Ordnungsamt verbietet Fahrradevent
2. Juli 2014 - 16:07 Uhr
Das Ordnungsamt der Stadt Dresden hat heute mit einer Allgemeinverfügung auf eine für Samstag geplante Fahrradveranstaltung reagiert. Das mit nach §15 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes ausgesprochene Verbot richtet sich auch gegen „jede Form von Ersatzversammlungen […] im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden mit nackten Versammlungsteilnehmern“. In einer Facebook-Gruppe war zuvor zu einem „Naked Bike Ride“ aufgerufen worden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollten am Samstag um 17 Uhr gemeinsam vom Alaunplatz bis zur Prager Straße fahren.
Erst Anfang Juni war eine ähnliche Veranstaltung in Leipzig von den dortigen Ordnungsbehörden aus „Sorge um die öffentliche Ordnung und Sicherheit“ untersagt worden. Einen Eilantrag hatte das Leipziger Verwaltungsgericht wenig später ebenfalls abgelehnt und bei der Veranstalterin damit für Unmut gesorgt. In ihren Augen sei der „Naked Bike Ride“ in erster Linie „eine Protestfahrt gegen den motorisierten Straßenverkehr“.
Naked Bike Ride in Wien 2013:
Ähnliche Veranstaltungen finden seit 2001 alljährlich in mittlerweile mehr als 70 Städten und 20 Ländern statt. Allein im Nachbarland Österreich versammelten sich im Juni in Wien, Salzburg und Graz wieder mehrere hundert Menschen mit dem Ziel, die Idee einer sauberen und sicheren Form der Fortbewegung auf die Straße zu bringen und damit zu einem positiven, urbanen Lebensgefühl beizutragen. Die als Verbotsgrund angeführte „Nacktheit“ ist dabei allerdings keine Teilnahmebedingung. Vielmehr steht Kreativität sowie die Lust auf Verkleidung und Spaß im Vordergrund.
Veröffentlicht am 2. Juli 2014 um 16:07 Uhr von Redaktion in Freiräume