28. und 29. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“
23. August 2017 - 23:28 Uhr
Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen
Der Sachverständige Forster ist Diplom-Physiker beim Bundeskriminalamt. Er arbeitet dort seit 2003. Sein heutiges Gutachten ist auch gleichzeitig sein erstes vor einem Gericht.
Er berichtet, dass er im Rahmen der Ermittlungsgruppe Freital den Auftrag erhalten habe, die Sprengwirkung der Pyrotechnik zu rekonstruieren und zu bestimmen, die bei den Anschlägen Bahnhofstraße und Wilsdruffer Straße eingesetzt worden sei. Die Versuche seien am 16. und 17. November 2016 in Fürstenwalde durchgeführt worden. Dabei gewesen sei auch Professor Rothschild, in dessen Aufgabenbereich die rechtsmedizinische Bewertung gefallen sei. Seine Ergebnisse erläutert der Sachverständige mit einer Powerpoint-Präsentation, Fotos und Videoaufnahmen.
Zunächst seien umfangreiche Vorbereitungen nötig gewesen, erläutert der Sachverständige. Für den Nachbau der Wohnung in der Wilsdruffer Straße habe man Fenster aus dem zweiten Stock des Hauses in Freital ausbauen lassen, da baugleiche Fenster nicht mehr verfügbar gewesen seien. Für die Rekonstruktion des Anschlags in der Bahnhofstraße hätte man auf baugleiche Standardfenster zurückgreifen können. Sie hätten dann die Räume mit den gleichen Maßen nachgebaut, wobei die Wände durch Holzgestelle mit Styroporplatten nachgebildet worden seien.
Dann seien Vorversuche unternommen worden, mit dem Ziel jeweils ein ähnliches Schadensbild wie an den Tatorten zu erzeugen. Bei der Rekonstruktion des Anschlags Wilsdruffer Straße seien dafür Cobra-6- und Cobra-12-Sprengkörper eingesetzt worden. Diese seien mit Klebeband auf dem Fenster neben dem Rahmen angebracht worden. Es seien aber keine „zufrieden stellenden“ Schadensbilder erreicht worden. Mit Cobra-6-Sprengkörpern sei man nicht in die Nähe des Tatortszenarios gekommen, mit Cobra-12-Sprengkörpern sei allerdings ein „katastrophales“ Schadensbild entstanden, bei dem das ganze Fenster herausgesprengt worden sei, so der Sachverständige. Ein Versuch mit zwei gekoppelten Cobra-6 sei wiederum zu schwach gewesen, deswegen habe man auf einen Cobra-6-Topf zurückgegriffen, der in seinen Augen dem Schadensbild auf der Wilsdruffer Straße am nächsten gekommen sei.
Die Hauptversuche seien mit einer Hochgeschwindigkeitskamera und weiterer Videotechnik dokumentiert worden. Anschließend habe man das Bildmaterial ausgewertet. Beim Versuch zur Bahnhofstraße sei die Höchstgeschwindigkeit eines Splitters mit 129 Meter pro Sekunde gemessen worden. In der Wilsdruffer Straße habe die Höchstgeschwindigkeit eines Splitters bei 40 Meter pro Sekunde gelegen. Der gemessene Explosionsdruck lag im Außenbereich bei ca. 1,6 Bar, im Innenraum bei ca. 0,1 Bar. Bei der Rekonstruktion Bahnhofstraße habe man außerdem einen menschlichen Körper im Abstand von 2 Metern vom Fenster simuliert. Dazu sei ballistische Seife genutzt worden, die mit Schafleder bespannt gewesen sei. Insgesamt seien bei dem Versuch vier Splitter „gefangen“ worden, deren Masse im unteren einstelligen Grammbereich gelegen hätten. Deswegen sei deren im Nachhinein errechnete kinetische Energie mit 0,25 bis 0,6 Joule relativ gering gewesen. Andere Splitter hätten aber auch eine Energie von über 100 Joule besessen.
Bei der Befragung des Sachverständigen steht die Frage im Mittelpunkt, warum der Cobra-6-Topf verwendet worden sei. In der Anklageschrift, die zum Zeitpunkt der Versuche schon vorlag, heißt es, dass beim Anschlag Wilsdruffer Straße Cobra-12-Sprengkörper am Fenster abgelegt worden seien. Forster erklärt, das sei ihnen nicht bekannt gewesen, sie seien von einer Befestigung am Fenster mit doppelseitigem Klebeband ausgegangen. Auch die eindeutige Identifizierung der Cobra-12-Sprengkörper durch das LKA Sachsen sei ihm nicht bekannt gewesen. Eine nochmalige Rücksprache mit den Kollegen in Sachsen habe es nicht gegeben. Der Sachverständige hält es auch für möglich, dass Cobra-12 eingesetzt worden seien, dann gäbe es „vielleicht leicht höhere“ Geschwindigkeiten. Es ändere aber nicht so viel.
Forster wird auch gefragt, wie er sich die unterschiedlichen Splittergeschwindigkeiten in der Bahnhofstraße und der Wilsdruffer Straße erklärt. Er antwortet, dass das zum einen an der Positionierung des Sprengkörpers gelegen habe. In der Bahnhofstraße sei er höher angebracht worden und habe damit stärker auf die Fensterfläche wirken können. Außerdem liege es an der Bauart der Fenster, diese seien in der Wilsdruffer Straße stabiler gewesen, aufgrund der eingebrachten Folie und der 8 Millimeter starken Innenscheibe.
Diskutiert wird auch die Frage, ob die Aussage Patrick F.s stimmen könne, dass er in der Bahnhofstraße den Sprengkörper in das angekippte Fenster eingeklemmt habe. Wenn das Fenster noch vollständig in den Angeln hänge, dann schließe er das aus, so der Sachverständige. Aber eine abschließende Bewertung sei mit den vorgelegten Fotos nicht möglich. Er erklärt auch, dass er beim Anschlag Wilsdruffer Straße mit dem „Ablegen“ der Sprengkörper nicht „so glücklich“ sei, dafür fehlen Schmauchspuren und Schaden im unteren Bereich. Angesichts der Tatortfotos hätte er immer noch auf eine Befestigung mit Klebeband geschlossen.
Zum Fehler der Messungen, erklärt Forster, dass dieser mit etwa 10 bis 20 Prozent zu veranschlagen sei. Fehler meint hier im physikalischen Sinne die Möglichkeit von Abweichungen in den Messergebnissen bei gleicher Versuchsanordnung. Das liege an der Vielzahl an Faktoren, vor allem aber auch an den Sprengmitteln, die nicht nach DIN-Norm gefertigt seien. Es gebe auch keine Reihenversuche, die hierzu genauere statistische Aussagen ermöglichen würden. Zur Sprengung von Fenstern mit Pyrotechnik sei ihm keine Fachpublikation bekannt, in der so etwas schon einmal untersucht worden sei. Er nimmt an, dass es die weltweit ersten wissenschaftlichen Versuche dieser Art gewesen seien.
Der Sachverständige erklärt, dass sie mit dem eingetroffenen Schadensbild so nicht gerechnet hätten. Vom Ausmaß der Schäden seien sie schon »“schockiert“ gewesen, sagt Forster, für den „Sprengen“ sonst „Alltagsgeschäft“ sei.
Die Befragung des Sachverständigen wird nach dreieinhalb Stunden unterbrochen und soll am Dienstag, den 20. Juni, fortgesetzt werden. Zu diesem Termin ist außerdem der Rechtsmediziner Rothschild zur Vorstellung seines Gutachtens geladen.
Vor Gericht ist nochmals der BKA-Sachverständige Forster erschienen und die Verfahrensbeteiligten erhalten die Möglichkeit weitere Fragen zu stellen. Zunächst zeigt das Gericht ein Videomitschnitt eines Vorversuchs, mit dem der Angriff auf die Bahnhofstraße rekonstruiert werden sollte. In der mit einer Hochgeschwindigkeitskamera aufgenommenen Videosequenz ist ein realtiv großer Splitter zu sehen, der durch die Explosion eines Cobra-12-Sprengkörpers durch die Luft geschleudert wird und dann eine Styroporwand durchschlägt. Forster erläutert, dass es sich um eine „Indikatorwand“ gehandelt habe, mit der die Raumgröße entsprechend den Verhältnissen in der Bahnhofstraße abgebildet werden sollte. Außerdem sollten Splittereinschläge nachvollzogen werden. Die Wand bestand aus 3 Zentimeter starken, handelsüblichen Styroporplatten. Im Video ist auch ein weiterer Splitter zu erkennen, der in der Wand einschlägt. Da es sich aber nur um Versuche gehandelt habe, mit der die Versuchsanordnung getestet wurde, seien diese Splitter nicht hinsichtlich Masse und Geschwindigkeit ausgewertet worden, so der Sachverständige.
Die von Zeugen in der Bahnhofstraße beschriebene Beschädigung oberhalb der Küchentür hält der Sachverständige trotz des Videos weiterhin für eher unwahrscheinlich.
Der zweite Sachverständige der heute vor Gericht aussagt, ist der Kölner Rechtsmediziner und Professor Markus Rothschild. Der Experte für Wundballistik habe von der Generalbundesanwaltschaft und dem BKA den Auftrag erhalten, die Sprengversuche zu begleiten. Dabei sei sein Ziel gewesen, ein rechtsmedizinisches Gutachten zu erstellen, das die Frage beantwortet, ob Personen durch die Explosionswirkung hätten verletzt werden können und wie schwer diese Verletzungen gegebenenfalls ausgefallen wären.
Rothschild habe dazu die Versuche im November 2016 in Fürstenwalde verfolgt. Im Zentrum der Untersuchungen habe gestanden, die kinetische Energie von Splittern zu ermitteln. Im Versuchsaufbau für die Bahnhofstraße sei zur Simulation eines menschlichen Körpers mit Schafsleder bezogene ballistische Seife aufgestellt worden, um damit Splitter aufzufangen. Beides habe die gleichen Eigenschaften wie menschliches Weichgewebe und die menschliche Haut.
Für „einige“ Splitter sei das Auffangen gelungen, erklärt der Rechtsmediziner, im Fall des Versuchs zur Bahnhofstraße seien zwei in das „Körpersimultan“ eingedrungen. Die kinetische Energie dieser Splitter habe bei 0,5 bzw. 0,2 Joule gelegen. Die Energiedichte, die nötig ist, damit ein Splitter menschliche Haut durchschlägt liegt bei 0,1 Joule pro Quadratmillimeter. Die beiden Splitter hätten das übertroffen, führt Rothschild aus, was bedeutete, dass diese an unbekleideten Körperstellen in das Hautfettgewebe und auch oberflächlich in die Muskulatur eingedrungen wären. Gefährdet sei, erklärt der Sachverständige, die Drosselvene, eine Vene die dicht unter der Haut hinter dem Ohr über den Hals verläuft, und das Auge. Um in das geöffnete Auge einzudringen, sei eine Energie von lediglich 0,06 Joule nötig. Bei den gemessenen Werten hätten Splitter sehr tief eindringen können und „zwanglos“ zum Erblinden führen können, so Rothschild weiter. Die kinetische Energie der Splitter sei aber nicht hoch genug gewesen, um in die Brust- und Bauchhöhle oder den Schädel einzudringen. Hinzukommt, dass Kleidung bereits einen wirksamen Schutz darstelle.
Zur Nachstellung des Angriffs in der Wilsdruffer Straße erklärt Rothschild, dass ihm anhand der Aktenlage nicht endgültig klar geworden sei, welche Art von Pyrotechnik dort tatsächlich eingesetzt worden sei. Bei der Verwendung des Cobra-6-Topf sei ein Splitter mit einem Gewicht von 5,8 Gramm und einer Geschwindigkeit von 39,2 Meter pro Sekunde gemessen worden. Seine Energie habe demnach bei 4,6 Joule gelegen. Je nach Auftreffen des unregelmäßig geformten Splitters, könne er tief in den Körper eindringen oder auch nur Abprallen. Bei einem Treffer im Bereich der Halsschlagader mit einer spitzen Seite sei er „potentiell tödlich“, so die Einschätzung des Experten. Sollten doch Cobra-12 verwendet worden seien, sei angesichts der größeren Sprengladung mit einer „grob“ 10 bis 20 Prozent höheren Splitterwirkung zu rechnen und einer entsprechend höheren Verletzungsgefahr im Halsbereich. Für ein Eindringen etwa in die Brusthöhle sei die Energie dennoch zu gering.
Auf Nachfrage erklärt Rothschild, dass er denke, dass es angesichts der Explosionswolke wesentlich mehr Splitter gegeben habe, die ähnlich gefährlich gewesen seien, wie die ausgemessenen: „20 bis 200, alles sei möglich“. Das Problem für die Messungen sei eben gewesen, die Splitter fliegen zu sehen, als nächstes sie so fliegen zu sehen, dass ihre Geschwindigkeit bestimmt werden kann und dann abschließend diesen konkreten Splitter aufzufinden, um dessen Masse zu ermitteln. Rothschild denkt, dass es für eine Person, die der Explosionswolke ausgesetzt gewesen wäre, „nicht nur eine Möglichkeit, sondern vielmehr eine Wahrscheinlichkeit“ gegeben hätte, einen Halstreffer zu erleiden.
Zu den Verletzungen des einen Bewohners der Wilsdruffer Straße erklärt der Rechtsmediziner, er halte es für einen „besonders glücklichen Umstand“, dass er nicht von mehr Splittern getroffen worden sei. Er könne sich das nur durch die Lage erklären, der Geschädigte soll zum Explosionszeitpunkt bäuchlings auf dem Bett gelegen haben, welches wiederum an der dem Fenster gegenüberliegenden Wand gestanden habe, und sei da nur seitlich an der Stirn getroffen worden.
Der Druckstoß, bei Explosionen die primäre Gefahr, sei bei den Messungen im Innenbereich nicht relevant gewesen. Bei einer sehr schnellen Druckänderung von 1 Bar in einem Zeitraum von weniger als 3 Millisekunden sei mit ersten Lungenverletzungen zu rechnen, die potentiell tödlich sein können. Cobra-12-Sprengkörper bewirken so eine Druckänderung in einem Umkreis von einem Meter. Die Messungen außen am Fenster hätten einen Explosionsdruck von mehr als 1,5 bzw. 1,6 Bar ergeben. Im Innenraum jedoch lag der Explosionsdruck lediglich bei 0,1 Bar bzw. 0,09 Bar – was kaum noch messbar sei. Die Fenster hätten als Barriere gewirkt und die Hauptdruckwirkung habe sich nach außen entfaltet, führt der Rechtsmediziner aus. Wenn jedoch so ein Sprengkörper im Rauminneren explodiert, so sei das „immer gefährlicher“ für einen Menschen. Es bestehe die Gefahr, dass der Druckstoß reflektiert werde und so eine Person mehrfach der Wirkung ausgesetzt sei.
Gefragt nach der Wirkung von Buttersäure schildert Rothschild, dass diese nur sehr selten tödlich wirke. Jedoch könne sie schmerzhafte Verätzungen an Augen und Haut bewirken, die jedoch erfahrungsgemäß wieder abheilen. Problematisch sei die Situation aber für Asthmatiker, sie seien durch das Einatmen eines Buttersäure-Aerosols besonders gefährdet.
Bericht aus Sicht der Nebenklage und fortlaufender Pressespiegel
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Veröffentlicht am 23. August 2017 um 23:28 Uhr von Redaktion in Nazis