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Stadt will zukünftig an Straßenkunst mitverdienen

28. Mai 2013 - 17:21 Uhr - 4 Ergänzungen

Wie gestern bekannt gegeben wurde, müssen sich Künstlerinnen und Künstler für ihre Darbietungen in Zukunft für bestimmte Bereiche in der Innenstadt kostenpflichtige Genehmigungen bei der Stadt Dresden einholen. Da dabei nicht zwischen „künstlerischen Darbietungen und bloßer Lärmbelästigung“ unterschieden wird, gelten die neuen Regeln in der selbst ernannten „Kulturstadt“ Dresden demnächst für alle in der Straßenkunst engagierte Menschen. Die Stadt sieht darin „eine sinnvolle, alle Interessen berücksichtigende Lösung, die den Verwaltungsaufwand in Grenzen hält und die Straßenmusiker/Straßenkünstler nicht unangemessen belastet“. Im Fall eines Verstoßes droht ortsunkundigen Künstlerinnen und Künstler bei Kontrollen durch das Ordnungsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und die Zahlung einer Geldbuße.

Neben den Kosten für eine Sondernutzungsgenehmigung in Höhe von 25 Euro für eine Woche kommen bei einem CD-Verkauf noch einmal 2,20 Euro pro qm für jeden Tag dazu. Die für einen Antrag notwendigen Unterlagen können lediglich am Montag zwischen 8.30 Uhr und 10 Uhr gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes im Büro des Straßen- und Tiefbauamtes auf der St. Petersburger Straße 9 eingereicht werden. Die Genehmigung gilt im Anschluss nur für bestimmte von der Stadt bereits bestimmte Standorte in der Alt- und Neustadt. Während bei musikalischen Aufführungen auf die generelle Ruhepause zwischen 13 und 15 Uhr sowie den festgelegten Zeitraum „von der halben zur vollen Stunde“ zu achten ist, sind „Schlagzeug, Keyboard, Posaunen und Trompeten, Dudelsackpfeifen, Drehorgeln und Verstärkeranlagen“ künftig nicht mehr zulässig.

Der Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes der Stadt, Reinhard Koettnitz, begründete die Entscheidung, künstlerische Darbietungen in Zukunft kostenpflichtig zu machen damit, dass „die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes […] in den vergangenen Jahren stark zugenommen“ habe. Eine Folge dieser Entwicklung sei eine „starke Zunahme“ von Beschwerden bei der Stadt durch Anwohner, ortsansässige Gewerbetreibende und Touristen gewesen, welche sich dadurch offenbar belästigt gefühlt haben. Mit den neu geschaffenen Regelungen soll nach Ansicht der Stadt „vor allem mehr auf die Bedürfnisse der Innenstadtbewohner und der Gewerbetreibenden sowie die bereits vorhandenen Nutzungen des öffentlichen Straßenraumes Rücksicht genommen werden“.

Die Dresdner Piraten übten Kritik am Verhalten der Stadt. So schade die Stadtverwaltung damit „nicht nur dem Ansehen Dresdens als Touristenmagnet, sondern schränkt ohne ersichtlichen Grund auch die Rechte der Künstler ein“. Der Generalsekretär der Partei, Norbert Engemaier, bezeichnete die Annahme als „abenteuerlich“, dass mit der neuen Satzung „Probleme zwischen Straßenmusikern und Anwohnern […] gelöst werden“. Gleichzeitig würden mit dem Prozedere vor allem die Menschen ausgeschlossen werden, „deren Deutschkenntnisse nicht für die Anträge und Ankündigung ausreicht“. Auch die SPD-Landtagsabgeordnete Sabine Friedel kritisierte in einer Stellungnahme die Regelungen als „lebensfremd und bürokratisch“ und forderte die Abschaffung der Genehmigungspflicht für Straßenmusik. Für eine „lebendige und pulsierende Stadt“ seien Verbote und Bürokratie nicht nur „peinlich“, sondern auch „provinziell“, so die Politikerin weiter und befürchtet nun das Aus für Straßenkunst und Straßenmusik.


Veröffentlicht am 28. Mai 2013 um 17:21 Uhr von Redaktion in Freiräume, Kultur

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