Strafbefehle nach erfolgreicher PEGIDA-Blockade
24. Januar 2018 - 22:28 Uhr
Drei Jahre nachdem am 1. Dezember 2014 mehr als zweihundert Antifaschistinnen und Antifaschisten ein Aufmarsch von PEGIDA am Terrassenufer mit einer Sitzblockade zur Umkehr gezwungen wurde, hat die umtriebige Dresdner Staatsanwaltschaft nach Angaben des Ermittlungsausschusses damit begonnen, mit Strafbefehlen gegen vermeintliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorzugehen. Schon seit Herbst 2017 wurden dazu Strafbefehle in Höhe von 750 bis 900 Euro an mehrere Personen verschickt, denen die Staatsanwaltschaft die „Sprengung einer Versammlung“ nach §21 des Versammlungsgesetzes vorwirft. Den Strafbefehlen waren Aufrufe von Lutz Bachmann vorausgegangen, der im Nachgang seine Anhängerschaft aufgefordert hatte, Anzeige zu erstatten.
Interessanterweise hatte die Polizei erst im Jahr darauf mit Ermittlungen auf Grund von Bildauswertungen begonnen; zu einem Zeitpunkt also, als Nazis in und um Dresden nahezu frei schalten und walten konnten. Es ist davon auszugehen, dass dabei akribisch polizeiliche Datenbanken gezielt nach Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Blockade durchsucht wurden, da am Tag selbst keinerlei Personalien festgestellt worden waren. Von Ermittlungen gegen jene Menschen, die nach dem erzwungenen Rückzug von PEGIDA, gezielt Jagd auf vermeintliche Gegnerinnen und Gegner gemacht hatten, ist nichts bekannt geworden. Bereits im Vorfeld hatte die Polizei mit Pfefferspray und Faustschlägen immer wieder versucht, eine Blockade gewaltsam zu verhindern.
Obwohl die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Aufzugs nach der Blockadeaktion wieder in Richtung des Auftaktortes zurückziehen konnten, sah die Dresdner Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz als erwiesen an. Welche Fotos für eine Verurteilung die Grundlage lieferten und wieso die Polizei erst Monate später mit der Auswertung begann, lässt sich im Nachgang nur schwer nachvollziehen. Als Reaktion auf die Strafbefehle hat der Dresdner Ermittlungsausschuss dazu aufgerufen, nicht zu polizeilichen Vorladungen zu gehen und sich im Fall von bekannt gewordenen Ermittlungen oder Strafbefehlen bei den örtlichen Antirepressionsstrukturen zu melden.
Veröffentlicht am 24. Januar 2018 um 22:28 Uhr von Redaktion in Antifa