Knast für Abschiebehäftlinge tabu
24. Juli 2014 - 22:16 Uhr
Illegale Migranten müssen vor ihrer Abschiebung in speziellen Einrichtungen statt Gefängnissen untergebracht werden. Bundesländer, die das nicht leisten können, müssen die Betroffenen deshalb in anderen Ländern mit entsprechenden Möglichkeiten unterbringen. Dies entschied der Europäische Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg in seinem heute verkündeten Urteil.
Quelle: Tagesschau (17.07.2014)
Veröffentlicht am 24. Juli 2014 um 22:16 Uhr von Redaktion in Lesens-/Sehenswert