Keine Kennzeichnungspflicht in Sachsen
8. April 2011 - 13:55 Uhr - 2 Ergänzungen
Im Innenausschuß des sächsischen Landtags wurde gestern ein von der Grünen Landtagsfraktion eingebrachter Gesetzentwurf zur Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte abgelehnt. Im vergangenen Jahr hatte die Partei in Sachsen eine Debatte über Namensschilder angestoßen, Ziel der Initiative war mehr Bürgernähe und Transparenz bei Polizeieinsätzen. Der Gesetzentwurf sah vor, dass Polizeibedienstete generell Schilder mit Namen und Dienstgrad tragen sollten. Für Großeinsätze sah der Entwurf ein individualisierbares Kennzeichen vor, um die Privatsphäre und Sicherheit gerade bei brisanten Einsätzen im Nachhinein zu gewährleisten. Im Augenblick sieht der §8 des sächsischen Polizeigesetzes lediglich eine Ausweispflicht vor, was sich vor allem bei Großeinsätzen als schwierig erweist.
Die Forderung ist nicht neu. In mehreren Bundesländern gab es im vergangenem Jahr Initiativen zur Kennzeichnung von Einsatzkräften im Dienst. In Thüringen scheiterte die Opposition an der Koalition aus CDU und SPD. In Schleswig-Holstein hingegen lehnte die FDP einen Antrag zu mehr Transparenz bei der Polizei ab. Anders in Brandenburg und Berlin. In der Bundeshauptstadt wurde im vergangenen Jahr die auch von Polizeipräsident Dieter Glietsch geforderte Kennzeichnungspflicht nach heftigen Debatten eingeführt. Den Beamtinnen und Beamten ist es seit diesem Jahr freigestellt, ob sie ihren Namen oder eine Nummer tragen. Von der Kennzeichnung sind jedoch wie in vielen anderen europäischen Ländern auch keine so genannten „geschlossene Einheiten“ der Bereitschaftspolizei betroffen. In der Vergangenheit kam es bei Demonstrationen und am Rande von Fußballspielen immer wieder zu Übergriffen aus den Reihen dieser Einheiten. Dies ist jedoch kein Phänomen, welches nur in Berlin auftritt. Spiegel Online hat einiger dieser Fälle dokumentiert. Höhepunkt war der gut dokumentierte Übergriff von Berliner Polizeibeamten während der Demonstration „Freiheit statt Angst“ auf einen unbeteiligen Fahrradfahrer. Daraufhin hatten ich mehrere Initiativen der politischen Forderung nach einer allgemeinen Kennzeichnungspflicht angeschlossen, darunter auch der Chaos Computer Club e.V. (CCC).
Deutschland zählt in Europa zu den wenigen Ländern, die sich bis heute erfolgreich gegen eine Kennzeichnungspflicht gewehrt haben. Das ging aus einer jünst veröffentlichten Studie des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD) im Auftrag der Linken hervor. So ist etwa in Belgien ein Namensschild zusammen mit Dienststelle verpflichtend. Ebenso in Frankreich, wo zusätzlich ein Lichtbild an die Uniform gehört.
Vor einem Jahr hatte Amnesty International nach mehreren ungeklärten Todesfällen in Deutschland eine Aktion für mehr Transparenz bei der deutschen Polizei gestartet. Neben ihrer Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht verlangte Amnesty darin auch die Einrichtung einer unabhängigen Kontrollinstanz ähnlich wie in Großbritannien, Irland und Norwegen, um in Verfahren gegen Beamtinnen und Beamte möglichst objektiv ermitteln zu können.
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Veröffentlicht am 8. April 2011 um 13:55 Uhr von Redaktion in Freiräume