Richterliche Befangenheit im Namen des Volkes
19. März 2017 - 16:16 Uhr
In Dresden ticken die Uhren ein wenig anders. Während andernorts PRO ASYL-Veröffentlichungen häufig in den Quellenlisten zu finden sind, die Verwaltungsgerichte nutzen und in ihren Entscheidungen zitieren, meint ein Richter der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden in einem Urteil vom 6.12.2016: „Die Verlautbarungen von PRO ASYL sind ohne Wert.“
Quelle: Pro Asyl (16.03.2017)
Veröffentlicht am 19. März 2017 um 16:16 Uhr von Redaktion in Lesens-/Sehenswert