Die Neustadt wird zum Kontrollgebiet
27. Juli 2014 - 14:15 Uhr - 13 Ergänzungen
Schon seit mehreren Tagen führen Einsatzkräfte der Polizei Kontrollen im Gebiet der Äußeren Neustadt durch. Bei den bisher erfolgten Durchsuchungen geraten nicht nur Menschen nach rassistischen Kriterien, sondern mittlerweile gerade auch junge Menschen in den Fokus der Polizei. Im Rahmen ihrer Kontrollen konnten von den Beamtinnen und Beamten, wenn überhaupt, nur geringe Mengen von Betäubungsmitteln sichergestellt werden. Größenordnungen bei denen zu erkennen ist, dass es sich bei den von der Polizei ertappten Personen lediglich um Konsumentinnen und Konsumenten gehandelt haben dürfte. Ob sich mit solchen Schnellschüssen jedoch langfristig etwas ändert, ist fraglich, denn letztlich sind die Ursachen für den Konsum von illegalisierten Drogen oft wesentlich komplexer und lassen sich, das haben mehr als einhundert Jahre Prohibition gezeigt, kaum mit polizeilicher Repression verdrängen. Denn die Ermittlung krimineller Strukturen und Netzwerke sind bei einem solchen öffentlichkeitswirksamen Vorgehen in der Regel nicht das Ziel. Es geht vielmehr darum, Konsumentinnen und Konsumenten zu kriminalisieren und der Öffentlichkeit das Bild zu vermitteln, etwas gegen eine gefühlte Zunahme von Kriminalität zu tun. Das alles vor der Kulisse eines dicht besiedelten Party- und Kneipenviertels, in dem allein auf Grund seiner großen Anzahl von Besucherinnen und Besuchern in den Abendstunden, die Zahl bestimmter Delikte ungleich höher liegen dürfte, als in weniger stark frequentierten Vierteln.
Die Aktion kann wohl als Antwort auf die Hetze des Kreisvorsitzenden der Alternative für Deutschland (AfD), Jörg Urban, verstanden werden. Der im Mai in den Stadtrat gewählte Abgeordnete hatte im Juni bei der Vorstellung der Ziele seiner Partei behauptet, dass „in jedem zweiten Haushalt in der Neustadt ein Drogendealer“ wohnt und eine verstärkte Polizeipräsenz gefordert. Urban, der als Geschäftsführer des Umweltschutzverbandes „Grüne Liga“ und Gegner der inzwischen fertig gestellten Waldschlößchenbrücke bekannt geworden ist, verteidigte seine Aussage mit einer Häufung von Einbrüchen in „autobahnnahen Stadtteilen“. Die Idee, die Bewohnerinnen und Bewohner der Neustadt, sowie deren Gäste unter Generalverdacht zu stellen, gefiel der für ihr „Feingefühl“ bekannten Dresdner Polizei so sehr, dass es seitdem immer wieder zu willkürlichen „anlassunabhängigen Kontrollen“ auf den Straßen und Plätzen des sogenannten Szene-Viertels kommt. So soll nach Berichten von Betroffenen zeitweise das gesamte Areal des Alaunplatzes abgeriegelt worden sein. Besucherinnen und Besucher durften den im Sommer gerade bei jungen Menschen sehr beliebten Park nur nach Taschenkontrollen wieder verlassen. Teilweise sollen auch Jugendliche vor den Augen von Sozialarbeitern mit geringen Mengen von Betäubungsmitteln in Gewahrsam genommen worden sein.
[infobox title=“Was könnt ihr tun?“]Zunächst ist es sicherlich von Vorteil, Ruhe zu bewahren. Fragt nach der Rechtsgrundlage für den Einsatz und besteht darauf, dass euch die Beamtinnen und Beamten ihre Namen sagen, denn dazu sind sie verpflichtet. Ihr braucht auch nichts zu unterschreiben. Im Anschluss an eine Kontrolle besteht für euch die Möglichkeit, mit anwaltlicher Unterstützung Widerspruch gegen die Maßnahme einzulegen. Denkt zu guter Letzt immer daran, verdachtsunabhängige Konrollen sind unverhältnismäßig und stellen einen Eingriff in Grundrechte dar![/infobox]
Dass diese Kontrollen möglich sind, ist dem Sächsischen Polizeigesetz (SächsPolG) zu verdanken. Die Hürden, um Menschen ohne konkreten Tatverdacht pauschal zu verdächtigen und sie zum Ziel polizeilicher Maßnahmen werden zu lassen, sind hierzulande vergleichsweise niedrig. Begründet werden sie im Einzelfall mit der Abwehr einer „Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung“ oder mit der Beseitigung einer „Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung“. (§19 Absatz 1 bzw. §23 Absatz 1). Neben Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen ohne konkreten Tatverdacht sieht das SächsPolG zudem die Überwachung bestimmter Orte mit Hilfe von Kameras vor, auch wenn dadurch, wie eine aktueller Fall aus Leipzig gezeigt hat, in die Rechte Dritter eingegriffen wird (§38 Absatz 2). Dazu gehört in der Neustadt beispielsweise die Kamera an der Außenfassade der Alaunstraße 33. Gerechtfertigt wird ein solch repressives Vorgehen zumeist mit einem „Kriminalitätsschwerpunkt“ oder wie im bekanntesten Fall aus Hamburg, auch als „Gefahrengebiet“. Das Problem dabei ist, dass die Polizei zumeist ohne richterlichen Beschluss frei aus „Lageerkenntnissen“ und „Erfahrungen“ heraus entscheiden kann, ob und wie lange ein Gebiet als kontrollwürdig eingeschätzt wird. In Sachsen bedarf es dabei lediglich der Zustimmung des CDU-geführten Staatsministerium des Inneren (SMI) zu dessen Aufgabengebieten die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zählt.
Was könnt ihr tun, wenn ihr, wie viele andere in den letzten Tagen auch, in eine der überfallartigen polizeilichen Kontrollen geratet. Generell seid ihr nur verpflichtet, euch auszuweisen, damit eure Identität zweifelsfrei geklärt werden kann. Falls ihr, was in Deutschland nicht verpflichtend ist, keinen Ausweis dabei habt, kann euch die Polizei zur Überprüfung eurer Angaben zur Person mit auf die Wache nehmen. Das gilt im Normalfall allerdings nur dann, wenn dies auch zur „Bedeutung der Sache“ im „Verhältnis“ steht. Etwas schwieriger wird es bei der Frage, ob auch eine Durchsuchung zulässig ist oder nicht. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Polizei nach § 163b Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) euch nicht gegen euren Willen durchsuchen darf. Eine Durchsuchung ohne euer Einverständnis wäre juristisch nur dann zulässig, wenn die Polizei bereits vor einer Kontrolle konkrete Beweise gegen euch in der Hand hatte oder, und davon ist auf Grund der Häufung der Vorfälle mittlerweile auszugehen, das Viertel auf Grund mehrerer Straftaten in der jüngsten Vergangenheit zu einem Kontrollbereich erklärt wurde.
Artikel zur Situation in Leipzig: Aus gegebenem Anlass: Kontrollen und Durchsuchungen durch die Polizei
Veröffentlicht am 27. Juli 2014 um 14:15 Uhr von Redaktion in Freiräume
Ich würde euch kurzerhand nach §19 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG durchsuchen, da ihr euch an einem Ort aufhaltet, an dem „erfahrungsgemäß Straftäter sich verbergen, Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder der Prostitution nachgehen“.
Die Einschätzung darüber obliegt der Polizei. Wenn ihr euch damit nicht einverstanden erklärt, steht euch hinterher der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht offen.
Wenn ihr euch darüber hinaus weigert und wehrt, gibt’s eben einen auf die Nase, sodann die Handschellen an die Patschehändchen und dann geht’s in die dunkle schalldichte Zelle im Keller des Polizeigewahrsams, wo euch die Regelungen des Polizeirechts nochmals intensiv und nachhaltig erläutert werden!
😉
Btw.: Um Bahnhöfe und Flughäfen besteht nach Anti-Terror-Gesetzen eine 1,5km große Zone in der Sonderrechte gelten. Dazu zählen auch verdachtsunabhängige Kontrollen (wie sie auch in der Nähe des BHF. Neustadt des öfteren durchgeführt werden).
Super gleich mal mit Schlägen drohen … man ist ja eigentlich nicht mehr überrascht bei solchen Aussagen das eure Kackbande so verhasst ist! P.S. ACAB 🙂
Und warum würdest du das tun?
die sollten mal zwischen den fetten schwarzen Limosinen tickenden Crystaldealerringen und völlig unbedeutenden Kifferkindern unterscheiden. Aber mal im Ernst, die Bullen hauen weil sie dumm konditioniert sind auf die Kleinen und handeln sich immer mehr den Volkszorn auf, während andere Dienstkollegen mit den wirklichen Kriminellen Geschäfte machen und alles deckeln!!!
Das BBG § kennt wohl die Privatperson Hessen-Cop nicht mit seinem Dienstausweis, der ist nämlich schön zum verklagen aber nur in Verbindung mit seinem Personalausweis…., tzzz immer diese Nazis!
Ich würde mich dieser ergebnisfreihen Kontrolle mit einem Murren hingeben und würde dabei die Sinnfreiheit der Aktion kundtun. Sicher stimmt es, dass die autobahnnahen Stadteile mehr Kriminalität ums KFZ aufweisen, aber da geht es um den unfreiwilligen Export gen Osten. Eine Personenkontrolle im Alaunpark wird das Problem statistisch betrachtet nicht eindämmen. Und die vielen Toten der letzten Tage auf der A4 Höhe Neustadt gehen auch nicht auf’s Konto der erlebnisorientierten Jugendlichen. Es drückt sich der Verdacht auf, dass man Probleme lösen will, wo keine sind, weil man den wirklichen Dingen nicht Herr wird. Steuergeld sei Dank.
Super. Der Staat hat Geld für verkappte faschisten wie den Hessen-Cop (falls das nicht nur dummes gelaber ist) aber nicht für eine Fixerstube. In Friedrichstadt drücken sich immer mehr im Hausflur Heroin oder Crystal, weil sie sonst keine ander Bleibe haben, aber das interessiert wieder mal keinen. Nein es muss Geld in die Polizei investiert werden, damit diese die 16 jährigen Endkonsumenten die im A-Park mal eine Tüte rauchen wollen mal ordentlich zusammenfaltet. Echt super Einstellung!
Immer auf die kleinen, die können sich eh nicht wehren. Wenn die dann massig Probleme bekommen -> Pech gehabt.
Gott, was bin ich froh nicht in der Neustadt oder Friedrichstadt zu wohnen.
P.S.
Mir völlig wurscht, ob jemand wegen Drogen kontrolliert wird. Wer sowas dabei hat, selbst schuld. Kein Mitleid.
Toll! Noch mehr Hetze gegen die „bösen Weißen!“
Ihr gebt hier vor gegen Rassismus zu kämpfen; hetzt aber nur gegen unsere weißen Mitbürger!
Schämt euch!
Wenn Weiße auf Grund ihrer Hautfarbe totgeschlagen werdn, schweigt Ihr es tot!
Damit das klar ist:
Rassismus ist scheiße!
Aber das gilt für JEDE ART von Rassismus; und IHR schweigt den weißenfeindlichen Rassismus tot und das ist ungerecht!
Von was redest du eigentlich „Oh Mann“? Ich weiß nicht ob du gerade was genommen hast aber einen anderen Bezug zu diesen Artikel kann ich nicht erkennen. Es geht hier weder um Ausländer noch um Gewalt. Außer in dem ein oder anderen Kommentar.
Gestern auch im alaunpark. Zivilbullen (alternativ gekleidete frau und ein typ) und reguläre Bullen kontrollieren kids mitten im Park. Vielleicht hat jemand mehr zu berichten?