13. , 14. und 15. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“
17. Mai 2017 - 23:51 Uhr
Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen
Als erstes wird ein Zeuge vernommen, der in der Bahnhofstraße 26 wohnt. Der ältere Herr erzählt zunächst, dass der Vermieter »ohne ihr Wissen« Flüchtlinge in den zwei Erdgeschosswohnungen seines Wohnhauses untergebracht habe. „Seitdem“ habe es „massive Probleme“ mit diesen „Leuten“ gegeben. Sie hätten sich nicht an „die Hausordnung“ und den „Ablauf“ gehalten. Der Zeuge schildert länger vermeintliche Verfehlungen, bis ihn das Gericht zum eigentlichen Thema der Verhandlung befragt.
Zum „Böllerwurf“, dem Anschlag Bahnhofstraße, berichtet der Zeuge, dass er gedacht habe, „dass Haus stürzt ein“. Er sagt, dass die „Wände gewackelt“ hätten. Seiner Erinnerung nach habe er erst einen Knall gehört und dann einen Lichtblitz gesehen. Daraufhin sei er zum Fenster gegangen und habe gesehen, dass die „komplette Straße“ mit Nebel bedeckt gewesen sei. Das Knallgeräusch sei „böllerartig“ gewesen, aber der Zeuge ist sich auch sicher, dass es „etwas stärkeres“ gewesen sei. Auf Nachfrage des Beisitzenden Richters Scheuring bestätigt er, es habe ungefähr wie die Explosion einer Handgranate geklungen. Er sei dann auf die Straße gegangen. Dort hätten die „Ausländer“ gestanden und „taten Krach machen“, so seine Angabe. Er habe dann den Polizeinotruf gewählt. Der Mitschnitt des Telefonats wird vor Gericht abgespielt, der Zeuge ist darin hörbar aufgeregt und bittet die Polizei zu kommen, denn: „Hier haben alle Angst“.
Der Zeuge berichtet, dass ein Küchenfenster im Erdgeschoss aus den Angeln gehoben worden sei. Außerdem sei ein Stück aus dem Mauerwerk an der Fenstereinfassung herausgebrochen gewesen. Die Polizei sei seiner Erinnerung nach 15 bis 20 Minuten später gekommen, er habe aber auch noch ein zweites Mal den Notruf gewählt. In Erinnerung seien ihm auch zwei Autos geblieben, ein PKW und ein Transporter mit eingedrückter Hecktür, diese seien drei oder vier Mal am Haus vorbeigefahren und das auffällig langsam. Noch in der Nacht sei er von der Polizei vernommen worden, an eine Vernehmung am darauffolgenden Tag kann er sich jedoch nicht mehr erinnern. Der Zeuge berichtet von weiteren Vorfällen, die nach der Explosion stattgefunden hätten. So seien Scheiben eingeschlagen und die Haustür eingetreten worden. Er meint, dass ihm „gefühlsmäßig“ klar gewesen sei, dass es „irgendwann mal plautzen“ müsse. Der Zeuge wird nach einer knappen Stunde entlassen.
Der zweite Zeuge Frank M. ist Kriminaltechniker und war zweimal am Tatort Bahnhofstraße. Nach der Tat sei er hinzugerufen worden, um die Spurensicherung am angegriffenen Fenster zu übernehmen. Zum Zeitpunkt seines Eintreffens hätten bereits zwei Kollegen der USBV-Gruppe des LKA am Tatort gearbeitet. Der Zeuge berichtet, dass es nicht gelungen sei am Fenster Spuren zu sichern, sowohl dort, als auch am Fensterbrett habe er einen DNA-Blindabrieb gefertigt. Anschließend sei er zu zwei Einbrüchen gerufen worden, um dann zum zweiten Mal zur Bahnhofstraße zurückzukehren. Der Kriminaltechniker habe noch Fotos fertigen sollen. Die habe er zu einer Lichtbildmappe zur Akte gegeben. Insgesamt sei er etwa anderthalb Stunden vor Ort beschäftigt gewesen, währenddessen sei es „ziemlich still“ gewesen. Die gefertigten Fotos nimmt das Gericht in Augenschein. Zu erkennen ist, dass das Fenster recht hoch gelegen ist, das Fensterbrett liegt 1,70 Meter über dem Boden. Eine mögliche Trittmöglichkeit über einem Kellerfenster habe der Zeuge aber nicht nach Spuren untersucht. Nach etwa 15 Minuten wird der Zeuge entlassen.
Der dritte Zeuge ist Polizeimeister Dennis B. Er war mit seinem Kollegen als erster am Tatort Bahnhofstraße. Dort angekommen, seien sie von etwa sieben bis acht aufgeregten Eritreern empfangen worden, berichtet er dem Gericht. An einem Erdgeschossfenster habe es offenbar eine Art Explosion gegeben. Die Beamten hätten zunächst abgefragt, ob jemand verletzt sei und hätten dann mit der Sicherung des Ereignisortes begonnen. Bis zum gegenüberliegenden Fußweg wären Splitter verteilt gewesen, deswegen haben sie die komplette Straße selbst für Passanten gesperrt.
Sein Kollege hätte unterdessen die betroffene Wohnung betreten und dort die Küche mit dem zerstörten Fenster abgesperrt, damit keine Spuren verloren gehen. Als Dennis B. dazu kam, habe er gesehen, dass Fensterrahmen und -einfassung zerstört gewesen waren. Durch die Sprachbarriere sei die Kommunikation eher schlecht gewesen, dennoch sei es gelungen, die Situation zu beruhigen. Der Zeuge erinnert sich, dass während der Wartezeit auf die angeforderten Fachkräfte vier, fünf „Jugendliche“, darunter eine Frau, an der Flatterbandabsperrung aufgetaucht seien. Diese hätten sich „nachteilig“ über die Bewohner der angegriffenen Wohnung geäußert. Einen anderen Passanten, der begonnen habe zu filmen, habe er weggeschickt, so der Zeuge. Nach etwa 25 Minuten wird Dennis B. entlassen. Das Gericht verliest anschließend einen Sachstandsbericht zum Anschlag Bahnhofstraße, in dem die Personalienfeststellungen erwähnt werden, darunter die der Angeklagten Justin S. und Mike S.
Der nächste Zeuge ist ein Bewohner der angegriffenen Wohnung in der Bahnhofstraße 26. Vor Beginn der Vernehmung vereidigt das Gericht einen Dolmetscher für die Tigrinya-Übersetzung. Der Zeuge berichtet, dass er und seine sieben Mitbewohner am Tattag Fußball gespielt hätten, dann zum Abendessen nach Hause und daran anschließend ins Bett gegangen wären. Der Zeuge habe mit einem weiteren Mitbewohner das Zimmer direkt neben der Küche bewohnt. Er sei von einem Knall aufgewacht. Er habe Splitter und Putz gesehen, sowohl in der Küche und im Flur, aber auch im Türbereich seines Zimmers, denn die Zimmertür sei durch die Explosion geöffnet worden. Er habe außerdem gesehen, dass das Fenster kaputt gewesen sei, ebenso die Küchenlampe. An eine Beschädigung der dem Küchenfenster gegenüberliegenden Wand kann sich der Zeuge auch nach Vorlage eines Fotos nicht mehr erinnern.
Nach einer Weile seien er und seine Mitbewohner auf die Straße gegangen, ein Landsmann habe die Polizei angerufen, genauso einer der anderen Hausbewohner, der über ihnen gewohnt habe. Die Polizei sei etwas später gekommen. Der Zeuge berichtet, dass er durch den Anschlag Angst bekommen habe. Seinen Mitbewohnern sei es genauso ergangen. In Freital habe es Demonstrationen „gegen uns“ gegeben, so der Zeuge. Und weiter: „Wir wussten, dass die Leute gegen uns waren.“ Auch im Haus selbst seien sie „ständig beschimpft“ worden. „Ich war immer vorsichtig“, berichtet er. Einen weiteren Angriff auf die Wohnung habe er nicht selbst miterlebt, darüber hätten ihn aber seine Mitbewohner berichtet. Sobald es möglich war, im März 2016, sei er aus Freital weggezogen. Er habe nur auf seine Aufenthaltspapiere gewartet.
Der fünfte Zeuge des heutigen Tages ist einer der Nebenkläger. Er bewohnte ebenfalls die Wohnung in der Bahnhofstraße 26, als dort der angeklagte Sprengstoffanschlag verübt wurde. Sein Zimmer, das gegenüber der Küche liegt, habe er sich mit zwei Mitbewohnern geteilt. Der Zeuge schildert, dass er nach dem Abendessen ins Bett gegangen und eingeschlafen sei. Er sei von einem lauten Knall aufgeschreckt worden, habe dann das Zimmer verlassen und im Flur Rauch festgestellt. In der Küche seien einige Sachen umgefallen gewesen, außerdem hätten Herd, Kühlschrank und Küchenschränke offen gestanden und ein Stuhl sei umgekippt gewesen. Das Küchenfenster sei kaputt gewesen und das Licht sei nicht mehr angegangen. Der Zeuge erinnert sich auch noch an ein Loch in der Wand über der Küchentür, das vermutlich durch einen Splitter verursacht worden sei. Auch an seiner eigenen Schlafzimmertür habe er einen Kratzer entdeckt, im Flur davor hätten Splitter gelegen.
Kurze Zeit nach der Explosion sei er mit seinen Mitbewohnern nach draußen auf die Straße gegangen. Dort hätten sie jedoch niemanden gesehen. Einer seiner Mitbewohner habe die Polizei verständigt, die sei aber erst verspätet eingetroffen. Die Polizei habe dann die Küche gesperrt. Mit dem Eintreffen der Polizei habe er sich ein bisschen beruhigt, der Zeuge beschreibt, dass er davor vor Angst gezittert habe.
Nach dem Anschlag hätten sie gegenüber Journalisten den Wunsch geäußert in eine andere Gegend umzuziehen. Von den zuständigen Behörden habe sich aber niemand bei ihnen gemeldet. Der Nebenkläger berichtet auch, dass es einen ähnlichen Anschlag schon einmal gegeben habe. Da sei er aber nicht in der Wohnung gewesen und habe darüber nur durch seine Mitbewohner erfahren. Danach habe es aber einen Vorfall gegeben, der ihm in Erinnerung geblieben ist. Jemand habe geklingelt und anschließend Pfefferspray in den Wohnungsflur gesprüht. Er sei selbst anwesend gewesen und habe sich aufgrund der Reizungen übergeben müssen. Auch anderen Mitbewohnern sei es so ergangen. Sie hätten daraufhin die Polizei gerufen.
Im Anschluss an die Befragung durch das Gericht und die Bundesanwaltschaft will Rechtsanwalt Kohlmann, Verteidiger des Angeklagten Mike S., vom Zeugen wissen, ob jemand seiner Mitbewohner mit Drogen oder Diebstählen zu tun habe. Der Zeuge antwortet, dass er davon nichts wisse und auch selbst keine Drogen konsumiere. Eine Beanstandung der Frage durch die Nebenklage weist das Gericht zurück. Später will Rechtsanwalt Kohlmann noch wissen, ob die Bewohner Böller aus der Wohnung geworfen hätten. Auch das verneint der Zeuge. Nach etwa zweieinhalb Stunden wird die Vernehmung beendet und der Zeuge entlassen.
Die Einvernahme eines weiteren Geschädigten wird auf den nächsten Tag verschoben. Außerdem hat der Angeklagte Patrick F. eine Einlassung angekündigt, zu der er Fragen des Gerichts, aber nicht der Generalbundesanwaltschaft und der Nebenklage beantworten möchte. Diese soll ebenfalls am nächsten Verhandlungstag beginnen.
Der heutige Prozesstag beginnt mit der Befragung eines Nebenklägers. Der Geschädigte war am 20. September 2015 einer der Bewohner der Bahnhofstraße 26 und vom Sprengstoffanschlag betroffen. Er berichtet, dass er an diesem Abend bereits im Bett lag und geschlafen habe, als er vermutlich gegen 23 oder 24 Uhr von einem „sehr starken“ Knall geweckt worden sei. Er habe in dem Moment gedacht, dass eine Bombe explodiert sei. Das hat ihn sehr verängstigt. Als er den Flur betrat, habe er viele Splitter herumliegen sehen. In der Küche habe der Kühlschrank und der Herd offen gestanden, das Küchenfenster sei zerstört gewesen, außerdem erinnert er sich an ein Einschlagloch oberhalb der Küchentür.
Er und seine Mitbewohner seien auf die Straße gegangen, dort habe einer von ihnen die Polizei gerufen. Es habe jedoch Verständigungsprobleme gegeben, weswegen ein Nachbar, der über ihnen wohnt, geholfen habe und nochmal angerufen habe. Die Polizei traf erst nach einer halben oder einer Stunde ein und hat dann die Küche mit einem Band abgesperrt.
Der Zeuge berichtet, dass die Leute „Fuck“ gesagt hätten, wenn sie ihn und seine Mitbewohner sahen. Auch im Haus selbst habe es Ärger mit einer Person gegeben, die über ihnen wohnte. Dieser habe sie ständig beschimpft und auch aus dem Fenster heraus bespuckt. „Der hat uns nicht gemocht“, erklärt der Zeuge. Er erinnert sich auch, dass ihm seine Mitbewohner von einer weiteren Explosion erzählt hätten. Das sei vor dem Anschlag am 20. September gewesen, er selbst sei aber damals nicht in Freital gewesen. Bei einer weiteren Attacke sei eines Morgens gegen 5 Uhr das Fenster seines Zimmers mit Steinen beworfen worden. Sie seien damals den drei Tätern hinterhergerannt und der Polizei sei es gelungen, die Verdächtigen festzunehmen.
Rechtsanwalt Kohlmann will erneut wissen, ob der Nebenkläger Kenntnis darüber habe, ob seine Mitbewohner mit Drogen gehandelt oder Feuerwerkskörper aus dem Fenster geworfen hätten. Beides verneint der Zeuge. Dann fragt der Verteidiger von Mike S., aus welchem Grund sich der Zeuge in Deutschland befindet. Der Zeuge fragt daraufhin, ob er das Recht habe so etwas zu fragen und sein rechtlicher Beistand RA Weidmann beanstandet die Frage, weil sie nicht tat- und schuldrelevant sei. Der Vorsitzende weist daraufhin die Frage als unzulässig zurück. Im Anschluss daran wird die Befragung beendet.
Nach einer kurzen Pause beginnt der als Rädelsführer angeklagte Patrick F. mit seiner Einlassung. Den Zeitpunkt, warum er sich jetzt äußere, begründet der Angeklagte damit, dass er schon in der JVA immer „offen“ mit seinen Taten umgegangen sei und er diese „Last“ nun ablegen wolle.
Patrick F. berichtet, dass er Timo S. am 25. Juni 2015 vor dem Leonardo-Hotel in Freital kennengelernt habe, beide hätten sich „gut verstanden“. Dort habe er auch Maria K. getroffen, die auf ihn zugegangen sei und die er bereits aus einem anderen Zusammenhang gekannt habe. Später habe er die anderen Personen kennengelernt, neben den Angeklagten Dirk Abraham, Ferenc A., Mirjam K. und Sebastian S.
Man habe sich regelmäßig an der ARAL-Tankstelle in Freital getroffen, die ein „zentraler Anlaufpunkt“ gewesen sei, vor allem auch für „Demonstranten“. Dort habe man über Politik und Asylbewerber „diskutiert“ und sei „immer mehr“ ins Gespräch gekommen. Thematisiert worden sei auch der Stadtrat Richter, Timo S. habe vorgeschlagen, dass man dessen Auto beschädigen könne. Patrick F. und Ferenc A. hätten sich daraufhin „bereit erklärt mitzuwirken“. Am Samstag, einen Tag vor dem Anschlag, habe es bereits einen ersten Versuch gegeben. Sie seien damals im Bus mit Timo S. unterwegs gewesen. Dort habe eine Frau, er vermute es sei die Freundin von Timo S. gewesen, eine Tüte mit Böllern hereingereicht, die sie später nutzen wollten. Später habe man sich auf dem Penny-Parkplatz getroffen und das Vorgehen besprochen. Da seien Maria K., Justin S., Timo S. und Sebastian S. dabei gewesen. Im Anschluss habe man sich zum PKW von Richter begeben, da ihm, so Festing weiter, der Fluchtweg aber nicht „so geläufig“ gewesen sei, habe man die Aktion abgebrochen.
Am Abend drauf habe er sich mit Ferenc A. und Sebastian S. an der ARAL getroffen und sie hätten entschieden, dass sie „nochmal einen Versuch wagen“ wollen. Patrick F. habe tagsüber noch eine PET-Flasche mit Schwarzpulver und Kieselsteinen gefüllt, „um das ganze zu verstärken“, wie er berichtet. Dann hätten sie sich erneut zum PKW begeben und den Anschlag ausgeführt. Zur Rolle von Maria K. berichtet der Angeklagte, dass sie mit ihm zwischenzeitlich noch den Ersatzschlüssel für das Fluchtfahrzeug geholt habe, nachdem er den Hauptschlüssel im Fahrzeug vergessen habe. Rückblickend schätzt der Angeklagte ein, dass er mit der Tat „in der Gruppe angekommen“ sei.
Den Anschlag Bahnhofstraße räumt der Angeklagte ebenfalls ein. Diesen will er allein begangen haben und führt als Anlass für die Tat ein vermeintliches Drogengeschäft an, das er am Tatabend beobachtet haben will. Eine Person habe er dabei „erkannt“ und er habe dann vermutet, dass diese sich in der Wohnung auf der Bahnhofstraße aufhalte. Da er nun „wütend“ gewesen sei, habe er „absolut unvorbereitet“ einen Cobra-Sprengkörper genommen, den er in der Seitenablage seines Fahrzeuges aufbewahrt habe. Diesen habe er zwischen das angekippte Küchenfenster und Fensterrahmen gesteckt und schließlich gezündet. Patrick F. behauptet, er habe sich dabei am Fensterbrett festhalten können, außerdem sei die Küche beleuchtet gewesen. Nach dem Anbrennen der Zündschnur sei er davongerannt, nach etwa 20 bis 30 Metern sei der Sprengkörper explodiert.
Nachdem er einen Zwischenstopp an der ARAL eingelegt habe, sei er zurück zur Bahnhofstraße 26. Dort habe er drei bis vier Asylbewerber davor stehen sehen, seiner Meinung nach, eher „freudig als betroffen“. Er denkt, dass er gegenüber Sebastian S. und Mike S. die Tat eingeräumt habe.
In der darauffolgenden Nacht habe man nach einem Treffen entschieden, das Linken-Parteibüro auf der Dresdner Straße anzugreifen. Dazu habe es damals „mehrere Ideen und Vorschläge“ gegeben, so Patrick F. Der Angeklagte schildert, dass Philipp W. darauf bestanden habe, dass das „heute“ stattfinden solle, um „noch eins drauf zu setzen“. Letztlich hätten sich Philipp W. und Sebastian S. zur Ausführung bereit erklärt, während Patrick F. „den Böller“ präpariert und bereitgestellt, sowie den Fahrer „gespielt“ habe. Während der Ausführung der Tat habe er mit Mike S., der mit seinem Motorrad dazugekommen sei, auf dem Penny-Parkplatz gewartet, erklärt F. Nach der Flucht habe er sich mit Mike S. zum Windberg begeben, um sich nochmal einen Überblick über den Tatort und den Polizeieinsatz zu verschaffen. Auch mit Timo S. sei er später nochmal am Tatort vorbeigefahren. Der habe nichts damit zu tun gehabt, so die erste Äußerung von Patrick F. Gleichzeitig sei es aber auch möglich, so der Angeklagte, dass Timo S. über den Plan informiert gewesen sei. Ob der Anschlag im Hinblick auf ein dort geplantes Treffen mit der Staatsministerin Aydan Özoğuz stand, will der Angeklagte nicht bestätigen. Er wisse nicht, ob dieses Treffen genau „danach“ gewesen sei.
Patrick F. erinnert sich aber, dass im Zusammenhang mit dem Parteibüro auch Rohrbomben thematisiert worden seien. Es sei darum gegangen, wie sich das „Zerstören von Innenräumen effektiver gestalten“ ließe, erklärt der Angeklagte. Da sei es auch „in Richtung Rohrbombe“ gegangen. Er habe mit Sandro M. vereinbart, dass der entsprechendes Material raus sucht und das dann an Patrick F. weitergibt.
Zum Anschlag Overbeckstraße bestätigt Patrick F. viele der bereits in den Prozess eingeführten Schilderungen. Von den Teilnehmenden des „Protestcamps“ seien sie bereits am zweiten Tag auf das Wohnprojekt in der Overbeckstraße hingewiesen worden. Gemeinsam mit der Freien Kameradschaft Dresden (FKD) hätte man sich damals vor das Gebäude gestellt, um „ein bisschen zu provozieren“, so der Angeklagte. Dabei habe eine Person auch den Briefkasten zertreten. Er erwähnt auch einen Vorfall, bei dem Linke „unter Gewalt von der Kameradschaft vertrieben“ worden seien. Damals habe man schon „Sachbeschädigungen“ diskutiert, habe aber zunächst auf eine „Provokation“ von links warten wollen.
Am Tattag sei er über die Facebookseite Orakel Debakel über einen Vorfall am Protestcamp informiert worden, für den Linke verantwortlich gemacht worden seien. Außerdem sei er vormittags von einer Person der FKD angerufen worden, deren Name wisse er aber nicht mehr. Mit der habe er vereinbart sich Abends 20 Uhr am Protestcamp zu treffen. Zwei Leute von der FKD hätten dort gleich nach dem Eintreffen Patrick F. gefragt, ob „sie“ schon eine „Idee“ hätten. Patrick F. erklärt, dass ihm da bereits eine Idee „durch den Kopf schwirrte“. In der Folge hätten sie zunächst die Rück- aber auch Vorderseite des Wohnprojekts ausgespäht. Hinten habe er gemeinsam mit Florian N. und Robert S. einen Zaun ausgehangen, um leichter Zugang zum Grundstück zu bekommen. Gemeinsam mit Franz R. und Florian N. von der FKD hätten Timo S. und Patrick F. das weitere Vorgehen diskutiert.
Zur Vorbereitung sei man gegen 22 Uhr unter die Brücke über die Flutrinne ausgewichen. Patrick F. habe dort seine Sporttasche mit Cobra-Sprengkörpern, Kugelbomben, La Bombas und Ein-Weg-Handschuhen hingebracht. Weitere Pyrotechnik habe Timo S. mitgebracht. Patrick F. erklärt, dass er von Mike S. die Buttersäure erhalten und diese dann mit den Cobra-Sprengkörpern verbunden habe. Timo S. und Franz R. hätten den Plan erklärt, dass zwei Gruppen das Haus von vorne und hinten angreifen sollten. Mit Beginn der Aktion sei Maria K. zum Netto-Parkplatz gefahren, während Justin S., Timo S., Mike S., Patrick F. und zwei „Dresdner“ nach hinten zum Haus gelaufen wären. Dort hätten sie auf das „Signal“ von vorne gewartet, seien daraufhin aufs Grundstück gelaufen und hätten unter seinem Ruf „Schmeißt das Zeug nach vorne“, so Patrick F., die vorbereitete Pyrotechnik geworfen. Nach der Flucht habe man sich an der ARAL getroffen, wo sie die Aktion als Erfolg ausgewertet hätten. Später gegen 2 Uhr sei er nochmal zur Overbeckstraße gefahren, um sich vom Einsatzgeschehen zu überzeugen und die Wahrnehmungen der Protestcamp-Teilnehmenden abzufragen.
Zum Anschlag Wilsdruffer Straße berichtet Patrick F., dass es nach der Einkaufsfahrt nach Tschechien ein Treffen an der ARAL gab. Da habe Timo S. gefragt, was denn „mit Ausrasten“ sei und Patrick F. habe daraufhin die Wilsdruffer Straße ins Spiel gebracht. Die von Asylsuchenden genutzte Wohnung sei ihm bei einer Fahrt mit Philipp W. in der Linie F aufgefallen. Diese, so räumt er auf richterlichen Vorhalt ein, sei auch schon Tage vorher im Chat mit den Worten „Codewort Bombastus“ und „Codewort Kanakenbude“ thematisiert worden. Letztlich habe er, sowie Justin S. und Philipp W. die Bereitschaft erklärt diese mit „Cobras“ anzugreifen, während Sebastian W. auf Nachfrage das Fluchtfahrzeug gesteuert habe. Dass Philipp W. betrunken gewesen sei, könne er nicht bestätigen. Der habe alles „klar und deutlich“ wahrgenommen. Timo S. wollte, laut Patrick F.s Schilderung, nichts mit dem Anschlag zu tun haben. Er vermute dahinter fehlende Motivation, eine mögliche Überwachung von Timo S. habe aber keine Rolle gespielt: „Ich weiß ja nicht, ob der überwacht wird.“ Timo S. habe allerdings ein letztes vorbereitendes Treffen in Kleinnaundorf gegen 0 Uhr vorgeschlagen. Zuvor habe Patrick F. gemeinsam mit Rico K., Justin S. und Philipp W. die Wohnung nochmal ausgespäht. Anschließend sei er begleitet von Rico K. zu sich nach Hause, so der Angeklagte, und habe dort die Sprengkörper vorbereitet.
In Kleinnaundorf sei Timo S. beim Treffen gewesen, dass habe Patrick F. „verwunderlich“ gefunden. Außerdem sei Maria K. noch dazu gestoßen, die wohl von Mirjam K. informiert und begleitet worden sei. Beide hätten sich während der Tatausführung eine erhöhte Beobachtungsposition in der Nähe gesucht. Nach dem Umparken der PKW seien sie über ein Feld von hinten an das Objekt heran. Dort habe Patrick F. seinen Komplizen die „Böller“ übergeben und ihnen jeweils ein Fenster zugeteilt. Kurz vor der Tatausführung habe er noch Personen in der Küche gesehen, so Patrick F. Dennoch habe er das Kommando zum Zünden der Sprengkörper gegeben. Sie seien anschließend weggerannt und wie verabredet mit dem PKW von Sebastian W. davongefahren. Patrick F. sei bei seinem abgeparkten Auto ausgestiegen und fünf bis zehn Minuten später am Tatort vorbeigefahren. Ganz in der Nähe habe er „durch Zufall“ Maria K. und Mirjam K. getroffen, mit denen er noch eine Zigarette geraucht habe, bevor er dann nach Hause gefahren sei.
Befragt nach den Windbergfotos, auf denen die Gruppe mit schwarz-weiß-roter Flagge beziehungsweise Hakenkreuzflagge posiert, erklärt Patrick F., dass er keine „rein rassistische Einstellung“ teilen würde. Ein Foto mit der Freital-Flagge sei zur Provokation der linken Szene gedacht gewesen, das Foto mit der Hakenkreuzflagge „für den Privatgebrauch“. Zum Fotoshooting eingeladen, habe Philipp W. Patrick F. habe dort auch keinen Hitlergruß gezeigt, was aber nicht bedeute, er „distanziere sich davon in Gänze“. Er habe da eine „gespaltene Einstellung“. Später erklärt er, dass „Ausländer“ bis 2015 für ihn „nicht groß“ das Thema gewesen seien. Was ihn aber schon davor interessiert habe, seien so linke Gruppierungen wie die Antifa, „die eine Gefahr darstellen“ würden. Gegenüber „der Politik“ und auch den Medien sei er aber 2015 nicht gut eingestellt gewesen. Vor dem Leonardo-Hotel habe er sich damals erstmal seine eigene Meinung bilden wollen, gleichzeitig bestätigt Patrick F. aber auch, dass er „Anschluss“ gesucht habe. Er habe dort Leute getroffen, die „dasselbe denken“.
Patrick F. beschreibt sich außerdem als „zurückhaltender“, er habe sich im Chat nur „gelegentlich“ abfällig gegenüber Asylbewerbern geäußert. Der Beisitzende Richter Scheuring hält ihm eine Chat-Aussage in Bezug auf ein „Flüchtlingsfest“ vor, „Keks“, habe darin geschrieben: „Umhauen das Viehzeug“. Woraufhin Patrick F. erklärt, dass es „leider“ viele solche Äußerungen von ihm gäbe.
Die Rolle von Timo S. beschreibt Patrick F. als „Stimmungsmacher“. Er habe sich mit ihm »sehr gut verstanden«, wenngleich Timo S. „in mancher Hinsicht über die Stränge geschlagen“ habe. Er sei „sehr höflich“ und habe „sehr viel Humor“. Man habe sehr viel „gelacht zusammen“, so Patrick F.
Patrick F. berichtet auch über die Planungen für den Anschlag auf das Oktoberfestzelt in Dresden. Dirk Abraham habe „via Chat“ mitteilen lassen, dass er sich „mit mir“ und „vertrauensvollen“ Leuten treffen wolle. Das Treffen habe dann in der Timbabar stattgefunden, dabei seien außerdem Rico K. und ein Freund von ihm „mit Vermessungsbüro“ gewesen. Abraham habe einen „absolut ausgearbeiteten Plan“ vorgelegt. Darin seien unter anderem bereits Tatmittel und Bewegungsabläufe der Security verzeichnet gewesen. Das sei wirklich „bombastisch ausgearbeitet“ gewesen, so Patrick F. Ziel sei es gewesen, Strom und Wasserleitungen zu unterbrechen, außerdem sollte Schaden durch Feuer angerichtet werden. Für Patrick F. schien der Plan aber nicht umsetzbar.
Die Einlassung des Patrick F. wird in der kommenden Woche fortgesetzt. Er bestätigt erneut, dass er Fragen der Nebenklage nicht beantworten will, jedoch Fragen der Bundesanwaltschaft.
Zu Beginn der heutigen Hauptverhandlung nahm das Gericht zu Anträgen Stellung, in denen verschiedene Verteidiger einen Sitzungsvertreter beziehungsweise eine Terminverschiebung beantragt haben. Der Vorsitzende Richter kritisiert die zuweilen „laxe“ Antragsformulierung und die nicht hinreichend erläuterten Verhinderungsgründe. Außerdem betont Fresemann, dass er davon ausgeht, dass abgesehen von begründeten Ausnahmen eine Anwesenheitspflicht für die Prozessbeteiligten besteht.
Danach setzt das Gericht die Befragung des Angeklagten Patrick F. fort. Zunächst wird F. nach einem zweiten Anschlag an der Bahnhofstraße 26 befragt. Bereits ein bis zwei Monate vor der Tat am 20. September 2015 habe er vor der Wohung eine Kugelbombe gezündet, erklärt er auf Nachfrage. Als Begründung für diese Tat führt der Angeklagte an, dass man ebensolche Kugelbomben habe testen wollen, weil ein zuvor durchgeführter Zündversuch von Timo S. und weiteren Beteiligten nicht erfolgreich gewesen sei. Patrick F. habe dann die Bahnhofstraße 26 vorgeschlagen, weil dort „Asylanten“ gewohnt hätten. Man habe sich dann gemeinsam dorthin begeben und die Sache „durchgezogen“. Patrick F. habe die Bombe auf der Wiese, ein bis zwei Meter vor dem offenen Küchenfenster der Erdgeschosswohnung platziert und gezündet.
Dieselbe Wohnung war im September erneut Ziel eines Anschlags. Als Motiv hatte er am letzten Verhandlungstag bereits angegeben, er habe ein vermeintliches Drogengeschäft beobachtet. Heute sagt er noch einmal, dass er deswegen „stocksauer“ gewesen sei und dem „Dealer“ einen „Denkzettel“ verpassen wollte. Dass er dabei auch Unbeteiligte treffen könne, sei ihm bewusst gewesen. Er habe das aber „instinktiv“ weggeschoben, außerdem ging es ihm „auch“ um den Fakt, dass da überhaupt Asylbewerber wohnen. Das habe schon eine Rolle gespielt, so Patrick F. Er versucht aber zugleich zu relativieren: Ob sich die Leute „verscheuchen“ ließen, könne er nicht „entscheiden“, das müssten sie selbst tun.
An der Behauptung Patrick F.s, er habe die Tat alleine und spontan verübt, äußern sowohl der Senat, als auch die Bundesanwaltschaft erhebliche Zweifel. So berichtet Patrick F. zwar, dass er einige Stunden vor der Tat Timo S. an der ARAL getroffen habe, aber über den Anschlag will er mit ihm nicht gesprochen haben: „Nicht, dass ich mich erinnern könnte.“ Der Beisitzende Richter Scheuring verweist auch auf eine Unstimmigkeit in der letzten Schilderung von Patrick F. Er habe gesagt, das Fenster der Küche sei angekippt gewesen. Die Tatortfotos lassen diesen Schluss jedoch nicht zu: nach der Sprengung ist das Fenster auf einer Seite sowohl oben als auch unten eingehangen. Das sei bei einem angekippten Fenster nicht zu erwarten, so Scheuring, müsse aber gegebenenfalls von einem Sachverständigen geklärt werden. Die Kommunikationsdaten dieses Abends deuten ebenfalls darauf hin, dass Patrick F. mit der restlichen Gruppe immer wieder in Kontakt stand. Auch die Tatsache, dass später mehrere Angeklagte am Tatort auftauchen, spricht eher gegen eine Spontantat. Der NPD-Stadtrat Dirk Abraham habe sich zudem lobend über den Anschlag geäußert: „Bahnhofstraße sieht gut aus“, habe er geschrieben, woraufhin sich Patrick F. bedankt habe.
Zum Anschlag auf den PKW Richter ergänzt der Angeklagte, dass er zunächst mit Tom J. ins Gespräch gekommen sei. Sie hätten unter anderem über die Autoverfolgungsjagd auf Flüchtlingsunterstützer_innen gesprochen. Patrick F. habe sich in dem Moment gedacht: „Da biste bei den Richtigen“, weil die „Dampf ablassen“ und „Stimmung reinbringen“ wollten. Jedoch sei er verdächtigt worden, ein Zivilpolizist zu sein, da er legal eine Schreckschusswaffe besessen habe. Deswegen, so Patrick F., habe er sich bereit erklärt, den Anschlag durchzuführen. Das Schwarzpulver in der PET-Flasche habe er aus „100 bis 150“ zugelassenen Böllern extrahiert.
Hinsichtlich des Anschlags Wilsdruffer Straße zeichnet sich nach der Befragung deutlicher ab, dass das Objekt bereits seit mehreren Tagen im Visier der Gruppe war und es Planungen gab, dort Sprengstoff zu zünden. Patrick F. bestätigt das, wenngleich er darauf beharrt, dass die konkrete Umsetzung erst am Tatabend besprochen worden sei. So hält die Bundesanwaltschaft Patrick F. eine Chatnachricht vom 28. Oktober 2015 vor: „Samstags knallts wieder in Freital, aber geiler als in der Vergangenheit.“
Patrick F. schildert auch die Vorbereitungen für einen weiteren Anschlag am Technischen Rathaus in Dresden. Zweimal sei man dort hingefahren, um Gebäude und Grundstück zu erkunden. Der Angeklagte sei dort „mit einer größeren Gruppe“ gewesen, u.a. mit Maria K., Rico K., Justin S., Timo S. und eventuell Mike S. Sie hätten überlegt, Brandsätze oder Pyrotechnik in das damals von Flüchtlingen bewohnte Gebäude zu werfen. Darüber hinaus bestätigt er verschiedene Brandstiftungen im ehemaligen Real-Markt in Freital, wo Timo S. einmal eine Tür angezündet haben soll und ein anderes Mal Patrick F. gemeinsam mit Mike S. Reifen mit Benzin in Brand gesetzt hätten.
Zu den anderen Angeklagten befragt, sagt Patrick F., dass er zu Mike S. „mit die beste Bindung“ gehabt habe. Mike S. habe sein „Missfallen“ gegenüber Asylbewerbern und linken Strukturen deutlich zum Ausdruck gebracht. Er habe aber eher Wut, als Hass gehabt, meint Patrick F. Eine Unterscheidung, die sich anhand konkreter Äußerungen Mike S.s nicht nachvollziehen lässt. So zitiert der Beisitzende Richter Scheuring Mike S. im Chat mit den Worten: „Kanaken sind fehlerhafte biologische Einheiten, die müssen vernichtet werden“. Auf eine Frage im Chat, ob ein Aluminium- oder ein Holzbaseballschläger die bessere Wahl sei, habe Mike S. geantwortet, dass „Alu“ leichter sei und „für einen Zeckenschädel“ reiche.
Patrick F. versucht immer wieder solche Äußerungen zu relativieren: Im Chat sei „jeder etwas radikaler“ als „in Wirklichkeit“ aufgetreten. Das gelte auch für Maria K., die seiner Meinung nach vor allem auf „die Antifa“ schlecht zu sprechen gewesen sei. Zum Vorhalt, Maria K. habe auch von „Kanaken“ gesprochen, erwidert der Angeklagte, dass sei ihm ja „leider“ auch rausgerutscht.
Über Timo S. sagt der Angeklagte, er habe „eine Masse“ mobilisieren können, außerdem habe er seine Meinung „deutlich“ vertreten und sei eine Art Antreiber gewesen. Im Hinblick auf die nationalsozialistische Einstellung meint der Angeklagte, Timo S. sei etwas zurückhaltender als Philipp W. gewesen, der sich offen zum Nationalsozialismus bekannt habe. Dennoch habe es auch bei Timo S. „Sachen mit Hakenkreuzen“ gegeben.
Sich selbst beschreibt der Angeklagte als „rechtsradikal“, was für ihn einen Unterschied zu „nationalsozialistisch“ bedeute. Nationalsozialismus meine für ihn, dass man grundsätzlich etwas gegen Ausländer habe, das treffe auf ihn selbst aber nicht zu, erklärt Patrick F., außerdem verherrliche man die Taten des 3. Reichs. Rechtsradikal hingegen bedeute, dass man einen „gewissen Abstand“ habe zu „den Sachen, die damals passiert“ sind. Klar sei aber, dass alle aus der Gruppe aus „einer rechtskonservativen Ecke“ gewesen seien. Inwiefern die Unterscheidungen des Angeklagten tragen, bleibt fragwürdig. Den Vorsitzenden fragt er an einer Stelle: „Nationalsozialistisch? So wie sie es definieren oder so wie ich es definiere?“
Über Dirk Abraham berichtet Patrick F., der habe „uns vors Loch“ geschoben. Abraham denke „sehr rechts“, so der Angeklagte, der drehe die Geschichte um, wenn er bei der Polizei behaupte, „wir“ seien die Hardcore-Rechten. Patrick F. meint: „Diese Rolle hat er aber effektiv eingenommen.“ Vor Abraham habe man „Respekt“ gehabt, erklärt er weiter, er habe „gelegentlich“ an den Treffen an der ARAL teilgenommen. Von ihm stamme auch der Vorschlag zu „KakaoTalk“ zu wechseln, weil das sicherer als „Whatsapp“ sei. Davon habe er sich selbst auch überzeugt.
Fragen der Nebenklage will Patrick F. nicht beantworten. Die Nebenklagevertreter_innen kündigen jedoch an, dem Gericht und der Bundesanwaltschaft einen Fragenkatalog zu übergeben, damit diese gegebenenfalls aufgegriffen werden können. Patrick F. erklärte daraufhin, dass es nicht „einfach“ sei hier zu sitzen und zuzugeben, was einen „ziemlich lange“ in den Knast bringe. Er fühle sich „unfair“ behandelt, weil gesagt werde, er zeige keine Reue. Er sagt: „Mir tut es leid, was hier an Straftaten passiert ist.“ Das wolle er auch gegenüber den Betroffenen deutlich machen, aber erst nach einem rechtskräftigen Urteil. Er sagt, er habe sich oft gefragt, wie er die Taten hätte verhindern können und bespreche das mittlerweile mit einer Psychologin in einer Therapiegruppe. Einen Hinweis, warum er Fragen der Nebenklage lieber ausweicht, gibt er möglicherweise in seinem Statement, als er sagt: er wolle niemanden weiter belasten.
Bericht aus Sicht der Nebenklage und fortlaufender Pressespiegel
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Veröffentlicht am 17. Mai 2017 um 23:51 Uhr von Redaktion in Nazis