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Verfahrenseinstellung nach Tod von Asylsuchendem in Plauen

29. Januar 2015 - 00:43 Uhr

Das Verfahren gegen den Wachmann eines Heims für Asylsuchende in Plauen wurde am Dienstag gegen die Zahlung von 1.800 Euro eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 44-Jährigen „unterlassene Hilfeleistung“ vorgeworfen und im September vergangenen Jahres den Wachmann einen Strafbefehl in Höhe von 2.400 Euro ausgestellt, er hätte damit einen Vermerk im Bundeszentralregister bekommen. Da der Mann daraufhin Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegte, kam es am Plauener Amtsgericht zur öffentlichen Hauptverhandlung. Vor knapp einem Jahr war ein aus Libyen geflüchteter Mann in den Armen seiner schwangeren Ehefrau an einer Lungenembolie gestorben. Der Angestellte eines privaten Sicherheitsdienstes soll sich nach Darstellung von Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft nicht nur geweigert haben, Hilfe zu holen, sondern sei auch tätlich gegen einen Asylsuchenden vorgegangen.

Richter Michael Rüsing sowie die Staatsanwaltschaft gelangten zur Überzeugung, dass nicht der Wachmann allein die Schuld am Tod des Asylsuchenden gehabt hätte und stellten das Verfahren ein. Auch die in der Unterkunft im Plauener Stadtteil Neundorf lebenden Menschen hätten die Möglichkeit gehabt, mit einem Handy selbst den Rettungsdienst zu verständigen. Eine Obduktion des Leichnams hatte ergeben, dass der Libyer schon seit längerer Zeit erkrankt gewesen sei und auch bei sofortiger Hilfe gestorben wäre. Die Schwere der Erkrankung sei zuvor bei zwei Besuchen im städtischen Krankenhaus nicht erkannt worden. Der Wachmann hatte vor Prozessbeginn gegenüber der BILD-Zeitung beteuert, lediglich nach Anweisungen der Heimleitung gehandelt zu haben. Demnach hätte er nur dann einen Krankenwagen oder ein Taxi rufen dürfen, wenn der Verstorbene die Kosten selbst getragen hätte. Sein Verteidiger betonte, auch die Heimleitung sei für den Tod des Mannes mitverantwortlich.

Den Wunsch nach einer Nebenklage durch die Hinterbliebenen hatte das Amtsgericht abgelehnt. Alle Anträge seien entweder nicht beschieden oder abgelehnt worden. Kati Lang, eine der beiden Rechtsanwältinnen bezeichnete in einer Stellungnahme der Opferberatung des RAA Sachsen die Entscheidung als „klaren Affront“ gegen die Angehörigen. Die durch sie vertretene Witwe war nach dem Tod ihres Mannes zusammen mit ihrem Sohn nach Libyen zurückgekehrt und brachte dort ihr zweites Kind zur Welt. Sie lebt heute gemeinsam mit ihren beiden Kindern in einem Flüchtlingslager in der Hauptstadt Tripolis und ist auf die Unterstützung durch Hilfsorganisationen angewiesen. Obwohl das Verfahren gegen den Wachmann wegen des tätlichen Vorgehens am Todestag zunächst eingestellt worden war, wurden die Ermittlungen nach einer Beschwerde durch die anwaltliche Vertretung des Geschädigten inzwischen wieder aufgenommen.

Wenige Tage nach seinem Tod hatten ebenfalls im Heim untergebrachte Asylsuchende auf einer Kundgebung im Stadtzentrum die Zustände in dem zum damaligen Zeitpunkt mit 300 Menschen überfüllten Gebäude kritisiert und mit Trans­pa­ren­ten, Fly­ern und Re­de­bei­trä­gen auf die „strukturelle Diskriminierung“ geflüchteter und oft traumatisierter Menschen aufmerksam gemacht. Etwa einen Monat nach dem Tod des Familienvaters waren knapp 150 Menschen durch den Ort im Vogtland gezogen, um damit auf die ka­ta­stro­pha­len Le­bens­be­din­gun­gen und die un­zu­rei­chen­de me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung hinzuweisen.


Veröffentlicht am 29. Januar 2015 um 00:43 Uhr von Redaktion in Antifa

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