Antifa

Versammlungsbehörde behindert Proteste gegen den AfD Bundesparteitag

9. April 2021 - 18:07 Uhr

Wie die Antifaschistische Initiative Löbtau (A.I.L.) gestern mitteilte, hat die Versammlungsbehörde Dresden zwei Fahrradkorsos gegen den am Wochenende stattfindenden Bundesparteitag der AfD untersagt. Als Grund dafür wurde die Coronaschutzverordnung angeführt. Die Aktivist:innen vermuten jedoch ein politisches Motiv hinter der Absage und kritisieren die Versammlungsbehörde für diese Entscheidung gegenüber addn.me. Gegen den Versammlungsbescheid gehen sie nun vor dem Verwaltungsgericht vor. 

Der Fahrradkorso aus der Dresdner Neustadt wurde als Zubringerdemo für die Kundgebung von „Dresden Nazifrei“ am Messezentrum geplant. Die Versammlungsbehörde hat diese Versammlung durch den am Donnerstagnachmittag zugestellten Bescheid untersagt und nur eine stationäre Kundgebung gestattet. Als Argument führte die Stadt das erhöhte Infektionsgeschehen an. Darüber hinaus könnten bei einem Fahrradkorso Abstände nicht eingehalten werden. Eine derartige Versammlung sei „in dieser sich verschlechternden Pandemielage mit dem Infektionsschutz nicht vereinbar“ heißt es dazu in dem addn.me vorliegenden Beschluss. Für die Organisator:innen der Versammlung ist die Argumentation nicht schlüssig. „Während die Einkaufszentren wieder öffnen, wird unser Fahrradkorso mit 100 Teilnehmer:innen untersagt. Das entbehrt jeglicher Verhältnismäßigkeit und kann nur als repressiver Einschnitt in die Versammlungsfreiheit gesehen werden“, erklärte die Pressesprecherin Rosa v. Striesen gegenüber addn.me.

Neben dem Infektionsschutz wird in dem Bescheid auch argumentiert, dass mit Blockaden zu rechnen sei, da die „AfD seit mehreren Jahren als ‚erste Klasse Gegner‘ der linken Szene“ gelte. Insbesondere Fahrräder würden sich in diesem Zusammenhang als Blockademittel eignen, schreibt die Versammlungsbehörde. Als Beispiel dafür wurden die Proteste gegen einen Autokorso der Querdenken-Bewegung im Februar diesen Jahres genannt.  Für die Organistator:innen ist dies deutlicher Ausdruck einer politischen Motivation des Bescheides, wie sie gegenüber addn.me erklärten: „Die Stadt hat die AfD eingeladen und will jetzt jeglichen Protest unterbinden. Die Argumentation mit möglichen Blockaden zeigt deutlich, dass der Infektionsschutz vorgeschoben wurde, um den politischen Protest in der Stadt zu unterbinden. Diese Ignoranz gegenüber dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist höchst fragwürdig.“ so v. Striesen. 

Ein weiterer von der Dresdner Verwaltung aufgeführter Punkt ist der Zugang zu dem in der Messe gelegenen Impfzentrum. Dieser sei von von „immenser Bedeutung“ und dürfe nicht beeinträchtigt werden. Wie das Rote Kreuz (DRK) heute mitteilte, werde auch über das Wochenende geimpft. Die Zufahrt zum Impfzentrum sei über die Schlachthausstraße gewährleistet. In einer früheren Pressemitteilung hatten die Organisator:innen des Protestes erklärt, dass sie das Impfgeschehen im Blick hätten und nicht beeinträchtigen wollten. Jedoch kritisieren sie auch die Stadt Dresden in diesem Zusammenhang: „Das Problem sind nicht wir, sondern die Stadt , die den AfD-Parteitag mit 600 Menschen in unmittelbarer Nähe zum Impfzentrum zulässt. Dass die AfD das Impfzentrum mit Hilfe der Stadt in Geiselnahme nimmt, ist das eigentlich Problem – nicht unserer Protest.“ Die Messe Dresden als Veranstaltungsort des Parteitages ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt.

Gegen den Beschluss gehen die Aktivist:innen nun vor dem Verwaltungsgericht in Widerspruch. Dort wird um einstweiligen Rechtsschutz ersucht, um die Beschränkung durch das Ordnungsamt auf eine rein stationäre Versammlung aufheben zu lassen. Bis dahin wollen die Aktivist:innen weiterhin an ihren Plänen eines Fahrradkorsos festhalten, wie sie auf Twitter verlauten ließen. Besonders skurril: am gleichen Tag soll ein von der Stadt Leipzig genehmigter Fahrradkorso stattfinden. Zu der unterschiedliche Bewertung von Versammlungen schreibt Juliane Nagel, die Anmelderin der Versammlung in Dresden, auf Twitter: „Das Gesundheitsamt der Stadt Leipzig und das von Dresden haben nachweislich unterschiedliche Maßstäbe zur Bewertung des Infektionsrisikos“. Sie trete dagegen für „das Recht auf Versammlungsfreiheit und verantwortungsvollen Protest“ ein.

Grund für die rechtlichen Auseinandersetzungen ist der geplante Bundesparteitag der AfD in der Dresdner Messe am kommenden Wochenende. An zwei Tagen will die rechte Partei über das Wahlprogramm zu der im September anstehenden Bundestagswahl entscheiden. Darüber hinaus wird auch der Machtkampf zwischen dem scheinaufgelösten völkisch-nationalistischen Flügel und dem liberal-konservativen Lager im Mittelpunkt stehen. Prognosen sehen die Partei derzeit bei rund 11% der Stimmen.

Bild: Straßengezwitscher


Veröffentlicht am 9. April 2021 um 18:07 Uhr von Redaktion in Antifa

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