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Oberlandesgericht hebt Urteil auf

9. Dezember 2013 - 12:06 Uhr

Nachdem das Dresdner Amtsgericht im Mai einen Antirassisten wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verurteilt hatte, hob das Oberlandesgericht das Urteil in einer Revisionsverhandlung Ende November auf und verwies den Fall erneut an eine andere Kammer des Amtsgerichtes. Der Beschuldigte, welcher während einer Abschiebung an der Dresdner Justizvollzugsanstalt (JVA) „Nazis morden, der Staat schiebt ab, das ist das gleiche Rassistenpack“ in Richtung eines Polizeibeamten gerufen hatte, war mehrere Monate später entgegen des Grundrechts auf Meinungsfreiheit wegen Ehrverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der 2. Strafsenat des Gerichtes führte in seiner Entscheidung unter an, dass „im politischen Meinungskampf“ auch Kritik in „überspitzter und polemischer Form“ hingenommen werden muss, da ansonsten „die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses droht“. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes sei nach Ansicht des Gerichtes sowohl im „Interesse der Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen […] als auch im Interesse des demokratischen Prozesses“ besonders geschützt.

Im Fall der Abschiebung im Juli vergangenen Jahres habe das Gericht bei seiner Beurteilung daher zu entscheiden, ob der Beamte persönlich angegriffen wurde oder sich die geäußerte Kritik vielmehr gegen die polizeiliche Maßnahme gerichtet habe. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor schon mehrfach der Strafbarkeit einer solchen „Ehrbeeinträchtigung“ in der politischen Auseinandersetzung nur geringes Gewicht eingeräumt.


Veröffentlicht am 9. Dezember 2013 um 12:06 Uhr von Redaktion in Antifa, Freiräume

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