Staatsanwaltschaft gibt Demo-Fotos zurück
16. Februar 2013 - 22:50 Uhr - Eine Ergänzung
Eine Woche nach der umstrittenen Beschlagnahme von Demo-Fotos durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft bekommen drei Fotografen ihre Aufnahmen zurück. Sie seien unzweifelhaft als Journalisten tätig gewesen, erklärte die Behörde.
Quelle: hr-online (13.02.2013)
Veröffentlicht am 16. Februar 2013 um 22:50 Uhr von Redaktion in Lesens-/Sehenswert
d.h. die hatten ihre Festplatten jetzt nicht verschlüsselt & die Staatsanwaltschaft hat die sich komplett angesehen und nach dem ansehen (und vielleicht auch noch kopieren) befunden: ja, in der Tat, der Urheber dieser Bilder ist ein Fotograf/Journalist? eine Verletzung von bestehendem Recht scheint mir allerdings die zuvorige Durchsuchung der Wohnung aka Beschlagname der Hardware zu bleiben – diese fand im vollen Wissen um die journalistische Tätigkeit der Durchsuchten statt.