Juristische Ohrfeige für Schwarz-Gelb in Sachsen
19. April 2011 - 22:53 Uhr - 7 Ergänzungen
Das neue sächsische Versammlungsgesetz wurde heute vom Verfassungsgerichtshof in Leipzig gekippt. Das umstrittene Gesetz sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und beinhalte gravierende Formfehler, so das Gericht. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte das Sächsische Versammlungsgesetz Anfang des vergangenen Jahres im Eilverfahren beschlossen, um damit eine rechtliche Handlungsgrundlage zu schaffen, einen geplanten Nazigroßaufmarsch am 13. Februar im Zentrum Dresdens verbieten zu können. Damit gilt in Sachsen vorerst wieder das Versammlungsgesetz des Bundes.
Gegen das überarbeitete Versammlungsgesetz hatten die drei Oppositionparteien des Sächsischen Landtags gemeinsam mit dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ralf Poscher von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im vergangenen August eine Normenkontrollklage eingereicht. In ihrer gemeinsamen Presserklärung hatten sie darin auf mehrere Fehler im Gesetzestext verwiesen. So hätten schwammige Formulierungen zu niedrige Anforderungen an die Gefahrenprognose der Behörden gestellt, während im Unterschied dazu das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit hohe Hürden für Versammlungsverbote gesetzt hatte.
Der Rechtsexperte Johannes Lichdi (Die Grünen) nannte das Urteil eine „krachende Niederlage“ für die schwarz-gelbe Koalition und einen „Erfolg für die Demokratie“. Auch Sabine Friedel von der SPD sprach in einer eigenen Pressemitteilung von einer „doppelten Niederlage“ der Regierungskoalition und verwies auf den gescheiterten „Realitätstest am 13. Februar 2011“.
Das geänderte Gesetz räumte den Kommunen die Möglichkeit ein, an so genannten „besonderen Orten“ Versammlungen leichter verbieten zu können. Vorrangiges Ziel war es aber, Demonstrationen von „Extremisten“ rund um den 13. Februar in der Dresdner Innenstadt zu verhindern, um damit den Dresdner Bürgerinnen und Bürgern „ein würdevolles und friedliches Gedenken an die Opfer und Zerstörung Dresdens am 13. Februar 1945“ zu ermöglichen.
Die Landesregierung will indes an dem umstrittenen Gesetz festhalten. Der CDU-Landtagsabgeordnete Marko Schiemann bezeichnete die vorgenommenen Einschränkungen für Orte mit historisch herausragender Bedeutung als moderat und kündigte gemeinsam mit dem FDP-Rechtsexperten Carsten Biesok „schnellstmöglich ein rechtssicheres Gesetz“ an, um damit die “Aufmärschen gewalttätiger Extremisten geplagten Kommunen wieder eine Handhabe bekommen, sich schützen zu können”.
Veröffentlicht am 19. April 2011 um 22:53 Uhr von Redaktion in Freiräume
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