Freiräume

Unbelehrbare Symbolpolitik in Dresden

20. Juli 2011 - 09:52 Uhr - Eine Ergänzung

Sachsens Landesregierung hat am Montag erneut ihr schon einmal an einer so genannten Normenkontrollklage gescheitertes Versammlungsgesetz eingereicht. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Johannes Lichdi, sprach in einer Pressemitteilung angesichts fehlender Veränderungen von „ideologisch motivierter Symbolpolitik“ und kündigte eine erneute „verfassungsrechtliche Überprüfung vor dem Verfassungsgerichtshof“ durch seine Fraktion an.

Das Sächsische Versammlungsgesetz war Anfang des vergangenen Jahres im Eilverfahren von der schwarz-gelben Landtagsmehrheit beschlossen worden. Damit sollte eine rechtliche Handhabe geschaffen werden, um einen geplanten Nazigroßaufmarsch am 13. Februar im Zentrum Dresdens verbieten zu können. Nach einer gemeinsamen Klage der drei Oppositionsparteien hatte im April der Verfassungsgerichtshof in Leipzig das umstrittene Gesetz gekippt. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit gravierenden Formfehlern und einer fehlenden Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.

Einige Vertreter der Regierungsparteien hatten als Reaktion auf das Urteil ihr Gesetzesvorhaben mit dem Ziel verteidigt, die von „Aufmärschen gewalttätiger Extremisten geplagten Kommunen […] schützen zu können“. Die SPD-Landtagsabgeordnete Sabine Friedel verwies gestern noch einmal auf die geltenden Bestimmungen im bundesdeutschen Versammlungsgesetz und forderte die demokratischen Parteien in Sachsen auf, den „Missbrauch historischer Daten […] nicht vom Schreibtisch aus [zu] bekämpfen“.


Veröffentlicht am 20. Juli 2011 um 09:52 Uhr von Redaktion in Freiräume

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