Sächsische Justiz erlaubt den Verkauf von Galgen für Merkel und Gabriel
8. Dezember 2017 - 13:41 Uhr
Im Erzgebirge hat ein Mann Nachbildungen des Galgens, der auf einer Pegida-Demonstration zu sehen war, zum Kauf angeboten. Die Staatsanwalschaft Chemnitz hat daran nichts auszusetzen: den Tatbestand der Volksverhetzung oder Aufforderung zu einer Straftat sieht sie nicht gegeben.
Quelle: Süddeutsche Zeitung (05.12.2017)
Veröffentlicht am 8. Dezember 2017 um 13:41 Uhr von Redaktion in Lesens-/Sehenswert