Verschärftes Polizeigesetz verabschiedet
15. September 2011 - 12:25 Uhr - Eine Ergänzung
Wie erwartet hat die schwarz-gelbe Mehrheit heute im Sächsischen Landtag das überarbeitete Polizeigesetz verabschiedet. Die Koalition begründete die notwendig gewordenen Änderungen mit einer Anpassung an die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Darüber hinaus soll das Gesetz an die geänderte Lage mit dem Wegfall der Personenkontrollen an der tschechisch-deutschen Grenze angeglichen werden und schließlich sieht das neue Gesetz vor, das Sächsische Ordnungswidrigkeitsgesetz zu ändern.
Eines der Kernpunkte ist die so genannte Alkoholverbotsverordnung für Gemeinden. Diese sind ab sofort in der Lage, an bestimmten vorher festgelegten Orten das Konsumieren und Mitführen von Alkohol zu verbieten, sofern „sich dort Personen aufhalten, die alkoholbedingte Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder das Eigentum begangen werden“ könnten. Das Gesetz erlaubt ein Verbot nur für bestimmte Tage und Stunden einer Woche und darf im Höchstfall ein Jahr gelten. Für zuvor genehmigte Außenbewirtschaftungsflächen von Gastronomieeinrichtungen oder Kneipen sollen die Regelungen nicht gelten.
Die neu geschaffene anlassbezogene mobile automatisierte Kennzeichenerkennung soll dazu dienen, das Autokennzeichen „sofort und unmittelbar“ mit polizeilichen Datenbeständen automatisch abzugleichen. Neben dem Kennzeichen sollen dabei auch Ort, Zeit und Fahrtrichtung erfasst werden. Begründet wird der Einsatz der Technik mit der „Vorbeugung von grenzüberschreitender Kriminalität“ wie etwa im Fall der seit Jahren steigenden Zahl von gestohlenen Kraftfahrzeugen oder bei der Fahndung nach Personen. Darüber hinaus sieht das Gesetz den Einsatz der Kennzeichenerkennung „zur Verhinderung von Straftaten, die im Zusammenhang von Sportveranstaltungen stehen“ vor. Einen dauerhaften und flächendeckenden Einsatz schließt das Gesetz aus. Liegen für ein erfasstes Kennzeichen keine Daten vor, so soll das System in der Lage sein, die erfassten Daten „sofort, technisch spurenlos […} und automatisiert zu löschen“. Außerdem sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, dass die Polizei in Zukunft eine Wohnung durchsuchen darf, „wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich eine Sache in der Wohnung befindet, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden darf“.
Die Opposition sprach sich gegen das Gesetz aus und drohte mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht in Leipzig. Rico Gebhardt von der Linken kritisierte die Änderungen obwohl Experten und der Sächsische Datenschutzbeauftragte zuvor im Rahmen einer Anhörung im zuständigen Ausschuss „massive Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit und Praktikabilität geäußert hatten“. Zuvor hatten die Abgeordneten der Oppositionsparteien gemeinsam gegen das Gesetz gestimmt.
Der rechtspolitische Sprecher der FDP Carsten Biesok begrüßte die Änderungen als „modernes Einsatzmittel für Beamte“ um damit „den größtmöglichsten Schutz der Bürger“ zu gewährleisten. Sein Koalitionskollege Volker Bandmann bezeichnete das Gesetz als „ausgewogenen Kompromiss zwischen den berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger und datenschutzrechtlichen Belangen“.
Veröffentlicht am 15. September 2011 um 12:25 Uhr von Redaktion in Freiräume