass es um gewalttätige Aktionen gehen soll.
Als sich das Gerücht verbreitete, es habe einen Angriff auf einen Teilnehmer einer rassistisch motivierten Blockade in Dresden-Übigau gegeben, war Mühl einer der ersten, der dazu aufriefm tätig zu werden. Die Blockade war damals von „besorgten“ Anwohner*innen errichtet worden, um die Aufnahme von Geflüchteten in einer Turnhalle zu verhindern und diente so wie viele von Rechten als „bürgerlich“ initiierte Proteste als Anlaufstelle und Vernetzungsplattform für Nazis auch weit über den Stadtteil hinaus. Da sich das linke Wohnprojekt „Mangelwirtschaft“ im Stadtteil nach Außen hin zum Menschenrecht auf Asyl bekannte, war es bereits Wochen zuvor Ziel von Provokationen und Ausspähungen gewesen. Chatverläufe zeigten, dass Angriffspläne längst existierten aber auf einen Vorwand gewartet werden sollte, der den Angriff legitimierte. Mit diesem angeblichen oder tatsächlichen Vorfall bei der Blockade sahen die Nazis schließlich den Zeitpunkt gekommen, an dem sie endlich losschlagen konnten.
In Folge einer größeren Mobilisierung in militanten rechten Kreisen griffen Nazis der FKD gemeinsam mit der sogenannten Gruppe Freital das Haus in der Nacht zum ersten Pegida-Jahrestag am 19. Oktober 2015 mit Sprengstoff, Buttersäure und Steinen an. Das Gericht sah bei Mühl, der sich an einer der beiden Angreifergruppen beteiligte, eine Mittäterschaft, die es aber als untergeordnet bewertete. So sei nicht nachzuweisen gewesen, dass er sich im Unterschied zu anderen Beteiligten mit Steinen oder Pyrotechnik bewaffnet oder das Grundstück betreten hätte.
Ursprünglich war Mühl zusammen mit dem bekennenden Nazi Christian Leister (30), dem braunen ‚Sicherheitsunternehmer‘ René Hinzer (33) [2] und dem mutmaßlichen FKD-Mitglied René Veckenstedt (35) am Landgericht Dresden angeklagt. Doch von Anfang an betrieben Mühls Anwält*innen Astrid Koch und Christian Schößling mit einer geradezu unglaublichen Chuzpe die Abtrennung von Mühls Verfahren und die Aushandlung einer „Verständigung im Strafverfahren“ nach §257c StGB (landläufig als „Deal“ bezeichnet).
Die Kammer und die Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) Dresden ließen sich trotz oder vielleicht gerade wegen des aggressiven Auftretens der Verteidigung sowohl auf eine Verfahrensabsprache wie auch später auf die Abtrennung seines Verfahrens ein. Dazu gehörte, dass er die Taten, an denen er beteiligt war, umfassend schildern, eigene Tatbeiträge gestehen und ihm bekannte Tatbeteiligte nennen sollte. Zudem sollte seine Tatbeteiligung an den verhandelten Gewaltstraftaten untergeordnet sein, wovon Kammer und GenStA zunächst ausgingen.
Nachfolgend forderte Mühl die Geduld aller Prozessbeteiligten heraus, indem er alle mit seiner schriftlichen Einlassung warten lies. Was er dann präsentierte, erfüllte in den Augen der Nebenklage nicht einmal im Ansatz die Erwartungen. Mühl wiederholte in weiten Teilen seine ohnehin bekannten Einlassungen bei der Polizei, reicherte das ganze mit weiterem Aktenwissen an und biederte sich in seinem Eingangsstatement an die GenStA an, indem er die angeblich „sehr gut recherchierte Ermittlungsarbeit“ der Behörde betonte. Zu hören war auch, wie sehr er sich ohne jegliche Distanzierung bei der Vorbereitung der Nazi-Aufmärsche zum 13. Februar von 2014 bis 2017 einbrachte und nach wie vor voller Stolz sei, damals in erster Reihe die Fahne mit dem Wappen von Dresden getragen zu haben.
Durch verschiedene Zeugenaussagen in der Beweisaufnahme musste er allerdings seine Einlassung im Laufe des Verfahrens mehrfach weiteren belastenden Erkenntnissen anpassen. Die Kammer bewertete im Anschluss jede neue Version als vollumfänglich geständige Einlassung, auch wenn sie widerwillig und beschönigend erfolgte und keineswegs durch Schuldeingeständnisse oder gar von Reue getragen waren. Zu seinen Gunsten wurde ihm angerechnet, dass er bis dahin nicht einschlägig vorbestraft war und eine zurückliegende Straftat mit Computerbetrug schon mehr als vier Jahre zurück lag. So entstand der Eindruck, dass die Kammer die ohnehin fragwürdige Verfahrensabsprache um keinen Preis mehr aufkündigen wollte und die Prozessökonomie ein wesentliches Motiv für den gesamten Verfahrensverlauf war. Denn eine Aufkündigung des „Deals“ hätte bedeutet, dass die gesamte Beweisaufnahme von vorn hätte beginnen müssen und die dem Urteil vorangegangenen Einlassungen Mühls nicht mehr hätten verwertet werden dürfen.
Für die Nebenklage war der gesamte Prozess eine Farce und kein anderer Eindruck konnte entstehen, als dass Mühl von Anbeginn bis Ende erfolgreich täuschte und manipulierte. Das Urteil umfasst das niedrigste Strafmaß, welches für die beteiligten Nazis am Angriff auf die Mangelwirtschaft bisher getroffen wurde. Sogar Fluchtwagenfahrer*innen sowie andere FKD-Mitglieder, die sich auf dem Weg zum Haus abgesetzt haben wollen, waren bei Anwendung des Erwachsenenstrafrechts höher verurteilt worden.
[1] Die Freie Kameradschaft Dresden (FKD) ist eine kriminelle Vereinigung von Neonazis. Sie gründete sich im Laufe des Jahres 2015 und beging bis Anfang 2016 zahlreiche Straftaten. Ziel der gewalttätigen, rassistischen Gruppierung waren Geflüchtete, deren Unterkünfte und Unterstützer*innen.
[2] Das Verfahren gegen die FKD-Unterstützer Hinzer, Leister und Veckenstedt läuft derzeit vor derselben Kammer weiter. Zudem wurde letzte Woche ein weiteres Verfahren gegen Hinzer und Leister eröffnet. Als sogenannte kleine Bürgerwehr sollen sie gemeinsam mit bis zu 40 weiteren Neonazis auf dem Dresdner Stadtfest 2016 Geflüchtete gejagt und brutal verprügelt haben.
Veröffentlicht am 25. September 2019 um 15:48 Uhr von Redaktion in Nazis