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Dresdner Stadtverwaltung schränkt Straßenkunst ein

24. Juli 2014 - 22:04 Uhr - 3 Ergänzungen

Mit einer Petition haben Straßenkünstlerinnen und Straßenkünstler auf das Vorhaben der Stadtverwaltung reagiert, nach der für die Ausübung von Straßenmusik und Straßenkunst in festgelegten Bereichen der Dresdner Innenstadt ab dem 1. August eine Sondernutzungserlaubnis notwendig wird. Grund für die Eile sind nach Aussage der Stadt „mehr als einhundert Beschwerden von Anliegern, Ladeninhabern und sonstigen Gewerbetreibenden wegen lautem und sich wiederholendem Musizieren“. Diese hätten einen „sofortigen Interessenausgleich unabdingbar [gemacht] und ein weiteres Abwarten nicht gerechtfertigt“. Nach Ansicht der Verwaltung sei der zusätzliche Verwaltungsaufwand notwendig, um „in der Innenstadt die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes auch für Straßenmusik und Straßenkunst zu ordnen, Regeln aufzustellen und deren Einhaltung zu kontrollieren“. Parallel dazu soll das Projekt gemeinsam mit den Künstlerinnen und Künstlern evaluiert und ausgewertet werden.

Die Prozedur, eine solche Erlaubnis überhaupt zu bekommen, hat es allerdings in sich. An vier Tagen und zu bestimmten festgelegten Uhrzeiten können täglich bis zu 14 Künstlerinnen und Künstler ab August nur mit „persönlicher Vorsprache unter Vorlage eines gültigen Personaldokumentes im Straßen- und Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenverwaltung“ (St. Petersburger Straße 9, Zimmer K 226) einen Antrag stellen. Die Erlaubnis gilt mit Ausnahme von Mittwoch und Samstag lediglich für den laufenden Kalendertag und wird innerhalb einer Woche maximal zweimal ausgestellt. Für die anfallenden Kosten müssen die Künstlerinnen und Künstler selbst aufkommen; pro Tag werden neben fünf Euro „Verwaltungsgebühr“ auch 2,20 Euro „Benutzungsgebühr“ pro Quadratmeter fällig, wenn zugleich Tonträger verkauft werden. Alle für eine Antrag benötigten Informationen und Lagepläne wurden auf einer eigens für diesen Zweck eingerichteten Website zur Verfügung gestellt. Das von der Entscheidung betroffene Gebiet umfasst dabei nicht nur weite Teile der in den Sommermonaten vor allem von Touristinnen und Touristen frequentierten restaurierten Altstadt, sondern auch Gegenden weit außerhalb der touristischen Pfade. So betrifft das Verbot ohne Anmeldung Straßenkunst aufzuführen unter anderem auch den Sachsenplatz, die Güntz- und Lennéstraße oder den Straßburger Platz. Zahlreiche Orte also, die nicht gerade zum Musizieren einladen.

Interview bei coloRadio mit Jan Kossik zur Rücknahme der Straßenkunstverordnung.

Aus diesem Grund hatten sich bereits am letzten Wochenende mehr als 50 Menschen auf einer Kundgebung versammelt, um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen und zeitgleich für eine „freie Ausübung von Straßenkunst“ zu protestieren (Fotos. Auf dem Neumarkt unweit der Dresdner Frauenkirche bewiesen sie mit Akrobatik, Jonglage, Seifenblasen, Feuershows und Musik vom Streichquartett bis zur Jam-Session, wie bunt und vielfältig die Dresdner Innenstadt sein kann. Bei einer gleichzeitig gestarteten Online-Petition konnten bislang mehr als 1.800 Stimmen gesammelt werden. Unterstützung für ihre Forderungen kommt den Piraten: „Die Verordnung in der jetzigen Form abzuschaffen ist dringend notwendig, da es einer Kulturhauptstadt nicht würdig ist, Künstler auf diese Weise einzuschränken. Dresden braucht mehr Raum für Kunst und Kultur – nicht weniger“, so der künftige Stadtratsabgeordnete Norbert Engemaier in einer Pressemitteilung.

Schon im vergangenen Jahr hatte die Stadtverwaltung versucht, an der Straßenkunst Geld zu verdienen. Der Hintergrund für die damals eilig getroffene Entscheidung sei eine “starke Zunahme” von Beschwerden bei der Stadt durch Anwohner, ortsansässige Gewerbetreibende und Touristen gewesen. Vor dem Hintergrund, dass mit den Neuregelungen „mehr auf die Bedürfnisse der Innenstadtbewohner und der Gewerbetreibenden“ eingegangen werden sollte, dürfte das Vorhaben vor allem ökonomische und ordnungspolitische Gründe gehabt haben. Nachdem im Juni ein überarbeiteter Entwurf der Stadtverwaltung zur Notwendigkeit für eine Straßenkunstverordnung erneut vom Stadtrat abgelehnt wurde, ging Dresdens Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) am 11. Juli in die Offensive und legte den Verwaltungsbeschluss vor, der jedoch, so die Initiatoren der Proteste, „im wesentlichen der Regelung entspricht, die noch im Juni durch den Stadtrat abgelehnt wurde“. Im Unterschied zum vergangenen Jahr, als Dresdens 1. Bürgermeister Dirk Hilbert die von der Stadtverwaltung getroffene Entscheidung nach Protesten mehrerer Stadtratsparteien zurückgenommen und eine Umsetzung vertagt hatte, werden die am 11. Juli beschlossenen Neuregelungen noch mindestens bis zur ersten Sitzung des im Mai neu gewählten Stadtrat Bestand haben.

Mehr Informationen gibt es auf: artists-of-dresden.org


Veröffentlicht am 24. Juli 2014 um 22:04 Uhr von Redaktion in Freiräume, Kultur

Ergänzungen

  • Hallo,

    ein kleiner Fehler hat sich eingeschlichen: Die Stadtverwaltung erlaubt das spielen an sechs Tagen in der Woche (nicht vier). Sonn- und Feiertage sind verboten.

    Das ändert allerdings trotzdem nix daran, dass diese Verordnung der Dresdner Straßenkunst eine komplette Absage erteilt.

    Grüße,
    Jan

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