Revision vor dem Oberlandesgericht erfolgreich
6. Juni 2012 - 09:52 Uhr - 2 Ergänzungen
Wie das Bündnis „Dresden Nazifrei“ mitteilt, hat das Dresdner Oberlandesgericht am 25. Mai der Revision eines 22jährigen Studenten stattgegeben und das Verfahren zurück an das Amtsgericht verwiesen. Das Gericht kritisierte in seiner Begründung, dass das erstinstanzliche Urteil lediglich auf Annahmen und Vermutungen beruht habe und bei seiner Entscheidung „elemantare rechtsstaatliche Grundsätze“ unbeachtet ließ, so Kristin Pietrzyk als Verteidigerin des Mannes.
Der Dresdner Amtsrichter Hajo Falk hatte den Studenten im Dezember vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt und sein Urteil mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit begründet. Die Tatsache, dass sich der Angeklagte nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußern wollte, wertete das Gericht als Schuldeingeständnis und verurteilte ihn wegen der Verhinderung eines genehmigten Aufzugs einer „schützenswerten Minderheit“. Mit seinem Urteil war der Richter dabei sogar über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Maß hinausgegangen.
Eine Sprecherin des Bündnisses begrüßte die Entscheidung des Gerichtes, „statt sich Sorgen um den Minderheitenschutz von Nazis zu machen, hätte der Richter sich lieber um ein angemessenes rechtsstaatliches Verfahren bemühen sollen“. Auch Ringo Bischoff, Bundesjugendsekretär der verdi-Jugend, hofft, dass mit der Entscheidung vorerst diese Form „populistischer Rechtssprechung nach dem Law-and-Order Prinzip“ beendet wird.
Veröffentlicht am 6. Juni 2012 um 09:52 Uhr von Redaktion in Antifa