Strafe für „U-Bahn nach Auschwitz“
21. Oktober 2014 - 19:48 Uhr
Ein Fan von Dynamo Dresden wird in Frankfurt wegen Volksverhetzung verurteilt und weiß nicht einmal warum. Er hat vor dem Spiel Dynamo Dresden gegen den FSV im April 2013 das berüchtigte „U-Bahn-Lied“ gesungen. In Rostock ist das erlaubt.
Quelle: Frankfurter Rundschau (13.08.2014)
Veröffentlicht am 21. Oktober 2014 um 19:48 Uhr von Redaktion in Lesens-/Sehenswert