Lesens-/Sehenswert

Kollektivbeleidigung der Polizei ist nicht strafbar

16. Mai 2015 - 13:42 Uhr

Für das Tragen eines „FCK CPS“-Stickers wurde eine Frau bestraft. Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht nun kassiert. Karlsruhe ist der Ansicht, dass solche Anti-Polizei-Slogans legal sind.

Quelle: Die Welt (28.04.2015)


Veröffentlicht am 16. Mai 2015 um 13:42 Uhr von Redaktion in Lesens-/Sehenswert

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