Lesens-/Sehenswert

Der praktische § 129

14. Juni 2012 - 09:07 Uhr

Das Amtsgericht Dresden hat erklärt, dass die Abfrage von mehr als einer Millionen Handyverkehrsdaten samt 320 000 Rufnummern während einer Anti-Nazi-Demo 2011 erlaubt war. Nicht einmal eine Bundestagsvizepräsidentin kann dagegen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.

Quelle: Neues Deutschland (07.06.2012)


Veröffentlicht am 14. Juni 2012 um 09:07 Uhr von Redaktion in Lesens-/Sehenswert

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