Stadt Dresden gibt massenweise Informationen zu Versammlungsgeschehen an den Verfassungsschutz weiter
7. September 2019 - 19:59 Uhr - Eine Ergänzung
Eine jüngst gestellte Kleine Anfrage zur Weitergabe von Versammlungsanzeigen und -bescheiden an den Verfassungsschutz ergaben schockierende Zahlen für die Landeshauptstadt. Laut Auskunft des Sächsischen Innenministeriums (SMI) wurden in Dresden über 180 Versammlungsanzeigen an die sächsische Verfassungsschutzbehörde (LfV) weitergereicht. Damit ist die Landeshauptstadt mit weitem Abstand Spitzenreiter bei der Weitergabe an Informationen. Mit weitem Abstand folgt das Vogtland mit 43 und Leipzig mit 10 weitergegebenen Versammlungsanzeigen. Da die Behörden keine offiziellen zahlen führen, sind die genannten Ergebnisse laut Anfrage geschätzte Werte.
Im Speziellen dreht sich die kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann (Die Grünen) um das Versammlungsgeschehen am 1. Mai in Plauen. Dort wurden nicht nur die Daten der Anmeldung des III. Weg an den VS übermittelt, sondern auch die jeglicher Gegendemonstrationen. Konkret betraf die Weitergabe Namen, Anschrift, Mailadressen und Telefonnummer der Anmeldenden, sowie der stellvertretenden Person. Das SMI begründete die Weitergabe dieser sensiblen Daten wie folgt: „Wird anhand einer eingehenden Versammlungsanzeige eine sich konkret abzeichnende Versammlungslage als potenziell konfliktträchtig eingeschätzt, insbesondere auch bei vermuteter extremistischer Beteiligung, wie im konkreten Fall aufgrund der Beteiligung der Partei „Der Ill. Weg“, sollte die Versammlungsbehörde das LfV Sachsen um Übermittlung einer Lageeinschätzung bitten“.
Neben der Sächsischen Datenschutz-Grundverordnung (SächsDSG) wird vor allem Artikel 15 Absatz 1 des Sächsischen Versammlungsgesetz als Grundlage für die Weitergabe genannt. Dort heißt es: „(1) Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Beschränkungen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.“ Eine Erklärung, warum auch alle weiteren Versammlungsanzeigen am 1. Mai in Plauen an den LfV weitergeleitet wurden, bleibt das Ministerium jedoch schuldig. Besonders frappierend ist der Umstand, dass es sich bei den angemeldeten Veranstaltungen u. A. um Kundgebungen der Grünen, sowie des DGB gehandelt hat. Ob hier eine konkrete „extremistische“ Gefahr als Legitimationsgrund für die Maßnahme herhalten kann, erscheint zumindest fraglich.
Auch um welche 180 weitergebenen Versammlungsanzeigen es sich im Fall von Dresden handelt, bleibt ebenso unklar. Allein die Anzahl lässt aber die Vermutung zu, dass es sich hierbei auch um Demonstrationen gegen die montäglichen PEGIDA -Versammlung handeln könnte, wie sie u.A. die Gruppe Hope organisiert. Schon länger sind die Gegenproteste massiven Auflagen von der Versammlungsbehörde ausgesetzt und werden immer wieder als linksextrem bezeichnet, während das LfV in Sachsen als einziger bundesweit PEGIDA als „nicht extremistisch“ einstuft. 2016 nahm die Dresdner Versammlungsbehörde das Wort „Kartoffel“ in einen Redebeitrag von 2014 zum Anlass, den Gegenprotest als linksextremistisch einzustufen. Im letzten Jahr mussten Schülerinnen und Schüler aus dem Dresdner Pestalozzi-Gymnasium, welche sich PEGIDA als Forschungsobjekt mit weißen Kitteln anschauen wollten, ihre Kittel ausziehen, weil der Versammlungsbehörde keine Anmeldung vorlag. Laut Argumentation der Versammlungsbehörde belegte die Kleidung angeblich, dass es sich nicht um eine spontane Zusammenkunft der Schüler gehandelt haben könnte.
Der Grünen-Politiker bezeichnete das Vorgehen als „rechtswidrig“ und „erschreckend“. „Jede Person, die eine Versammlung anmeldet muss nun damit rechnen, dass ihre Daten beim Verfassungsschutz landen. Die Folgen für die Ausübung des Rechts auf Versammlungsfreiheit sind verheerend. Die Vorstellung, in den Datenbanken des Verfassungsschutzes zu landen, ist für viele Menschen zu Recht abschreckend. Diese Praxis schränkt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich ein und muss sofort abgestellt werden.“ Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) rief er zur Löschung sämtlicher personenbezogener Daten auf. Gleichzeitig forderte er den Minister auf sicherzustellen, „dass die Städte und Landkreise solche Daten nicht mehr übersenden“. „Das Landesamt kann sich nicht darauf zurückziehen, die Daten nicht angefordert und sie sofort gelöscht zu haben. Es muss vielmehr Sorge dafür getragen werden, dass die Daten gar nicht erst übermittelt werden. Den Betroffenen kann ich nur empfehlen, Auskunft über die übermittelten und gespeicherten Daten sowie deren Löschung zu verlangen.“
Veröffentlicht am 7. September 2019 um 19:59 Uhr von Redaktion in Antifa