„Döner-Killer“-Song und Holocaust-Leugnung
6. Dezember 2014 - 00:19 Uhr
Der frühere PC-Records-Betreiber Yves Rahmel ist am Mittwoch vor dem Amtsgericht Chemnitz zu einer Gesamtgeldstrafe von 7200 Euro verurteilt worden. Er hatte in den Jahren 2009 und 2010 vier volksverhetzende CDs produziert.
Quelle: Blick nach Rechts (27.11.2014)
Veröffentlicht am 6. Dezember 2014 um 00:19 Uhr von Redaktion in Lesens-/Sehenswert