Der Inhaber der Domain wikileaks.de, Theodor Reppe, wurde heute vom Amtsgericht Dresden freigesprochen. In dem Prozess wurden zwei Strafsachen verhandelt. Ihm wurde vorgeworfen kinderpornografische Schriften (§184b StGB) erworben und verbreitet zu haben.
Im ersten Komplex wurde schnell klar, dass dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden kann, dass er das strafrechtlich relevante Material heruntergeladen hat. Über seinen bei der Strato AG angemeldeten Server, auf dem Reppe eine so genannte Tor Exit-Node betreibt, wurde das strafrechtlich relevante Material übertragen. Tor erlaubt es, sich anonym im Internet zu bewegen. Dabei wird man über mehrere Nodes geleitet, so dass die Herkunft anonymisiert wird.
Anschließend wurde sich der Frage gewidmet, ob Reppe für die Inhalte auf wikileaks.de verantwortlich sei. Da es sich um eine so genannte Whistleblower Plattform handelt, in der tausende Dokumente eingesendet werden (bspw. Depeschen der US-Botschaften oder den Luftangriffen bei Kunduz), könne man nicht verlangen das jede Seite und jede URL überprüft werde. Im konkreten Fall handelte es sich um eine Sperrliste der australischen Regierung, die mehrere Links zu kinderpornografischen Websites beinhaltet. Die Verteidigung verwies zu dem auf den rechtlichen Umstand, dass es strafbar wäre die Links anzuklicken. Desweiteren ist Reppe nur der Domain-Inhaber und kann somit auf Inhalte direkt keinen Einfluss nehmen.
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