Der praktische § 129
14. Juni 2012 - 09:07 Uhr
Das Amtsgericht Dresden hat erklärt, dass die Abfrage von mehr als einer Millionen Handyverkehrsdaten samt 320 000 Rufnummern während einer Anti-Nazi-Demo 2011 erlaubt war. Nicht einmal eine Bundestagsvizepräsidentin kann dagegen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.
Quelle: Neues Deutschland (07.06.2012)
Veröffentlicht am 14. Juni 2012 um 09:07 Uhr von Redaktion in Lesens-/Sehenswert