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Gewerkschaft kritisiert diskriminierende Türpolitik

1. April 2015 - 00:07 Uhr - Eine Ergänzung

Wer kennt es nicht, die Musik klingt gut und gern würdet ihr euch den Laden mal von innen anschauen. Eine Schwelle die für viele Menschen problemlos überschritten werden kann, stellt sich in einer Vielzahl der Neustädter Bars und Clubs oft genug, für Menschen mit einem augenscheinlichen Migrationshintergrund, als unüberwindbare Hürde dar. Das jedenfalls kritisiert die Basisgewerkschaft Nahrung und Gastronomie (BNG) in einer Pressemitteilung. Als Reaktion auf mehrere Berichte, wonach Angehörige bestimmter Nationalitäten nicht oder nur nach Ausweiskontrollen der Einlass gestattet wurde, rief die Gewerkschaft betroffene Menschen und das Personal dazu auf sich mit ihnen in Verbindung zu setzen.

In dem als bunt und alternativ geltenden Szeneviertel Äußere Neustadt soll es nach Darstellung der BNG in nahezu allen Lokalitäten mit Türpersonal Einlassverbote nach rassistischen Kriterien geben, in einigen Fällen soll sogar bestimmte Nationalitäten generell der Zutritt verweigert worden sein. Dies geschieht, so die Gewerkschaft weiter, „teilweise aus persönlicher Motivation des Personals, oft aber auch unter ausdrücklicher Anweisung der Arbeitgeber_innen“. Begründet wird das Vorgehen mit Diebstählen in der Vergangenheit, bei denen ein Taschendiebstahlring aus jungen Migranten aufgefallen sein soll. Der Pressesprecher der Gewerkschaft, Wolf Meyer, rief trotz der Diebstähle zu „einem sofortigen Ende dieser diskriminierenden Praxis“ auf und forderte eine „stärkere Sensibilisierung der Gäste“ für das Thema.

Nach Ansicht der Gewerkschaft könnten damit Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorliegen, wonach „eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ als Begründung unzulässig ist. Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit zeigen, dass abgewiesene Besucher vor Gericht durchaus Chancen haben, Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld einzuklagen. Die Gewerkschaft kündigte an, gegen die Praxis in Zukunft nicht nur mit „Öffentlichkeitsarbeit und der Veröffentlichung konkreter Betriebsnamen“, sondern auch juristisch vorzugehen. In einem Fall konnten Gewerkschaftmitglieder erste konkrete Erfolge erzielen und eine Änderung der Einlasspolitik erwirken.


Veröffentlicht am 1. April 2015 um 00:07 Uhr von Redaktion in Kultur, Soziales

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