Stadt überarbeitet Straßenkunstregeln
8. April 2015 - 10:34 Uhr
Die Dresdner Stadtverwaltung hat die im vergangenen Sommer von der damaligen Stadtratsmehrheit aus CDU und FDP noch eilig beschlossene Straßenkunstregelung überarbeitet. Mit dem Hinweis damit „mehr auf die Bedürfnisse der Innenstadtbewohner und der Gewerbetreibenden“ eingegangen zu sein, hatte der Stadtrat damals einem Verwaltungsbeschluss zugestimmt, der im wesentlichen eine starke Einschränkung der bisherigen Praxis beinhaltete. So durften Künstlerinnen und Künstler seit dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. August nur noch an bestimmten Tagen und zu genau festgelegten Uhrzeiten auftreten. Zudem war ein Auftritt mit einer Anmeldung und Gebühren verbunden. Aus der nun vorgestellten überarbeiteten Variante wird ersichtlich, dass die Änderungen kaum etwas an der aufwendigen Prozedur verbessert haben.
Die durch Baubürgermeister Jörn Marx (CDU), Kulturbürgermeister Ralf Lunau und dem Leiter des städtischen Straßen- und Tiefbauamtes, Reinhard Koettnitz, am 27. März im Rathaus vorgestellten Neuerungen betreffen vor allem die Zahl der Standorte für künstlerische Darbietungen, die von ehemals 13 auf 20 erweitert wurden. So wurde beispielsweise ein zweiter Standpunkt für Straßenmalerei und für Piano-/KlavierspielerInnen eingeführt. Drei der neuen Standorte sind demnächst für diejenigen Künnstlerinnen und Künstler vorgesehen, die sowohl Tonträger als auch Instrumente für Ihre Vorführungen verwenden. Da in Zukunft pro Künstler oder Künstlerin lediglich fünf Quadratmeter Nutzungsfläche vorgesehen sind, stellen jedoch längst nicht alle Neuerungen eine Verbesserung dar. Gerade „raumeinnehmende“ Kunstformen sollen nach den Vorstellungen der Verwaltung nur noch „im Rahmen der Ermessensausübung“ auf Antrag erteilt werden.
Erst vor wenigen Wochen hatten Linke, Grüne, SPD und Piraten einen zusammen mit der Initiative „Artists of Dresden“ erarbeiteten Antrag als Kompromiss vorgelegt. Darin enthalten waren Regelungen wonach Künstlerinnen und Künstler, die nicht singen oder Musik machen, ohne Genehmigung auf Dresdens Straßen hätten auftreten können. Auch die wöchentlichen Genehmigungsverfahren wären nicht mehr notwendig gewesen. In Hinblick auf Vertreterinnen und Vertreter des Einzelhandels, welche sich in der Vergangenheit immer wieder über Lärm beschwert hatten, sollten gemeinsam Sonderregeln erarbeitet werden. Die Verantwortlichen hatten den Änderungsantrag jedoch als „Rückschritt“ zurückgewiesen und das obwohl in der vorgelegten Sondernutzungssatzung auch das Rotationsprinzip und eine Beschränkung bei der Verwendung von Musik enthalten war. Auf Grund einer kurzfristigen Änderung in den Zuständigkeiten kann der Antrag frühestens im Mai dem Stadtrat zur Diskussion vorgelegt werden.
Aus Sicht der Stadt hätten sich die im Sommer letzten Jahres getroffenen Änderungen bewährt. „Viele Straßenmusiker und Straßenkünstler akzeptieren die neuen Regelungen. Für Anlieger, Bewohner und Gewerbetreibende und in der Innenstadt Arbeitende sind die Beeinträchtigungen durch Straßenmusik und Straßenkunst erträglich geworden, die Ausübung von Straßenmusik und Straßenkunst in dieser Form wird toleriert und findet Verständnis“, so die Stadtverwaltung in ihrer Einschätzung. Vor der Neuregelung seien nach Darstellung der Stadt „mehr als einhundert Beschwerden von Anliegern, Ladeninhabern und sonstigen Gewerbetreibenden wegen lautem und sich wiederholendem Musizieren“ sowohl im Straßen- und Tiefbauamt als auch im Ordnungsamt eingegangen. Aus diesem Grund sei zum damaligen Zeitpunkt „ein sofortiger Interessenausgleich unabdingbar und ein weiteres Abwarten […] nicht gerechtfertigt“ gewesen.
Kritik daran kam von den „Artists of Dresden“, die von der Stadt als „gelungene Kooperation mit allen Interessengruppen“ vorgestellten Änderungen als „Farce“ bezeichneten. So hätten es die betreffenden Stellen nicht für nötig erachtet, betroffene Künstlerinnen und Künstler zur Pressekonferenz einzuladen. Statt der von ihnen vorgeschlagenen Änderungen seien nur noch „weitere Restriktionen und damit Ausschlusskriterien“ geschaffen worden. Auch der erste Entwurf war im vergangenen Jahr von Kulturschaffenden scharf kritisiert worden. Eine durch die Initiative ins Leben gerufene Onlinepetition für eine „freie Ausübung von Straßenkunst in Dresden“ hatten mehr als 7.000 Menschen unterzeichnet.
Veröffentlicht am 8. April 2015 um 10:34 Uhr von Redaktion in Freiräume, Kultur