Nichts Neues in Dresden – Hausdurchsuchung bei Antifaschisten
13. Oktober 2014 - 10:25 Uhr - 2 Ergänzungen
Die scheinbare Ruhe in der sächsischen Landeshauptstadt Dresden war nur von kurzer Dauer. Knapp einen Monat nach der stillen Einstellung des über vier Jahre gelaufenen §129-Verfahrens gegen eine angebliche „Antifa Sportgruppe“, kam es am 9. Oktober zu einer Hausdurchsuchung in der Wohnung eines antifaschistischen Aktivisten. Unter dem Vorwand einer angeblichen Bestellung von Pyrotechnik (Bengalos) ohne „Bam-Zulassung“ oder CE-Kennzeichnung, die vor über einem Jahr stattgefunden haben soll, durchsuchten die Beamtinnen und Beamten nicht nur die privaten Räume des Beschuldigten, sondern auch das Zimmer seiner im neunten Monat schwangeren Mitbewohnerin. Dieses war im Durchsuchungsbeschluss jedoch nicht aufgelistet und selbst auf den Hinweis eines herbeigerufen Anwalts, dass das Betreten des Zimmers der Mitbewohnerin rechtswidrig sei, wurde von den Durchsuchenden nicht reagiert. Stattdessen wollte man auch noch ihren Laptop beschlagnahmen, wovon erst nach einem Beinahezusammenbruch und dem Vorweisen der Rechnung abgelassen wurde. Die gesuchte Pyrotechnik wurde trotz des Einsatzes eines Sprengstoffhundes nicht gefunden, stattdessen nahmen sie jedoch den Laptop des Betroffenen, diverse Speichermedien, mehrere Pfeffersprays und einige Sprühschablonen mit. Eine Maßnahme, welche bereits im Laufe der §129-Verfahren bei Hausdurchsuchungen zu beobachten war.
Der Betroffene selbst vermutet eine politische Motivation der polizeilichen Maßnahme: „Die Polizei suchte, wie auch bei anderen Hausdurchsuchungen, nur einen Vorwand, um meine Wohnung zu durchsuchen und mich und meine Mitbewohnerin einzuschüchtern sowie politisches Engagement zu kriminalisieren. Es ist eine absolute Sauerei, meine hochschwangere Mitbewohnerin um 7 Uhr mit dieser 4-stündigen Maßnahme zu belasten. Völlig unklar ist, weshalb Speichermedien, wie zum Beispiel ein Laptop, in Zusammenhang mit angeblich illegaler Pyrotechnik gebracht wird. Dies und die Anwesenheit eines Staatsschutzbeamten und anderen einschlägig bekannten Polizisten, welche ebenso auf linken Veranstaltungen und anderen Hausdurchsuchungen gegen Linke präsent waren, zeigt, in welchen Kontext diese Hausdurchsuchung gesetzt werden kann.“
Auch der bevorstehende Prozess gegen den Berliner VVN-BdA-Landesvorsitzenden Markus Tervooren am 16.10. zeigt, dass im Freistaat Sachsen antifaschistisches Engagement noch immer nicht aus dem Fokus der Ermittlungsbehörden gerückt ist. Das Bündnis Dresden-Nazifrei ruft für den Vortag des Gerichtsprozesses zu einer Solidaritätsdemonstration um 18 Uhr am Alaunplatz auf.
Veröffentlicht am 13. Oktober 2014 um 10:25 Uhr von Redaktion in Antifa